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Gesamtkatalog

SGBdigital (SGB VI) - im Einzelbezug
Sozialgesetzbuch VI: Gesetzliche Rentenversicherung, Kommentar

Herausgegeben von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz
Bandherausgeber: Dr. Franz Terdenge, Richter am Bundessozialgericht
Kommentar von Udo Diel, Ministerialrat im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Dr. Wolfgang Fichte, Richter am Bundessozialgericht; Hugo Finke, Abteilungsdirektor i. R. bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; Thomas Göhde, Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland; Peter Kamprad, Leitender Verwaltungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen; Roland Klattenhoff, Oberamtsrat im Bundesministerium der Justiz; Dr. Renate Martin, Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg; Britta Slottke, Richterin am Sozialgericht Potsdam; Helmut Stahl, Verwaltungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund; Dr. Franz Terdenge, Richter am Bundessozialgericht, unter Mitarbeit von Rainer Liebich, Verwaltungsoberamtsrat bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und Reinhard Ringkamp, Verwaltungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen

Stand 2008, CD-ROM
ISBN: 978-3-503-08789-1

Systemvoraussetzungen

ab Windows 2000, Web-Browser (JavaScript aktiviert)

Preis: EUR (D) 174,00 inkl. USt., zzgl. 3,95 Euro Versand.

Zum Inhalt

Die CD-ROM zum SGB VI bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gehört wie die Krankenversicherung zum Rechtsbereich der Sozialversicherung und ist nach Sicherungsziel, Versichertenzahl und Finanzvolumen deren bedeutendster Versicherungszweig. Geänderte demographische und ökonomische Rahmenbedingungen machten eine Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich, um die gehalts- und beitragsbezogene Rente auch für die Zukunft zu sichern. Mit dem Inkrafttreten dieser Reform am 1. Januar 1992 wurde gleichzeitig das Rentenrecht in das SGB als SGB VI eingeordnet.

Weitere Informationen

externer Linkwww.SGBdigital.info

Programmbereich

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