Gesamtkatalog
SGBdigital (SGB VII) - bei Doppelbezug Print und CD-ROMSozialgesetzbuch VII: Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar
Herausgegeben von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz
Bandherausgeber: Wolfgang Keller, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Kommentar von Dr. Manfred Benz, Leitender Verwaltungsdirektor a.D. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten; Udo Diel, Ministerialrat im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Dr. Edlyn Höller, Stellvertretende Abteilungsleiterin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Wolfgang Keller, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Dr. Andreas Kranig, Abteilungsleiter Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Jürgen Nehls, Leitender Verwaltungsdirektor a. D. Holz-Berufsgenossenschaft; Dr. Jürgen Olk, Richter am Sozialgericht Trier; Jürgen Riebel, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Dr. Wolfgang Römer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
Stand 2008, CD-ROM
ISBN: 978-3-503-08793-8
Systemvoraussetzungen
ab Windows 2000, Web-Browser (JavaScript aktiviert)
Zum Inhalt
Die CD-ROM zum SGB VII bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Anders als im Dritten Buch der RVO ist im SGB VII die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr in die Versicherungszweige „Allgemeine Unfallversicherung“, „Landwirtschaftliche Unfallversicherung“ und „See-Unfallversicherung“ gegliedert. Die Beseitigung dieser Dreiteilung, die der Transparenz des Unfallversicherungsrechts abträglich war und auch gesellschaftspolitisch überholt ist, war die bedeutendste Neuerung in der Gliederung der Unfallversicherung, die im Vergleich zu den übrigen Sozialleistungsbereichen nur wenigen Änderungen unterworfen ist.