Gesamtkatalog
Sozialer ArbeitsschutzKommentar zum ArbZG, JArbSchG, MuSchG und BEEG mit weiteren Vorschriften und Texten
Begründet von Matthias Nöthlichs †, ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Eberhard Jung, apl. Professor an der Universität Gießen, Hauptabteilungsleiter a. D. bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und RA Bernd Wiegand, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts a. D.
2. Auflage, Stand 2008, Loseblattwerk, 1312 Seiten, 14,8 x 21 cm, 1 Ordner,
Die Vorauflage erschien unter dem Titel „Arbeitszeitvorschriften“.
ISBN: 978-3-503-11005-6
Preis:
EUR (D) 49,80 inkl. USt., zzgl. 3,95 Euro Versand.
Zum Inhalt
Umfassendes Know-how zum Arbeitsschutz
„Sozialer Arbeitsschutz“ erschien bisher unter dem Titel „Arbeitszeitvorschriften“. Die Sonderausgabe aus dem von Schmatz/Nöthlichs begründetem Standardwerk Sicherheitstechnik ist auch als Neuauflage weiterhin der einzige Kommentar im Markt mit vergleichbar umfangreichen Informationen über die Sozialvorschriften im Arbeitsschutz.Das Werk kommentiert praxisorientiert die wichtigsten Vorschriften des
- Arbeitszeitgesetzes
- Jugendarbeitschutzgesetzes
- Mutterschutzgesetzes und – ganz neu! - des
- Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetzes.
Darüber hinaus bietet „Sozialer Arbeitsschutz“ die Texte der Arbeitsschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der EU, die zugunsten besonders schutzbedürftiger Personengruppen erlassen wurden. Dazu gehören z. B. die speziellen Arbeitsschutzvorschriften für Kraftfahrer:
- die EG-Verordnungen über Sozialvorschriften im Straßenverkehr
- das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
- der dazu erlassene Bußgeldkatalog.
Weiterhin stehen Ihnen das Heimarbeitsgesetz mit seiner Durchführungsbestimmung und Auszüge aus dem Seemannsgesetz zur Verfügung.
Ebenfalls neu in das Werk aufgenommen wurden die Ladenöffnungszeitengesetze der Bundesländer, die im Zuge der Föderalismusreform an die Stelle des – nur noch subsidiär geltenden – Bundesgesetzes über den Ladenschluss getreten sind.