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Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen - Abonnement – Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften
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Produktdetails

Loseblattwerk, 2670 Seiten, 14,8 x 21 cm, 2 Ordner

ISBN

978-3-503-03391-1

Stand

Stand 2023

Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen

Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften


Von Prof. Dr. Frank Bieler, Professor (em.) an der Hochschule Harz, Wernigerode, Dr. Andreas Gronimus, Rechtsanwalt in Bonn, Heinrich Rehak, Präsident des Verwaltungsgerichts Dresden a. D., Peter Schneider, Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Markus Kleffner, Rechtsanwalt in Leipzig, und Dr. Klaus Vogelgesang, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D., Bonn
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Dieses Werk kommentiert objektiv und sorgfältig das Landespersonalvertretungsgesetz und die zugehörige Wahlordnung. Es wird regelmäßig den landesspezifischen Entwicklungen und den allgemeinen Veränderungen des Personalvertretungsrechts angepasst. Dies erleichtert den Verantwortlichen einerseits die Umsetzung des geltenden Rechts innerhalb der Dienststellen, zum anderen fördert es die oft schwierige personalvertretungsrechtliche Zusammenarbeit.

Die Antworten der fachlich ausgewiesenen Verfasser auf die zahlreichen anstehenden Fragen im personalvertretungsrechtlichen Alltag sind wissenschaftlich fundiert und zuverlässig. Zu allen relevanten Problemen bieten sie tragfähige und praxisorientierte Lösungen. In diesem Werk finden Sie u. a.
  • das Landespersonalvertretungsgesetz
  • die Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
  • aktuelle Kommentierungen aller personalvertretungsrechtlichen Vorschriften in der aktuellen Gesetzesfassung einschließlich differenzierter Auslegung der Mitbestimmungstatbestände durch das Bundesverwaltungsgericht und aller Änderungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren durch die Änderungen des ArbGG
  • Auszüge aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und anderen Vorschriften, die für die Zusammenarbeit in den Dienststellen von Bedeutung sind.
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