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Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und für den Gesundheitsfonds
Kontenrahmen für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds - Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate – mit Erläuterungen und Buchführungsanweisungen für die Praxis und einem Anhang mit den Vorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
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KNOBLICH

Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und für den Gesundheitsfonds Kontenrahmen für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds

mit Erläuterungen und Buchführungsanweisungen für die Praxis und einem Anhang mit den Vorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung


Von Ministerialdirigent a. D. Bernhard Knoblich, Leiter der Unterabteilung Finanzen der Gesundheits- und Sozialpolitik im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit a.D. und Regierungsdirektor Gregor Pier, Leiter des Referates Zahlungsverkehr und Rechnungslegung im Gesundheits-, Innovations- und Strukturfonds im Bundesamt für Soziale Sicherung
Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate
EUR (D) 118,00
inkl. USt.
ohne Versandkosten
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Bleiben Sie im Rahmen

Das Haushalts- und Rechnungswesen der Kranken- und Pflegekassen wird maßgeblich geprägt von amtlichen Kontenrahmen – genau hier kommt der renommierte Knoblich zum Einsatz.

Systematisches Rechnungswesen mit System

In einer Rundumlösung offeriert das Standardwerk zum Rechnungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung eine praxisorientierte Erläuterung der einzelnen Positionen beider Kontenrahmen in sachlicher und zeitlicher Abgrenzung.

Ihr Vorteil
  • für den Praktiker vereinfacht dies nicht nur die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben, sondern auch die Arbeit mit dem Haushaltsplan, der Jahresrechnung sowie der Finanzstatistik
  • Bonus: ausführliche Buchführungsanleitungen und Buchungsschlüssel – von der Eröffnungs- bis zur Schlussbilanz
Immer auf dem neuesten Rechtsstand
  • amtlicher Text beider Kontenrahmen samt zugehöriger Bestimmungen
  • die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften über Zahlung, Buchführung und Rechnungslegung: Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) und die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV)
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