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Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen – Leitfaden für die betriebliche Praxis
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Produktdetails

267 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniert

ISBN

978-3-503-06664-3

Auflage

2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2002

Erscheinungstermin

11. Juli 2002

Programmbereich

Arbeitsrecht

Reihe / Gesamtwerk

Grundlagen und Praxis des Arbeitsrechts, Band 23

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen

Leitfaden für die betriebliche Praxis


Von Birgit Willikonsky, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
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Die Möglichkeit der Durchsetzung personeller Maßnahmen im weitesten Sinn hängt von der Wirksamkeit der Beteiligung des Betriebsrats ab. Die durchzuführenden Maßnahmen müssen beschlossen und durchgeführt werden, so dass es unerlässlich ist, die Beteiligung von vornherein reibungslos zu gestalten.
Werden nicht alle Beteiligungspflichten und -formen beachtet, können die beabsichtigten Maßnahmen nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden. Es ist daher sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebsräte von großer Bedeutung, die zu beachtenden Formalitäten zu kennen. Dies dient dem Wohl der Belegschaft und liegt im Interesse des Betriebes.

Die Autorin dieses Werkes befasst sich mit der Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen. Es werden nicht nur personelle Einzelmaßnahmen erörtert wie z.B. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, sondern auch allgemeine personelle Angelegenheiten (Personalplanung, Ausschreibung von Arbeitsplätzen, Personalfragebögen, Auswahlrichtlinien) und die Förderung der beruflichen Bildung im Betrieb.

Die Beteiligungsrechte des Betriebrats bei Kündigungen werden ebenfalls ausführlich behandelt, außerdem nehmen die sozialen Angelegenheiten einen breiten Raum ein. Aber auch die Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer sowie Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers werden nicht außer Acht gelassen. Die Formvorschriften im Fall einer Einigung, der Einigungsweg und die Zulässigkeit einer Betriebsvereinbarung sowie die Folgen der Nichtbeteiligung werden ebenso behandelt wie die Besonderheiten bei Tendenzbetrieben.
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