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Erbschein – Erbscheinsverfahren – Europäisches Nachlasszeugnis
Sicherheit in Erbscheinsfragen verschafft Ihnen auch das Werk „Erbschein – Erbscheinsverfahren – Europäisches Nachlasszeugnis“ von Walter Zimmermann. Der Autor erläutert Ihnen anhand praxisorientierter Beispiele das materielle Erbscheinsrecht des BGB und das Verfahrensrecht des FamFG. Besonders widmet er sich den Kostenfragen des Verfahrens und zeigt Ihnen, wann und wie Antragsteller sparen können.
Im Einzelnen werden behandelt:
- Wesen, Zweck und Wirkungen des Erbscheins
- Verfahren und Entscheidung des Nachlassgerichts
- Voraussetzungen und Inhalt einzelner Erbscheinsarten
- Einziehung und Kraftloserklärung des Erbscheins
- Kosten im Erbscheinsverfahren
- Rechtsmittel
Ab dem 17.08.2015 gilt: Wenn ein in Deutschland lebender Ausländer verstirbt, werden Erbscheinsfragen nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes beantwortet. Bedeutsam ist in diesen Fällen vor allem die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Seit dem 17.08.2015 kann für Erbfälle ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis oder beides beantragt und erteilt werden. Für solche Fälle gilt dann das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG), das Ihnen der Autor erläutert. Die amtlichen Formulare zum Europäischen Nachlasszeugnis finden Sie im Werk abgedruckt.
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