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Abfallverzeichnis-Verordnung – Praxiskommentar
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Produktdetails

256 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniert

ISBN

978-3-503-16791-3

Erscheinungstermin

08. Juli 2016

Reihe / Gesamtwerk

Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis, Band 144
Sofort lieferbar

Zahlungsweise

Rechnung, Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-Lastschrift

Abfallverzeichnis-Verordnung

Praxiskommentar


Von Dr. jur. Olaf Kropp, Justitiar der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS)
eBook: EUR (D) 35,10
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Die neue Abfallverzeichnis-Verordnung: Bezeichnung und Einstufung von Abfällen

Ein einheitliches Verzeichnis ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Abfallwirtschaft. Die mit Wirkung vom 11.03.2016 grundlegend novellierte Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt die Bezeichnung von Abfällen und ihre Einstufung als gefährlich oder ungefährlich.

Weil das Abfallrecht an gefährliche Abfälle und deren Entsorgung besondere Anforderungen stellt, muss klar sein, welche Abfälle hiervon betroffen sind. Dafür gibt das Europarecht Kriterien vor, die sich eng am Chemikalienrecht orientieren. Die entsprechenden Vorgaben hat der deutsche Verordnungsgeber im Maßstab „eins zu eins“ in die Abfallverzeichnis-Verordnung übernommen.

Vorschriften der Abfallverzeichnis-Verordnung praxisgerecht aufbereitet

Der aktuelle Praxiskommentar zur Abfallverzeichnis-Verordnung leistet Abfallerzeugern und -entsorgern, Abfallbeauftragten und Beratern sowie Rechtsanwälten und Mitarbeitern in den zuständigen Behörden einen großen Dienst. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über die einschlägigen Vorschriften sowie Unterstützung bei der Rechtsauslegung und –anwendung der AVV.

Die Entstehungsgeschichte und europarechtlichen Bezüge der Abfallverzeichnis-Verordnung werden ebenso behandelt wie die jüngste Rechtsprechung und Literatur. Zahlreiche Beispiele und Übersichten vervollständigen die Kommentierung der AVV.

Neuerungen der AVV

Die wichtigsten Neuerungen der novellierten Abfallverzeichnis-Verordnung sind drei neue gefährliche Abfallarten, zahlreiche redaktionelle Änderungen von Kapiteln, Gruppen und Abfallbezeichnungen sowie neue Einstufungskriterien für gefährliche Abfälle und eine Erweiterung der diesbezüglichen Bewertungs- und Einstufungshinweise.
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