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ArbEG – Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien
Kommentar
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Produktdetails

874 Seiten, mit einem Nachtrag, Stand Oktober 2009, 15,8 x 23,5 cm, fester Einband

ISBN

978-3-503-10301-0

Auflage

8., neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2007

Erscheinungstermin

08. Oktober 2007

Programmbereich

Wirtschaftsrecht

Reihe / Gesamtwerk

Aus der Reihe "Berliner Kommentare"
Sofort lieferbar

Zahlungsweise

Rechnung, Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-Lastschrift
REIMER/SCHADE/SCHIPPEL

ArbEG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien Kommentar


Begründet von Prof. Dr. Eduard Reimer
Weitergeführt von Dr. Dr. Hans Schade, Prof. Dr. Helmut Schippel und Gernot Kaube
Von Dr. Ulrich Himmelmann, Vorsitzender der Schiedsstelle nach dem ArbEG beim Deutschen Patent- und Markenamt, München, Prof. Dr. Dieter Leuze, Rechtsanwalt in Essen, Gereon Rother, Rechtsanwalt in Düsseldorf, und Dr. Michael Trimborn, Rechtsanwalt in Düsseldorf

Hätten Sie’s gewusst? Über 90 % aller Erfindungen, die zur Erteilung eines Schutzrechts angemeldet werden, haben Arbeitnehmer geschaffen! Damit werden das Recht der Arbeitnehmererfindung und gute Kenntnisse zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen immer wichtiger.

Mit diesem Standardwerk beherrschen Sie das Arbeitnehmererfindungsrecht! Denn hier finden Sie verlässliche Informationen
  • über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmererfinder und Arbeitgeber,
  • die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmererfinders und die Berechnungsmethoden,
  • eine völlige Neukommentierung der Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen nach dem Wegfall des Hochschullehrerprivilegs,
  • Ausführungen zu den Erfindungen im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten,
  • die kritische Auseinandersetzung mit der jüngsten Rechtsprechung des BGH zum Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch und zur Erfindungsmeldung,
  • die ausführliche Erläuterung der geplanten Gesetzesreform sowie
  • Hinweise auf die betriebliche Praxis des Abkaufs von gesetzlichen Verpflichtungen und auf Incentive-Systeme.
Der etablierte Kommentar versammelt die Kompetenz ausgewiesener Fachkenner, die sich in allen Fragen des Rechts der Arbeitnehmererfindungen bestens auskennen und als Rechtsanwälte, Hochschullehrer und als Vorsitzender der Schiedsstelle mit dieser Rechtsmaterie seit langem vertraut sind.
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