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Das ärztliche Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren
Die schwierige Kommunikation zwischen Juristen und Medizinern
"Jurist – Mediziner, Mediziner - Jurist"
Ärztliche Gutachten: für die Leistungsgewährung der Sozialversicherung sowie die meisten sozialgerichtlichen Verfahren sind sie unabdingbar. Problematisch jedoch: Ihre Fehleranfälligkeit, resultierend aus Kommunikationsproblemen zwischen Juristen und Medizinern.
Beispiel für eine missverständliche Formulierung: „Die Befunde repräsentieren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Tuberkulose“. Auch wenn aus medizinischer Sicht eine Behandlung erforderlich scheint, kann der Beweis einer Tuberkulose im Sinne des Beweisrechts nicht erbracht sein; „repräsentierende“ Tatsachen sind deren Zeichen und ein einzelnes Beweiszeichen muss die Erkrankung noch nicht beweisen.
Der „Kater“ geht derartigen Verständigungsproblemen zwischen Juristerei und Medizin auf den Grund.
Nicht umsonst wurde die Vorauflage mit der "G. F. L. Stromeyer-Medaille der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie" ausgezeichnet, fördert sie doch den besseren interdisziplinären Austausch, das Begutachtungsniveau im Allgemeinen sowie die Rechtsprechung im Besonderen.
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