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Sprengstoffgesetz - Einzelbezug – Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Ergänzbare Textsammlung und Kommentar
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Produktdetails

Loseblattwerk, 1948 Seiten, 14,8 x 21 cm, 1 Ordner

ISBN

978-3-503-15761-7

Stand

Stand 2023

Programmbereich

Arbeitsschutz

Sprengstoffgesetz

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe Ergänzbare Textsammlung und Kommentar


Begründet von Dr. Hans Schmatz und Matthias Nöthlichs.
Bearbeitet von Dipl.-Ing. Petra Zahm, Regierungsdirektorin a.D. im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Einzelbezug
EUR (D) 156,00
inkl. USt.
ohne Versandkosten
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Zündstoff für Ihre Fachkompetenz

Das Sprengstoffgesetz (SprengG) verbindet insbesondere das staatliche Sprengstoffrecht mit dem Europäischen Recht und dem autonomen Recht der Unfallversicherungsträger. Dank der detailliertenund verständlichen Erläuterung des Sprengstoffgesetzes gewinnen Sie mit diesem Werk einen umfassenden Überblick über die komplexe Rechtsmaterie.

„Sprengstoffgesetz“ ist eine wichtige Orientierungshilfe für alle Verantwortlichen, insbesondere für
  • Hersteller von Sprengstoffen bzw. pyrotechnischen Produkten,
  • Steinbruch-, Berg- und Abbruchbetriebe,
  • Groß- und Einzelhandelsunternehmen,
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
  • Feuerwerker,
  • Unternehmen, die pyrotechnische Gegenstände für Bühnen, Theater, im Film und Fernsehbereich verwenden, # Sprengberechtigte Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Betriebsräte, Gewerkschaften,Sachverständige, Unternehmensberater,
  • Ordnungsämter, Arbeitsschutzbehörden und Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger.
Die ergänzbare Sammlung „Sprengstoffgesetz“ bietet Ihnen umfassende Informationen:
  • topaktuelle Materialien zum SprengG
  • EU-Richtlinien, die für das Sprengstoffrecht von Bedeutung sind
  • das Unfallverhütungsrecht: die BGV C 24 „Sprengarbeiten“ mit den Durchführungsanweisungen, die BGV B 5 „Explosivstoffe – Allgemeine Vorschrift“ und die BGR 114 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutzbeim Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoffoder Gegenständen mit Explosivstoff“
  • das aktuelle Verzeichnis der anerkannten Lehrgänge gemäß § 32 der 1. Spreng V
  • die Richtlinien für das Sprengwesen im Bereich der Bergaufsicht
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