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Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung ist Kern der neuen „Verordnung zur Überwachung von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“. Sie soll eine dauerhafte, rechtskonforme Verwertung oder Beseitigung aller POP-haltigen Abfälle sicherstellen, Entsorgungsengpässe verhindern und Überwachungslücken schließen.
Wer als Praktiker in Wirtschaft und Verwaltung zu POP-haltigen Abfällen entscheiden muss, ist mit dem Kommentar von Dr. jur. Olaf Kropp jetzt erstklassig beraten.
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