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Arbeitsschutz-Strafrecht
Haftung für fahrlässige Arbeitsunfälle: Sicherheitsverantwortung, Sorgfaltspflichten und Schuld – mit 33 Gerichtsurteilen
- Wer trägt Verantwortung? Wer ist wann wodurch wie weit für was Beauftragter oder Garant – ob als Führungskraft (Betreiberverantwortung), Vorgesetzter (Personalverantwortung), Mitarbeiter (Fachverantwortung) oder Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitsbeauftragte (Berater-/Stabsverantwortung)?
- Welche Sorgfaltspflichten bestehen? Und welche strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen sind im Kontext von Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Ein- und Unterweisungen, Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen, Arbeitsmittelprüfung und sicherheitsgerechter Arbeitsweise, Personal, Organisation und Koordination oder Kontrolle und Durchsetzung des Arbeitsschutzes denkbar?
- Wie wird Schuld bemessen? Was ist vorhersehbar und vermeidbar, daher also Fahrlässigkeit? Alle Grundaussagen werden mit der Analyse von 33 Strafverfahren unterlegt, in denen Unternehmensmitarbeiter aller Hierarchieebenen und Positionen sowie alle wesentlichen Pflichtverletzungen berücksichtigt sind.
- Unternehmen, die Arbeitsschutz umsetzen
- Führungskräfte, die für Arbeitsschutz verantwortlich sind
- Beschäftigte, die geschützt und gleichzeitig verpflichtet sind
- Sicherheitsbeauftragte, die beim Arbeitsschutz helfen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die beraten und unterstützen
- Aufsichtsbehörden, die Arbeitsschutz kontrollieren
- Staatsanwälte und Richter, die Arbeitsschutzverstöße verfolgen
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger
- Versicherungen, die nach Arbeitsunfällen Leistungen erbringen
- Bildungseinrichtungen, die Arbeitsschutz lehren und vermitteln
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