Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Dr. Barbara Hendricks: Der Klimaschutzplan ist ein Lernprozess (Foto: BMUB/Sascha Hilgers)
Im Fachgespräch mit der ER: Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks

„Die Menschen werden spüren, dass die Luft sauberer geworden ist”

ESV-Redaktion Recht
20.01.2017
Mitte November 2016 hat das Bundeskabinett den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, gibt im Interview mit der Fachzeitschrift EnergieRecht (ER) Antworten darauf, wie die Bundesregierung die Ziele dieses Plans erreichen will.
Nach dem Klimaschutzplan 2050 sollen die Treibhausemmissionen bis spätestens 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Gleichzeitig nennt das Dokument Emissions-Minderungsziele für verschiedene Sektoren, wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, Gebäude und den Verkehr. „Der Klimaschutzplan 2050 konkretisiert das Gesamtziel für 2030 in Form von Emissionsbudgets für die einzelnen Sektoren” so die SPD-Ministerin einleitend.

Klimaschutzplan als lernender Prozess

Emissionsbudgets seien die Grundlage für anspruchsvolle Minderungsstrategien in jedem Sektor. Diese Strategien würden dann 2018 in ein umfassendes Maßnahmenprogramm fließen. Durch ständige Abgleiche der Entwicklungen mit den Zielen könne die Bundesregierung dann früh erkennen, ob und wo nachgesteuert werden muss. Den Klimaschutzplan sieht sie somit als einen lernenden Prozess.

Einsparpotenzial durch Sektorkopplung

Interaktionen zwischen den Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude und Industrie, auch Sektorkopplung genannt, wären ein weiterer Schlüssel zur Erreichung der Klimaschutzziele. „Die Sektorkopplung hat deshalb eine so große Bedeutung, weil durch den Einsatz von Strom in den Bereichen Verkehr und Gebäude, aber auch in der Industrie fossile Brennstoffe ersetzt werden können”, führt sie hierzu aus.

Da der eingesetzte Strom zunehmend aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, wären hier erhebliche Emissionsminderungen möglich, zumal die Emissionen des Verkehrs und der Gebäude etwa ein Drittel der Gesamtemissionen ausmachen.

Weitere Voraussetzungen, so die Ministerin weiter, sind die Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden und die intelligente Steuerung der Mobilität in Richtung klimafreundlicher Verkehrsträger. 

Newsletter
Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter Recht, den Sie hier abonnieren können.

Klare Ziele für den Ausstieg aus dem Kohlestrom?

Viele meinen, dass der Klimaschutzplan keine klar definierten Ziele für den Ausstieg aus dem Kohlestrom hätte. Hierzu meint Hendricks, dass das Zwischenziel bis 2030 die Reduzierung der Treibhausgase auf 175 bis 183 Millionen Tonnen Co2-Äquivalente sei. Gegenüber der gegenwärtigen Situation wäre dies schon mal eine Reduzierung um etwa die Hälfte.

Weitere Voraussetzung wäre aber, dass im Braunkohlebereich für die betroffenen Regionen noch die entsprechenden Zukunftsperspektiven geschaffen werden. Dies ist ein variabler Prozess, der nicht exakt vorausberechnet werden kann. Insoweit zeigt sich die Ministerin aber optimistisch und meint: „Seit Beginn der Energiewende konnten in Deutschland 800.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren Energien und energieeffizienter Technologien geschaffen werden. Im Kohlebergbau in Deutschland arbeiten demgegenüber heute noch weniger als 20.000 Menschen. Es gibt überhaupt keinen Grund zu glauben, dass eine nachhaltige Energiewirtschaft weniger Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten schaffen wird als die alte, fossile Energiewelt”. 

Atomausstieg - im Wesentlichen verfassungsgemäß

Zum Atomausstieg meint sie, das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. 

Im Weiteren geht das Interview noch auf die Rolle der USA, den Emissionshandel und das Winterpaket der EU-Kommission ein.

Befragt zu ihrer Vision für 2030 äußert Hendricks klare Vorstellungen:
  • Die letzten Atommeiler sind vom Netz gegangen, der Anteil des Kohlestroms ist deutlich zurückgefahren.
  • Im Verkehr dominiert die Elektromobilität. 
Abschließend meint sie: „Die Menschen werden spüren, dass die Luft sauberer und der Verkehrslärm geringer geworden ist”. Das ausführliche Interview lesen Sie in der Ausgabe 01/17 der Fachzeitschrift ER
 
Auch interessant:

Lesetip
Mit dem Berliner Kommentar UIG, von Dr. Roman Götze, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Rechtsanwalt, setzen Sie auf aktuelle, kompakte und praxisnahe Erläuterungen des UIG aus der Feder äußerst erfahrener Anwälte im Umwelt- bzw. Umweltinformationsrecht. Der Kommentar vereint alle zentralen, mit dem UIG verbundenen Perspektiven und Handlungsrollen in einem Werk. 

 (ESV/bp)

Programmbereich: Energierecht