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Cornelia Sauerbier: "Eine Terminservicestelle alleine löst die Probleme nicht" (Foto: privat)
Nachgefragt bei: Rechtsanwältin Cornelia Sauerbier

„Die Regelungen des Versorgungsstärkungsgesetzes sind ein Anfang“

ESV-Redaktion Recht
27.08.2015
Seit Juli ist das Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft. Ob der Gesetzgeber damit die richtigen Anreize für Ärzte setzte, um Patienten eine bessere Versorgung zu gewährleisten, beantwortet Fachanwältin für Medizinrecht Cornelia Sauerbier im Interview mit der ESV-Redaktion.
Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Juli in Kraft getreten. Es soll, laut Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe, jedem, der eine medizinische Versorgung braucht, diese binnen vier Wochen ermöglichen. Ist dieses Ziel Ihrer Ansicht nach realisierbar?

Cornelia Sauerbier: Bedenkt man, dass es in der Vergangenheit schon schwer genug war, einen Termin bei einem Facharzt binnen zwei Monaten zu bekommen, ist dies nur schwer vorstellbar. Insbesondere, da das Gesetz weder eine Verpflichtung zur Ausweitung der Arbeitszeiten eines Arztes vorsieht, noch die Ärzte verpflichtet sind, für die Terminservicestellen ein besonderes Kontingent an Terminen freizuhalten.

Es gibt weder Sanktionen bei Nichtteilnahme an den Terminservicestellen, noch Extrabudgetierung für Patienten aus den Terminservicestellen. Somit fehlt für die Ärzte der Anreiz, an den Terminservicestellen teilzunehmen.

Ein Paradebeispiel, dass es funktionieren kann, gibt es allerdings: Die KV Sachsen hat seit November 2014 eine freiwillige Telefonvermittlung für Patienten auf der Suche nach einem Facharzttermin eingerichtet. Innerhalb eines Zeitraums von etwa zwei Monaten, meldeten sich dort 660 Patienten. Davon konnten 464 Patienten erfolgreich vermittelt werden. Allerdings honoriert die KV Sachsen auch die Bereitschaft der Fachärzte, Neupatienten zu behandeln. Der Zuschlag zur Grundpauschale wird finanziert durch die Krankenkassen in Sachsen, welche hierfür bis Ende 2015 rund 12 Millionen Euro bereitstellen und die KV Sachsen selbst.

Sind die neuen Regelungen des Gesetzes dafür ausreichend oder besteht Ergänzungsbedarf?

Cornelia Sauerbier:
Die neuen Regelungen sind ein Anfang. Wie bei jeder Reformierung ist eine Verbesserung immer möglich.

Eine Terminservicestelle alleine löst die Probleme jedoch nicht, wenn die Fachärzte nicht bereit sind daran teilzunehmen. Es fehlen bisher noch Anreize, die eine Teilnahme attraktiver gestalten.

Ebenfalls in Frage steht auch die Annahme durch die Patienten. Die freie Arztwahl, eines der Grundprinzipien unseres deutschen Gesundheitssystems, wird durch die Terminservicestellen beschränkt. Es ist nicht geklärt, ob der Patient jeden Termin annehmen muss, oder ob bzw. wie oft er das Recht hat einen Termin abzulehnen. Und wer trägt dann die Kosten für den ausgefallenen Termin?

Es bedarf also noch einer detaillierten Ausgestaltung, um diese tatsächlich erfolgreich in der Praxis umsetzen zu können.

Neue Terminservicestellen sollen die Wartezeit auf einen Facharzttermin verkürzen. Eine für Patienten sinnvolle Einrichtung oder nur mehr Verwaltungsaufwand?

Cornelia Sauerbier:
Eine auf Verbesserung der medizinischen Versorgung gerichtete Reform immer zu begrüßen. Naturgemäß erscheint auch die Schaffung einer neuen Einrichtung im Gesundheitswesen, wie diese durch die Terminservicestellen realisiert wird, immer mit erhöhtem Verwaltungsaufwand.

Laut der Gesetzesbegründung hat auch der Gesetzgeber hier mit einem erhöhten Erfüllungsaufwand gerechnet. Der einmalige Erfüllungsaufwand zur Einrichtung von Organisationsstellen für die Vermittlung von Behandlungsterminen wird auf rund 13 bis 20 Millionen Euro geschätzt. Bei einem mittleren Inanspruchnahmeverhalten der Terminservicestellen wird von einem geschätzten jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 16,5 bis 20 Millionen Euro ausgegangen. Ob dies für den Patienten dann auch tatsächlich sinnvoll und nicht nur kostenerhöhend ist, wird die Zukunft zeigen.Klar erscheint jedoch, dass es einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie geben wird.

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Dienen Praxenankauf und Krankenhausöffnung einer besseren Patientenversorgung?

Cornelia Sauerbier:
Dies wird – insbesondere im Kreise der niedergelassenen Fachärzteschaft – kritisch gesehen. Grundsätzlich gilt jedoch: Konkurrenz belebt das Geschäft. Die weitere Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Behandlung von Patienten führt zu einer verschärften Konkurrenz zwischen niedergelassenen Fachärzten und Kliniken. Im Interesse der Patientenversorgung ist es jedoch von jeher wichtig, Synergien zu nutzen, anstatt Wettbewerbssituationen zu verschärfen.

Notwendig erscheinen insbesondere die Neuordnung der Bedarfsplanung und eine sektorenübergreifende Kooperation um die Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern. Durch die durch das Versorgungsstärkungsgesetz geschaffene Kombination von erhöhtem Verwaltungs- wie Arbeitsaufwand durch die Einrichtung von Terminservicestellen und gleichzeitigem Abbau von Kapazitäten in der Bedarfsplanung scheint das Miteinander zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eher verhindert zu werden als diese zu fördern. Es fehlt eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung bzw. Verbesserungsstrategien zur Kooperation von Fachärzten in Klinik und Praxis von denen die Patienten dann tatsächlich profitieren.

Nach der Reform wird hier vor der Reform sein, da das Versorgungsstärkungsgesetz in diesen Punkten noch Regelungs- und Handlungsbedarf aufzeigt.

Werden für Praxisniederlassungen auf dem Land die richtigen Anreize geschaffen?

Cornelia Sauerbier:
Ich sehe die durch das Versorgungsstärkungsgesetz gesetzten Anreize sich in ländlichen Regionen niederzulassen als nicht ausreichend an, um hier eine nachhaltig verbesserte Situation zu erreichen.

In verschiedenen KV-Bezirken bestehen bereits seit Jahren monetäre Fördermöglichkeiten in diesen Bereichen, die bisher auch nicht ausgeschöpft wurden. Zwar gibt das Gesetz den Verantwortlichen vor Ort nun mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Jedoch ist es so, dass die Regelungen zum Zwangseinzug von Vertragsarztsitzen den Ärztemangel in strukturschwachen Regionen weder wesentlich noch nachhaltig kompensieren oder den ärztlichen Nachwuchs zur Niederlassung motivieren können.

Darüber hinaus wird der Ärztemangel in unterversorgten Gebieten durch den Abbau von Arztsitzen in bedarfsplanerisch überversorgten Gebieten nicht behoben. Es ist nicht gesagt, dass die Ärzte die in überversorgten Gebieten keine Niederlassung erlangen können, sich in unterversorgte Gebiete begeben.

Mithin werden durch das Versorgungsstärkungsgesetz zwar Anreize geschaffen sich in ländlichen Gebieten niederzulassen, diese jedoch gleichzeitig wieder durch die weiteren Maßnahmen des Gesetzes ad absurdum geführt. (ESV/akb)

Weitere Informationen zum Thema
Wo die Fachanwältin für Medizinrecht Cornelia Sauerbier weitere Schwachstellen des neuen Gesetzes sieht – und wie sich die Änderungen beispielsweise auch auf die Krankenhäuser auswirken, lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift WzS – Wege zur Sozialversicherung. Die Zeitschrift erscheint als Print und als eJournal beim Erich Schmidt Verlag.

Zur Person

Seit 1998 ist Cornelia Sauerbier als Rechtsanwältin zugelassen, seit Anfang 2014 als Fachanwältin für Medizinrecht. Als Spezialistin für Sanierungs- und Strukturierungsberatung sowie Insolvenzverwaltung und -abwicklung, war Sauerbier zunächst in einer Heidelberger Kanzlei für Insolvenzrecht tätig. Mit den Schwerpunkten Beratung und Vertretung von Healthcare-Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sowie von ästhetisch ausgerichteten Praxen, arbeitet sie heute in der Kanzlei Lyck & Pätzold Medizinanwälte in Bad Homburg. Cornelia Sauerbier ist ständige Autorin in Fachzeitschriften zum Gesundheitswesen und überarbeitet das Werk Krankenhausfinanzierungsrecht beim Erich Schmidt Verlag.

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Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung