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Hat sich mit der Entwicklung strafrechtlicher Termini beschäftigt: Christin Promnitz (Foto: Privat)
Nachgefragt bei: Dr. Christin Promnitz

„Strafen heißt, absichtlich ein Übel zufügen ...”

ESV-Redaktion Philologie
24.08.2016
„Wer in diesem Sinne strafen will, muß sich eines höheren Auftrags zuversichtlich bewußt sein.” So Gustav Radbruch, der Vergeltungsstrafen durch Besserungsstrafen ersetzen wollte. Bereits Franz von Liszt hatte eine Differenzierung in Strafaussetzung zur Bewährung, resozialisierenden Strafvollzug und dauerhafte Verwahrung gefordert. Auch Christin Promnitz hat sich in ihrer Dissertation mit den strafrechtlichen Termini „Besserung“ und „Sicherung“ auseinandergesetzt.
Was soll Strafe? Kann jeder allein durch Strafe zum Besseren belehrt zu werden? Kann eine Strafe überhaupt bessernd wirken? Soll sie eher den Straftäter davor bewahren, weitere Straftaten zu begehen? Oder aber sollen wir durch die Bestrafung eines Täters vor ihm geschützt werden? 

Diese Fragen bewegen Strafrechtler schon seit Jahrhunderten. Es zeigt sich, dass die Maßregeln der „Besserung“ und „Sicherung“ zu verschiedenen Zeiten ganz unterschiedlich interpretiert wurden. Selbst Zeitgenossen vertraten teils divergierende Ansichten. Christin Promnitz hat es sich mit ihrer Dissertation zur Aufgabe gemacht, den Weg der Termini „Besserung“ und „Sicherung“ aus dem Bereich der strafrechtlichen Maßregeln seit dem 17. Jahrhundert zu verfolgen.

Promnitz hat die Vorschläge und Ideen des Strafrechtsreformers, Kriminologen und Kriminalpolitikers Franz von Liszts sowie die Entwürfe der Strafrechtsreformbewegung des 20. Jahrhunderts eingehend betrachtet. Dafür hat sie unzählige Protokolle der entsprechenden Kommissionssitzungen ausgewertet sowie die einzelnen Gesetzesentwürfe miteinander verglichen und so die verschiedenen Schichten in der Entwicklung der Begriffe herausgearbeitet bis hin zu ihrer Verwendung durch die Große Strafrechtskommission.

Frau Dr. Promnitz, Sie haben früher für den Kraftdreikampf trainiert und – damals noch unter Ihrem Mädchennamen Toepler – neben anderen Meisterschaften auch an den Juniorenweltmeisterschaften teilgenommen. 2006 erkämpften Sie dabei z. B. in der Einzelwertung der Disziplinen den Weltmeistertitel im Bankdrücken, den Vizeweltmeister im Kniebeugen und erreichten insgesamt die Bronzemedaille. Was hat Sie vom Kraftsport zur Rechtswissenschaft gebracht?

Christin Promnitz: Da gibt es tatsächlich eine Verbindung: Das gemeinsame Training und der Gedankenaustausch mit den Polizisten im Polizeisportverein (PSV) hat mein Vorhaben bestärkt, Jura zu studieren und dann als Quereinsteiger in den höheren Dienst einzutreten.

Ausgangspunkt Ihrer Dissertation war interessanterweise die Frage, ob der Entzug der Fahrerlaubnis einen Fahrer zu bessernden Einsichten führen kann. Angesichts nahezu täglicher Meldungen über Unfälle durch Raser, die illegale Autorennen fuhren, wird derzeit breit über die strafrechtlichen Konsequenzen für diese Tätergruppe diskutiert. Wie lässt sich die Forderung nach einem Fahrerlaubnisentzug vor diesem Hintergrund beantworten?

Christin Promnitz: Eine strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung kann ich nur befürworten. Zum einen genügen die ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen offensichtlich nicht, um die Täter davon abzuhalten, die öffentlichen Straßen auch am Tage und bei voller Auslastung in eine Rennbahn zu verwandeln.

Des Weiteren gehört der, der seinen Adrenalinspiegel auf Kosten der Gesundheit und des Lebens unbeteiligter und unwissender Personen derart rücksichtlos und risiokoreich stimuliert, nicht nur zeitweise, sondern auf Dauer nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.

Ihre Arbeit greift ein brandaktuelles Thema auf, da Sie die aktuelle Lesart des Terminus „Sicherung“ vor dem Hintergrund der schrittweisen grundlegenden Umgestaltung der Regelungen zur Sicherungsverwahrung eruierten. Wird diese Thematik auch künftig für Sie eine Rolle spielen?

Christin Promnitz: Momentan ist nicht absehbar, dass ich mich weiter damit befasse, da ich als Rechtsberaterin und Wehrdisziplinaranwältin bei der Bundeswehr eher mit anderen Themen beschäftigt bin. Aber man soll niemals nie sagen.

Zum Band
Das Buch „Besserung“ und „Sicherung“ erscheint im September im Erich Schmidt Verlag in der Reihe Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte (QuF). Sie können es hier bestellen.

Zur Person
Dr. Christin Promnitz hat an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) studiert. Dort arbeitete sie später als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, der auch ihre Doktorarbeit betreute. Inzwischen Rechtsberaterin und Wehrdienstdiziplinaranwältin bei der Bundeswehr ist sie derzeit in Elternzeit und trainiert nebenbei für Triathlonwettkämpfe.

(ESV/va)

Programmbereich: Rechtsgeschichte