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Auch für Compliance-Beauftragte: Sachkundeanforderungen werden konkretisiert (Foto: Antonioguillem/Fotolia.com)
Novellierung der WpHGMaAnzV und der WpDPV

BaFin stellt überarbeitete Verordnungen zur Konsultation

ESV-Redaktion Recht
08.06.2017
Die BaFin hat die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) sowie die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) überarbeitet und zur Konsultation gestellt. Damit will die Behörde auf Vorgaben des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes reagieren.




Änderungen der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung  

Die Änderungen dieser Verordnung regeln vor allem die Kenntnisse und Erfahrungen, die Anlageberater in Bezug auf Finanzinstrumente und strukturierte Einlagen haben müssen.

Damit werden erstmals die Anforderungen an die Sachkunde für Vertriebsmitarbeiter konkretisiert, die Kunden zu solchen Produkten, Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen informieren. Dies betrifft vor allem Mitarbeiter in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte.

Übernahme der ESMA-Leitlinien

Zu diesem Zweck hat die BaFin die Leitlinien, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zur Beurteilung der Kenntnisse und Kompetenzen herausgegeben hat, nahezu eins zu eins übernommen.

Neue Sachkundekataloge

Darüber hinaus gibt es neue Sachkundekataloge für Mitarbeiter, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Finanzportfolioverwaltung betrauen. Zum Diskussionsentwurf der BaFin WpHGMaAnzV.

Änderungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung

Auch die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung, so die Finanzaufseher, muss  umfassend angepasst werden.

Wie bisher konkretisiert die WpDPV das Prüfungsprogramm und die Anforderungen an den Prüfer und dient als Vorgabe für die Erstellung des Prüfungsberichts und des Fragebogens.

Darüber hinaus enthält die Verordnung Regeln zur Einreichung der Unterlagen bei der BaFin und den Aufbewahrungsfristen.

Erweiterung des zu prüfenden Pflichtenkataloges

Der bisher zu prüfende Pflichtenkatalog wird erweitert und ergibt sich künftig auch aus:
  • der Europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation - MiFIR)
  • der Durchführungsverordnung zur Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) 
  • und der MiFIR-Durchführungsverordnung
Weitere Delegierten Verordnungen legen die technischen Regulierungsstandards fest.

Zum Diskussionsentwurf der BaFin WpDPV  -  Zur Konsultation der BaFin 03/2017

Stellungnahmen
Stellungnahmen an die BaFin können unter dem Geschäftszeichen „Konsultation 03/2017; WA 11-FR 4100-2017/0001” und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 03/2017” bis einschließlich den 19.06.2017 an die „E-Mail-Adresse Konsultation-03-17@bafin.de” gesendet werden.

Frühwarnung bei Kreditinstituten
Das Buch Risikomanagement und Frühwarnverfahren in Kreditinstituten, Aktuelle Anforderungen – Instrumente – Prüfung, des Experten-Teams um Ulrich Bantleon und Axel Becker, befasst sich vor allem mit den bankaufsichtlichen Anforderungen an Frühwarnverfahren oder mit Krisenindikatoren bei Firmenkundenkrediten. Ausführungen zur Prüfung von Risikoklassifizierungsverfahren sowie zur Prüfung der Risikosteuerung beim Adressenausfall runden das Werk ab.

(ESV/bp)

Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht