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Die neue Betriebssicherheitsverordnung betrifft alle Anlagen (Foto: industrieblick/Fotolia.com)
Neue Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheit geht alle an!

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
11.11.2015
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung 2015 sind lebensnotwendig - auch wenn das in der Debatte um Paternoster etwas verloren ging. Wann genau ist die Verordnung anzuwenden?

Geräte, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge: Als eine der wichtigsten, von jedem Betrieb einzuhaltenden Vorschriften ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) immer dann anzuwenden, wenn Arbeitsmittel gleich welcher Art beschafft und genutzt werden. Als BetrSichV 2015 wurden diese Regelungen jetzt umfassend novelliert – mit entsprechend neuen Pflichten für alle, die für die Umsetzung der Verordnung in die tägliche Betriebspraxis zuständig sind.

Ralph Fähnrich und Hatto Mattes haben aktuell einen praxisorientierten Ratgeber vorgelegt, der systematisch zusammen, wie Sie
  • die Einhaltung der BetrSichV sicherstellen und kostspielige Fehler und insb. Unfälle vermeiden helfen, dadurch
  • Fehlinvestitionen und unnötige Betriebskosten reduzieren, durch den Kauf der richtigen Arbeits- und Betriebsmittel,
  • den Rechtstext richtig verstehen, anwenden und einordnen, was der Gesetzgeber mit einzelnen Vorschriften beabsichtigt – mit vielen praxisnahen Erläuterungen,
  • Handlungshilfen nutzen, die sich zur Schadensabwendung und Pflichterfüllung bewährt haben,
  • Haftungsfälle minimieren, strafrechtliche Relevanz ausschließen und angemessen über bestehende Rechtsrisiken aufklären.

    Alles zur neuen BetrSichV 2015

    Wer mit der Anwendung der lebenswichtigen Vorschriften der BetrSichV professionell betraut ist, ist hier erstklassig beraten: Das neue Arbeitsbuch von Fähnrich/Mattes erläutert praxisbezogen alle relevanten Vorschriften und was für Sie im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung zu tun ist. Durch Regeltreue kann man sich manchen Ärger mit Vorgesetzten oder sogar dem Staatsanwalt sparen. (ESV/ck)

 

Zu den Personen

Dipl.-Ing. Ralph Fähnrich ist zuständig für die Geschäftsführung technischer Ausschüsse bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dipl.-Fw. Hatto Mattes ist Ministerialrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Leiter des Referats „Produkt- und Anlagensicherheit, techn. Harmonisierung, Marktüberwachung”.



Programmbereich: Arbeitsschutz