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Regierung will Anreize für den zügigen Ausbau der Verteilernetze schaffen (Foto: Ingo Bartussek/Fotolia.com)
Neuer Investitionsrahmen für Verteilernetze

Bundesregierung verabschiedet Anreizregulierungsverordnung

ESV-Redaktion Recht
29.08.2016
Anfang August hat das Bundeskabinett die novellierte Anreizregulierungsverordnung, kurz: ARegV, verabschiedet. Inhaltlich hat die Regierung dabei auch die Maßgaben angenommen, die der Bundesrat im Juli 2016 vorgeschlagen hatte.
„Mit der Verordnung schaffen wir einen investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen für den Ausbau der Verteilernetze, ohne dabei den Effizienzgedanken zu vernachlässigen”, erklärte Staatssekretär Rainer Baake hierzu. „Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Energiewende auch in den Verteilernetzen zügig und kostenbewusst voranschreitet”, so Baake weiter.

Veränderter Investitionsrahmen für Verteilernetze

Die Reform sieht vor, den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend zu verändern.

Vor allem wegen der steigenden Anteile der erneuerbaren Energien müssen die Verteilernetze weiter ausgebaut und modernisiert werden. Dabei sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst gering gehalten werden. 

Prinzip der Anreizregulierung

Netzbetreiber erhalten Obergrenzen für ihre Erlöse. Grundlage hierfür ist ein bundesweiter Effizienzvergleich. Maßstab für die Vorgaben zur Effizienz ist die Gruppe der besten Unternehmen in der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Netzbetreiber, die mit ihren Kosten ihre Effizienzvorgabe übertreffen, können die Differenz als Gewinn einbehalten. Dies soll Anreize schaffen, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten.
 
Kernpunkte der Reform
  • Kapitalkostenabgleich: Pauschale Budgets werden durch eine vollständige Anerkennung der Investitionskosten ohne Zeitverzug ersetzt. So können Investitionen umgehend über Netzentgelte refinanziert werden. Die bisherigen Bugets für die Anreizregulierung, das heißt, der Sockeleffekt, der Erweiterungsfaktor und die Investitionsmaßnahme werden abgeschafft. Der Kostenabgleich erfolgt jährlich.

  • Technologieneutrale Effizienzanreize: Die Bundesnetzagentur erhält zahlreiche zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem sollen effiziente Netzbetreiber mit einem Bonus belohnt werden. Dies soll Anreize für effiziente und innovative Lösungen schaffen und dabei helfen, die Netzentgelte für die Verbraucher zu begrenzen.

  • Transparenz und Verfahren: Verbraucher und Investoren können die komplexen Prozesse der Netzregulierung oft nur schwer nachvollziehen. Mehr Transparenz soll Informationsdefizite abbauen. Für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber bleibt es aber grundsätzlich beim bisherigen System. Vor allem die Verfahrensvereinfachungen und Transparenzvorgaben, gelten aber für alle Netzbetreiber.

Die Reform soll einen Ausgleich zwischen einem möglichst investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen und angemessen Netzentgelten schaffen.

Die ARegV tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach dem Willen der Bundesregierung soll dies noch in diesen Sommer geschehen.

Anzeizregulierungsverordnung (ARegV)     

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Weiterführende Literatur
In dem Berliner Kommentar EEG, herausgegeben von Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, erläutern Ihnen versierte Experten anschaulich und praxistauglich die weitverzweigten Regeln. Gleiches gilt für das Buch EEG II Anlagen und Verordnungen, herausgegeben von Prof. Dr. Walter Frenz. Im Kommentarpaket empfehlen sich beide Werke als verlässliche Begleiter durch das Regelungsregime des EEG und führen Sie sachkundig durch die komplexe Materie der zahlreichen Anlagen und Verordnungen.

(ESV/bp)

Programmbereich: Energierecht