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RA'in Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und RA Christian Christiani (Fotos: privat)
Nachgefragt bei: Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und Rechtsanwalt Christian Christiani

Christiani: „Anwälte und ihre unabhängige Berufsausübung sind unverzichtbarer Bestandteil der Freiheit in einer Gesellschaft”

ESV-Redaktion Recht
20.03.2017
Was macht der Berliner Anwaltsverein für seine Mitglieder? Vor welche Herausforderungen stellen Legal Tech und künstliche Intelligenz die Anwaltschaft? Antworten hierauf geben Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und Rechtsanwalt Christian Christiani im Interview mit der ESV-Redaktion.
Frau Dr. Auer-Reinsdorff, Herr Christiani, wir freuen uns, dass wir Sie und Ihre Zeitschrift „Berliner Anwaltsblatt” ab diesem Jahr im Erich Schmidt Verlag begrüßen dürfen. Welchen Anspruch, welche Ziele verfolgen Sie für Ihre gegenwärtig rund 4.200 Mitglieder?

Christian Christiani: Das Berliner Anwaltsblatt ist das zentrale publizistische Forum der Berliner Anwaltschaft und der Berliner „Legal Community”. Wir bilden Nachrichten, Veranstaltungen und Diskussionen hier in Berlin ab. Darüber hinaus bietet das „Berliner Anwaltsblatt” traditionell auch Fachbeiträge - mit Schwerpunkt zu Berliner Rechtsprechung und Rechtspraxis - wie aktuell dem Berliner Mietspiegel, dem Zweckentfremdungsverbot, urheberrechtlicher Rechtsprechung aus Berlin und vieles mehr.

Das Berliner Anwaltsblatt ist eine Institution - seit 1927 mit den damaligen Schriftleitern Dr. Hans Soldan und Dr. Ewald Friedländer, die übrigens bereits im ersten Heft auf den Schwerpunkt Kanzleipraxis hingewiesen haben. 

Für den Anwalt spielt die örtliche Gerichtsbarkeit eine sehr wichtige Rolle. Wie kommen Sie diesbezüglichen Erwartungen nach?

Astrid Auer-Reinsdorff: Das Berliner Anwaltsblatt bietet einen ganzen Pool von aktueller Berliner Rechtsprechung: In Kooperation mit der Berliner Justiz bringen wir ständig aktuelle Berliner Rechtsprechung in Leitsätzen - auch für auswärtige Kanzleien eine wichtige Quelle zur Berliner Rechtspraxis.

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Ebenfalls in Kooperation mit den obersten Berliner Gerichten führt der Berliner Anwaltsverein die Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog” durch: Richterinnen und Richter insbesondere des Kammergerichts berichten dort über die Rechtsprechung ihrer Kammer - vor einem Publikum aus Anwaltschaft und Berliner Richterschaft - oft eine spannende Gelegenheit zur Diskussion außerhalb der Zwänge einzelner Verfahren. Diese Veranstaltungen fließen als Rechtsprechungsübersichten auch in das Berliner Anwaltsblatt ein.

Fachanwälte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wie wollen Sie dem gerecht werden? Bieten Sie insoweit Beiträge, Veranstaltungen oder eine Zusammenarbeit mit den Kammern an?

Astrid Auer-Reinsdorff: Ein interessantes und nützliches Fortbildungsangebot ist ein Kernanliegen des Berliner Anwaltsvereins. Das sind unsere Arbeitskreise, die Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog” gemeinsam mit der Berliner Justiz - und viele weitere Veranstaltungen zu aktuellen Praxisthemen.

Der Berliner Anwaltsverein hat verschiedene Arbeitsgruppen. Wie spiegeln sich diese thematisch in Ihrer Zeitschrift wider?

Astrid Auer-Reinsdorff: Wir haben jetzt Arbeitskreise mit ca. monatlichen Veranstaltungen zu 13 (FAO-) Fachgebieten - das sind kostenlose Veranstaltungen für die Mitglieder, deren Praxisnutzen aufgrund des persönlichen Austauschs oft größer ist, als bei Frontal-Vorträgen vor großem Publikum. Viele der Vorträge und Diskussionen dort finden sich natürlich auch im Berliner Anwaltsblatt wieder.

„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege”, sagt Paragraph 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Ist die Stellung des Anwalts in den letzten Jahren wichtiger oder stärker geworden?

Christian Christiani: Vor einigen Jahren hätten wir bei dieser Frage zuerst an Zulassungszahlen, das Verhältnis der Anwaltschaft zur Gesamtbevölkerung und die Bewältigung der Regulierungsdichte in vielen Bereichen, z.B. der Wirtschaft, gedacht.

Heute müssen wir dabei zuerst an Gespräche mit Kollegen aus der Türkei denken, und wir müssen nun wohl wieder grundsätzliche Selbstverständlichkeiten hochhalten: Anwälte und ihre unabhängige Berufsausübung sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Freiheit in einer Gesellschaft.

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Übrigens ist gesellschaftliches Engagement auch für uns als Berliner Anwaltsverein sehr wichtig: gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer haben wir die Berliner Kolleginnen und Kollegen aufgerufen, ehrenamtliche Vormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu übernehmen. Mehr als 900 Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich hierzu bereit erklärt und helfen den geflüchteten Jugendlichen in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Dieses Engagement ist beeindruckend - und wir unterstützen es mit Fachveranstaltungen und Beiträgen im Berliner Anwaltsblatt.

Gerade Berufsanfänger, die sich als selbstständige Anwälte behaupten wollen, haben einen besonderen Informationsbedarf. Planen Sie für diese ständig steigende Zielgruppe besondere Beiträge, Themenhefte oder Veranstaltungen?

Astrid Auer-Reinsdorff: Klar! Was in der Ausbildung zuvor zu kurz kommt, ist unserer Ansicht nach die unternehmerische Seite der anwaltlichen Tätigkeit. Hier wollen wir helfen. Seit zwei Jahren bieten wir vierteljährlich einen „Workshop Kanzleimanagement” an. Da geht es um die ganze Bandbreite der Kanzleiführung - Steuern und Buchhaltung, Controlling, die praktische Handhabung des BeA, Vorteile durch eine Legal-Tech-Strategie, Preisbildung und Preisverhandlung etc. Die Workshops sind kostenlos für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in den ersten zwei Jahren nach der Zulassung - ebenso wie das sich anschließende Angebot eines AnwaltMentorings mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen.

Welche Perspektiven sehen Sie für diese Zielgruppe gerade in Berlin?

Christian Christiani: Berlin wächst - wirtschaftlich und bei den Bevölkerungszahlen. Die ganz großen Kanzleien mögen ihre größten deutschen Standorte in anderen Städten haben - einzigartig in Berlin sind jedoch die überregional tätigen Boutiquen mit starker Spezialisierung z.B. im Wirtschaftsstrafrecht, IT-Recht, Urheber- und Presserecht, Energierecht oder Vergaberecht.

In Zeiten des gepflegten Halbwissens, auch bedingt durch das Internet, wächst die Beratungsresistenz. Erschwert dies den anwaltlichen Berufsalltag?  Oder bringt diese Entwicklung auch Vorteile?

Christian Christiani: Ja - das kennen wir von manchen Privatmandanten. Wir haben doch in allen Bereichen Mandanten, die nach eigenem Bewusstsein alles im Griff haben, und dann doch zum Anwalt oder zur Anwältin kommen, auch in Angelegenheiten, in denen kein Anwaltszwang besteht. Warum tun sie das? Weil sie Kompetenz suchen, Handlungsalternativen, Risiken und Lösungen erläutert bekommen möchten. Diese Kompetenz ist durch IT und künstliche Intelligenz übrigens nur teilweise ersetzbar.

„Künstliche Intzelligenz”, kurz: KI, ist das Stichwort zu einem Thema, das durchaus unterschiedlich gesehen wird. Wie bewerten Sie die Herausforderungen für die Anwaltschaft durch KI und Legal Tech?

Christian Christiani:
 Ein ganz wichtiges Zukunftsthema. Wenn kleinere Kanzleien meinen, das sei nur im M&A-Bereich relevant, täuschen sie sich selbst. Intelligenter und gezielter IT-Einsatz bietet Chancen auch für Kanzlei-Gründerinnen und Gründer! Es gibt keinen Grund, hier wie das Kaninchen auf die Schlange zu schauen, denn IT wird die anwaltliche Arbeit und das Vertrauen in die Kompetenz und Erfahrung von Anwältinnen und Anwälten nicht ersetzen. Ebenso wenig darf die Anwaltschaft das Thema ignorieren - „das geht mich nichts an” - wenn sie langfristig wettbewerbsfähig bleiben wollen.

Können auch Nichtmitglieder Ihre Zeitschrift beziehen?

Astrid Auer-Reinsdorff: Das tun sie schon! Sie dürfen Sie auch durch ihre Beiträge bereichern!

Ist das Berliner Anwaltsblatt auch online erhältlich?

Astrid Auer-Reinsdorff: Das Berliner Anwaltsblatt ist per App und auch im Online-Angebot des ESV erhältlich. Die digitale Leserschaft ist also ebenso willkommen, wie die Freunde des Papier-Magazins. Und wir sind gespannt, wo hier in Zukunft die Reise hingeht!

Zu den Personen
  • Dr. Astrid Auer-Reinsdorff ist Schatzmeisterin des Berliner Anwaltsvereins sowie Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht.
  • Christian Christiani ist Geschäftsführer des Berliner Anwaltsvereins und Rechtsanwalt auf den Gebieten des Berufsrechts, des Wettbewerbsrechts, des Erbrechts, des Medienrechts sowie des Vereins- und Verbandsrechts.

Berliner Anwaltsblatt
Im Berliner Anwaltsblatt, herausgegeben vom Berliner Anwaltsverein e. V., lesen Sie neueste Beiträge aus den Arbeitskreisen des Berliner Anwaltvereins. Sie erfahren Neuigkeiten aus den Berufsorganisationen und der Berliner Justiz. Neben aktuellen Entscheidungen finden Sie auch Themen des Kanzleimanagements oder zum Berufs- und Gebührenrecht.

(ESV/bp, map)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht