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Wirtschaftskriminalität

Compliance-Systeme funktionieren laut Bundesregierung

13.08.2014
Compliance-Systeme sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wichtiges und wirksames Mittel der eigenverantwortlichen Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität.
Compliance-Systeme sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wichtiges und wirksames Mittel der eigenverantwortlichen Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität.

Das ist die wesentliche Botschaft der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Wirtschaftskriminalität (18/2056). Compliance-Systeme seien demnach geeignet, klare Verantwortungsregeln für Führungspersonen innerhalb der Firmen zu schaffen und Verantwortlichkeit bei Rechtsverstößen effektiv wahrzunehmen. Sie sind zudem für Unternehmen jeglicher Größenordnung anwendbar.

Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität mit Hilfe von Compliance-Systemen

Ferner wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen, ob sich die bisher zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt haben. Das Problem ist nach Ansicht der Grünen, dass es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht im engeren Sinne gibt. Wirtschaftskriminalität wird in Deutschland über das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Erst wenn eine Straftat einer einzelnen Person zugeordnet werden kann, greift das Strafrecht.

Nach Auffassung der Bundesregierung haben sich diese beiden Ahndungswege im Grundsatz bewährt. In Umsetzung des Koalitionsvertrages prüfe die Bundesregierung derzeit jedoch, ob sich das gesetzliche Instrumentarium weiter verbessern lasse, unter anderem durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können Sie hier (18/2056) nachlesen. Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier (18/2187). Die gesamte Meldung können Sie hier im Wortlaut nachlesen.

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