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Der Aufsichtsrat

25.04.2016
§§ 95–116, 170–172, 394 und 395 AktG – Kommentar. Von Johannes Semler und Kersten von Schenck. Verlag C.H. Beck / Verlag Franz Vahlen, München 2015, 1080 Seiten, 299,00 Euro, ISBN 978-3-8006-4790-3.
§§ 95–116, 170–172, 394 und 395 AktG – Kommentar. Von Johannes Semler und Kersten von Schenck. Verlag C.H. Beck / Verlag Franz Vahlen, München 2015, 1080 Seiten, 299,00 Euro, ISBN 978-3-8006-4790-3.

Der vorliegende Kommentar basiert auf den Kommentierungen der Autoren Semler und Kropff aus dem Münchener Kommentar zum Aktiengesetz. Dort sind die entsprechenden Passagen inzwischen von neuen Autoren kommentiert worden. Kersten von Schenck hat die Kommentierungen in diesem Buch aktualisiert und auf die neue Gesetzgebung angepasst. Dabei stand ihm ein erfahrenes Team an Autoren zur Verfügung. Die aus dem Jahr 2004 stammende historische Kommentierung, erforderte erhebliche Veränderungen ausgelöst durch die wesentlichen Änderungen in der Gesetzgebung, die das vergangene Jahrzehnt im Bereich der Corporate Governance geprägt hat. Die praktische Nutzbarkeit des Buches wird stark dadurch erhöht, dass sich der Kommentar auf diejenigen Paragrafen des Aktiengesetzes beschränkt, die direkt mit dem Aufsichtsrat zu tun haben. Konkret umfasst der Band Kommentare zu den §§ 95–116, 161, 170–172, 394 und 395 AktG. Hinzu kommen drei Exkurse zu den Themen Interessenwiderstreit als Bestellungshintergrund und als Abberufungsgrund, dem Bilanzrecht und zu Aufsichtsräten in öffentlichen Aktiengesellschaften. Obgleich die Ausführungen einen wissenschaftlichen Anspruch haben, stellt der Text doch eine praktisch gut nutzbare Leitlinie für Aufsichtsräte und von ihnen beauftragten Berater dar.

Der Bereich Compliance wird in dem Kommentar nur am Rande gestreift. Dieser Befund – belegt durch die Stichworte im Register – erstaunt, da Compliance in vielen praktischen Fällen, man denke aktuell an die Vorgänge bei Volkswagen, erhebliche Bedeutung entfalten. Zuzustimmen ist der Pflicht zur Durchführung eigener Ermittlungen des Aufsichtsrats bei Vorwürfen gegen den Vorstand, selbst wenn nur ausgewählte Mitglieder des Vorstands betroffen sind und die unbelasteten Vorstandsmitglieder eine Untersuchung durchführen. Aufgrund der Gesamtverantwortung jedes Vorstandsmitgliedes wird auch diese Untersuchung nicht vollkommen unabhängig durchgeführt werden können. Daraus folgt zwangsläufig die Pflicht des Aufsichtsrats eine eigene Untersuchung, die im Regelfall dann über externe Berater durchgeführt wird, zu initiieren.

Im Zuge der Kommentierung der Überwachungspflicht (§ 111 Abs. 1 AktG) des Aufsichtsrats finden sich Ausführungen zur Überwachung der Compliance. Die Rechtmäßigkeit des Handelns des Vorstands soll durch vorbeugende Überwachung sichergestellt werden. Dabei sieht der Kommentar den vorrangigen Zweck in der Beratung des Vorstands. Wie diese vorbeugende Überwachung konkret ausgestaltet werden soll und dadurch die Rechtmäßigkeit der Vorstandstätigkeit sichergestellt werden kann, wird leider durch die Autoren nicht näher erläutert.

Für den Bereich Compliance, der auch und gerade für die Aufsichtsratsarbeit, von signifikant gestiegener Bedeutung ist, erwartet man sich doch eine deutlich ausführlichere Behandlung der Themen, die auch praktisch handhabbare Hinweise enthält. Dies erhofft man sich für die zweite Auflage des ansonsten gut angelegten Werkes. Ein weiteres Manko darf man aber nicht verschweigen: Der Preis ist immens hoch. Hier wünscht man sich vom Verlag eine kundenfreundlichere Kalkulation.

Prof. Dr. Stefan Behringer, NORDAKADEMIE – Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 2/2016

Programmbereich: Management und Wirtschaft