Deutscher Corporate Governance Kodex
Vor dem Hintergrund der genannten Änderungen sowie weiterer Änderungen wurde eine Neuauflage des Standardkommentars zum Kodex notwendig. Die inzwischen siebte Auflage des Kommentars nimmt die neuen Entwicklungen auf und integriert sie in die bewährte Darstellung der Regelungen des Kodex.
So stellen die Autoren bei der Integration des Leitbilds des Ehrbaren Kaufmanns darauf ab, dass durch die Finanzkrise sich ein stärkerer Fokus auf den Stakeholder-Ansatz ergeben hat. Diese Leitfigur wird von den Autoren als Appell an die Adressaten in Vorständen und Aufsichtsräten interpretiert. Nicht unerwähnt bleibt die Kritik an dem Begriff Ehre, der sehr stark mit der Würde eines Menschen verknüpft ist und daher einem Menschen auch bei Fehlverhalten nicht einfach abgesprochen werden kann. Die Kommentatoren lehnen daher auch die Nennung des Ehrbaren Kaufmanns als Instrument zur Deregulierung (als Leitplanke für konkretes Handeln) konsequenterweise ab.
Ebenfalls geht die Neuauflage auf die Empfehlung ein, ein Whistleblowing-System zu etablieren. Dies wird als ein Prüfungsinstrument für ein funktionierendes Compliance-System bezeichnet. Die Kodex-Empfehlung lässt den Unternehmen einen großen Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung des Systems. Dies wird mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen begründet. Der Kommentar empfiehlt einen Verzicht auf Fangprämien, weist zu Recht auf die Gefahr von Verleumdungen hin und nennt den Schutz der Meldenden ein wichtiges Anliegen. Als Anregung findet sich im Kodex der Hinweis, die Meldungen über ein Whistleblowing-System auch Dritten zu ermöglichen. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die Unterscheidung zwischen Verleumdung und korrekter Meldung naturgemäß insbesondere bei anonymen Hinweisen schwierig ist. Aber auch diejenigen, die anonym melden, müssen den Schutz erhalten, den der Kodex allgemein vorsieht.
Insgesamt ein unverzichtbares Buch für alle, die mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex arbeiten, also Organmitgliedern aus Vorstand und Aufsichtsrat, ihren Stabsabteilungen und Beratern.
Prof. Dr. Stefan Behringer, NORDAKADEMIE – Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn
Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 5/2018
Programmbereich: Management und Wirtschaft