Dr. Miriam Meßling zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt
Geboren 1973 in Wuppertal, war Dr. Meßling nach dreijähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht zunächst Richterin an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg. Nach einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht wurde sie im Herbst 2012 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Eine weitere Abordnung führte sie an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Ab April 2013 war sie Personalreferentin im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und Europa.
2016 wurde Dr. Meßling Richterin am Bundessozialgericht. Zunächst war sie dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat, danach dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat und schließlich bis zu ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen. Seit August 2018 war sie Präsidialreferentin. Als Vorsitzende Richterin steht Dr. Miriam Meßling seit Anfang September 2021 dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und seit dem 1. Dezember 2021 auch dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat vor. Ihre Ernennung zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts erfolgte zum 17. Januar 2022.
Dr. Miriam Meßling hat umfassend publiziert. Der Berliner Erich Schmidt Verlag, für den sie als Autorin für das Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens tätig ist, freut sich auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.