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In der Hand des Gesetzgebers - der Erfolg der Energiewende (Foto: lassedesignen/Fotolia.com)
Anhörung zur EEG-Reform 2016

EEG-Reform 2016 als Neustart der Energiewende?

ESV-Redaktion Recht
14.07.2016
Am 04.07.2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages Experten zur EEG-Reform 2016 angehört. Dabei zeigte sich, dass die Fachleute überwiegend noch reichlich Potenzial zur Verbesserung sehen.





Ausschreibungen im Zentrum der Kritik

Besonders umstritten war das Thema Ausschreibungen. So sind zum Beispiel Einschränkungen für Photovoltaikanlagen vorgesehen. Streit gibt es auch über die Ausschreibungsmengen für Windenergie oder darüber, dass die Ausschreibungen nicht regionalisiert sind. Schließlich werden sogar Zweifel darüber laut, ob die Ziele der Engergiewende überhaupt mit Ausschreibungen erreicht werden können. 

Die Streitpunkte hierzu

Mehr Kosteneffizienz? 

Zunächst bewertete Carsten Rolle vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) die Ausschreibungen grundsätzlich positiv. Man erhoffe sich davon mehr Kosteneffizienz. Allerdings befürchtet er weitere Steigerungen der EEG-Umlage.

Ausschreibungen bei Photovoltaik nur für Großanlagen

Anschließend betonte Rolle, dass im Bereich Photovoltaik nur Großanlagen mit über einem Megawatt von den Ausschreibungen betroffen sind. Es würden also nur 20 Prozent des jährlichen Zubaus von den Ausschreibungen erfasst.

Korrektur der Ausschreibungsmengen?

Größere Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land forderte Michael Wübbels vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Damit hätten auch kleine und mittelgroße Akteure, wie z.B. die Stadtwerke, realistische Chancen auf einen Zuschlag. Ansonsten sieht er die Gefahr, dass man den wenigen Großkonzernen das Feld überlässt, weil sich die kleinen Akteure zurückziehen.  

Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht einen generellen Änderungsbedarf bei den Ausschreibungsmengen. So würden nicht alle Projekte, die den Zuschlag bekommen, auch tatsächlich verwirklicht. Die Ausschreibungsmengen sollten deshalb höher sein als der angepeilte Zielkorridor.

Ausschreibungen nicht regionalisiert

Professor Achim Wambach vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung bedauerte vor allem den Verzicht auf regionalisierte Ausschreibungen. Dies könne zu weiteren Bauprojekten an küstennahen Standorten führen. Als Folge daraus befürchtet er einen noch höheren Transportbedarf für Strom von Nord nach Süd und mehr Engpässe.

Zweifel an der Eignung von Ausschreibungen

Ob Ausschreibungen die Vergütungshöhen senken würden, stellte Claudia Kemfert  vom DIW Berlin in Frage. Dabei berief sie sich auf Erfahrungen aus anderen Ländern.   

Martin Altrock von der Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held bezweifelte hingegen, ob Ausschreibungen tatsächlich zu Kostensenkungen führen und dabei gleichzeitig die Mengensteuerung und die Akteursvielfalt ausbalancieren können.



Darüber hinaus diskutierte der Ausschuss zahlreiche weitere Themen. Schwerpunkte der Kritik waren vor allem die Synchronisierung des Netzausbaus. Weitere Kritik entzündete sich an der Festschreibung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 45 Prozent oder an der geringen Bürgerbeteiligung.

Kontroverse zur Synchronisierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau

Vor allem Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte eine Synchronisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau. Auch Martin Grundmann, ARGE-Netz, kritisierte besonders den seiner Meinung nach unzureichenden Netzausbau: „Der fehlende Stromnetzbau ist weiter die zentrale Ursache für massive Verwerfungen bei der Energiewende”, so Grundmann. Ganze Regionen wären von Zwangsabschaltungen der Anlagen betroffen. Mengen, die das Stromnetz nicht aufnehmen könne, müssten daher für „power-to-x”-Lösungen verwendet werden, fährt er fort.

Demgegenüber warnte Uwe Nestle (EnKlip) davor, den Ausbau der erneuerbaren Energien an den Netzausbau zu koppeln. Dies würde dem Ziel der Umweltverträglichkeit entgegenstehen. Ihm zufolge reduzieren auch Ökostromanlagen, die zeitweise abgeregelt werden müssen, die Treibhausgasemissionen in anderen Zeiten.

Keine Festschreibung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 45 Prozent

Hermann Falk vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hält den Ansatz, der den Anteil der erneuerbaren Energien auf 45 Prozent festschreibt, für falsch. Vielmehr plädiert er für den weiteren dynamischen Ausbau. Dieser habe sich bewährt.  

Mehr Bürgerbeteiligung

Vor allem Altrock forderte bessere Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung. Auch Eckhard Ott vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband hält mehr Maßnahmen für notwendig, um Bürger-Energieprojekte zu stärken. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sah noch immer große Hürden für kleine Akteure. Bürger-Energiegesellschaften und Stadtwerke sollten besser kooperieren können, meinte er hierzu.

Höhere Stromkosten trotz geringeren Verbrauchs

Weiterhin forderte Ritgen einen Ausgleich für solche Unternehmen, die zwar bei der EEG-Umlage begünstigt waren, aber zum Beispiel wegen sinkenden Stromverbrauchs den Schwellenwert nicht erreichen. Obwohl diese Unternehmen weniger Strom verbrauchen, hätten sie deutlich höhere Stromkosten.

Breiterer Ausbaupfad für Biogasanlagen

Aus Sicht des Fachverbandes Biogas forderte Horst Seide einen breiteren Ausbaupfad für den Bau von Biogasanlagen. Die vorgesehene Begrenzung auf 150 Megawatt hält er für unzureichend. 

Wirtschaftliche Rolle der Erneuerbaren Energien

Zu den wirtschaftlichen Wirkungen hob Angelika Thomas von der Industriegewerkschaft Metall vor allem die Bedeutung der Onshore- und Offshore-Wirtschaft hervor. Hier reiche die Wertschöpfungskette bis nach Süddeutschland. Deshalb müsse der Offshore-Ausbau unbedingt weitergehen. Ein „stop and go” würde der Industrie nur schaden.

Abschließend bewerterte Nestle die Erneuerbaren Energien als Erfolgsgeschichte. In diesem Bereich seien heute mehr Menschen beschäftigt, als im Jahr 2000 im gesamten Kohlebereich.

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Bundestages hib Nr. 408 vom 04.07.2016

Regierungsentwurf zum EEG 2016 vom 20.06.2016

Weiterführende Literatur
In dem Berliner Kommentar EEG, herausgegeben von Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, erläutern Ihnen versierte Experten anschaulich und praxistauglich die weitverzweigten Regeln. Gleiches gilt für das Buch EEG II Anlagen und Verordnungen, herausgegeben von Prof. Dr. Frenz. Im Kommentarpaket empfehlen sich beide Werke als verlässliche Begleiter durch das Regelungsregime des EEG und führen Sie sachkundig durch die komplexe Materie der zahlreichen Anlagen und Verordnungen zum EEG.

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(ESV/bp)

Programmbereich: Energierecht