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Die Unternehmen müssen begründen, welche wirtschaftliche Entwicklung sie erwarten. (Foto: Natee Meepian/stock.adobe.com)
Nachgefragt bei Prof. Dr. Martin Tettenborn und Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez

Goodwillbilanzierung: Informationsdefizite von Stakeholdern abbauen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
10.08.2020

Goodwillbilanzierung rückt aktuell wieder in den Fokus. Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde bereits im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise vor zehn Jahren hinterfragt. Das Ergebnis war, dass in der Breite keine wesentlichen Abschreibungen zu beobachten waren. Aufgrund der Niedrigzinsphase wurden Akquisitionen gehäuft durchgeführt.

Jetzt wurde durch die Covid-19-Pandemie eine Krise induziert, die branchenübergreifend für Verwerfungen sorgt und viele Geschäftsmodelle in Frage stellt. Die ESV-Redaktion sprach zu diesem Thema mit Prof. Dr. Martin Tettenborn von der Fakultät Technik und Wirtschaft an der Hochschule Heilbronn und Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez vom Institut für Finanzmanagement an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Basel.

Lesen Sie in Teil 1 des Interviews, vor welche Herausforderungen die Corona-Pandemie Unternehmen stellt und wie sich Wertminderungstests sinnvoll umsetzen lassen.

Die Diskussion über Goodwillbilanzierung bekommt neuen Nährstoff. Worin bestehen die Besonderheiten in der aktuellen Situation?

Tettenborn: Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist aufgrund verschiedener Merkmale nicht vergleichbar mit der Situation in der Finanzkrise. Hervorzuheben ist insbesondere, dass es diesmal fast alle Branchen trifft und die Ursache nicht in der Finanzindustrie liegt. Außerdem ist der Umfang der Krise abhängig vom Verlauf der Pandemie. Das bedeutet, dass Wirtschaftswissenschaftler stets die Einschätzungen anderer Wissenschaftszweige, wie der Epidemiologie, im Blick behalten müssen, wenn es um die Einschätzungen der Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle geht. Außerdem scheint es aktuell, dass anders als vor zehn Jahren weniger Wachstumsimpulse aus den Schwellenländern zu erwarten sind, was unter anderem daran liegt, dass die Pandemie in diesen Ländern auf schlecht vorbereitete Gesundheitssysteme trifft und zugleich Auslandskapital abgezogen wird.

Der Impairment-Only-Approach ist in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus gerückt. Wo stehen wir in der derzeitigen Diskussion?

Canipa-Valdez: Der IOA ist in den internationalen Regelwerken (IFRS und US-GAAP) noch gar nicht so lang verankert. Erst Anfang der 2000er wurden die entsprechenden Standards IFRS 3/IAS 36 beziehungsweise SFAS 141/142 (mittlerweile umbenannt in ASC 805 und 350) eingeführt, die vorschreiben, dass der Goodwill keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt, sondern regelmäßig beziehungsweise situativ auf Wertminderungsbedarf hin zu überprüfen ist. Im Laufe der Jahre kam immer wieder Kritik auf, die im Wesentlichen ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis thematisierte. Außerdem entfachte sich Kritik an den Regelungen, als im Zuge der Finanzkrise keine überdurchschnittlichen Wertminderungen beobachtet werden konnten.

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hatte in der Vergangenheit mit zwei Standardupdates versucht, das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern, ohne jedoch im Nachgang überwiegend positive Resonanz erhalten zu haben. Andere Standardsetter wie etwa das Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) haben mittlerweile Alternativen für die heimischen Unternehmen entwickelt, die den Goodwill nun wieder planmäßig abschreiben dürfen.

Auch die großen Regelwerke IFRS und US-GAAP sind aktuell in einer Review-Phase. So führte der US-amerikanische Standardsetter FASB bereits vergangenes Jahr mit dem Invitation to Comment eine Befragung seiner Anwender durch – mit dem Ergebnis, dass eine Mehrheit für die planmäßige Abschreibung votierte. Darüber hinaus stimmten einige für eine Anpassung des IOA. Der IFRS-Standardsetzer wiederum, das IASB, hat im März 2020 ein Diskussionspapier veröffentlicht, mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.12.2020. Im Unterschied zum US-amerikanischen FASB hat das IASB die planmäßige Abschreibung des Goodwills in seinen Preliminary-Views favorisiert. Für die Europäische Union sind sicherlich die IFRS insgesamt relevanter, so dass abzuwarten bleibt, wie die Rückmeldungen ausfallen werden und inwieweit Covid-19 das Abstimmungsergebnis beeinflusst.

Vor welche Herausforderungen sehen sich Unternehmen aufgrund der Covid-19-Pandemie gestellt? Welche internen und externen Indikatoren spielen dabei eine Rolle?

Tettenborn: Kapitalmarktorientierte IFRS-Bilanzierer müssen bei Vorliegen von Wertminderungsindikatoren, etwa bei stark gesunkenen Börsenkursen oder starken Rückgängen der Geschäftstätigkeit, einen anlassbezogenen, außerplanmäßigen Wertminderungstest durchführen. Entsprechend dürften viele Unternehmen die Werthaltigkeit der Goodwill derzeit überprüfen müssen. In einem zweiten Schritt müsste darüber berichtet werden.

Wie lassen sich angesichts dieser Problematik Wertminderungstests sinnvoll durchführen?

Canipa-Valdez: Grundsätzlich bleibt das Folgebewertungsmodell gemäß IAS 36, das regelmäßig auf diskontierten Zahlungsströmen aufbaut, unberührt. Ein Blick in die Zukunft scheint dieser Tage jedoch besonders herausfordernd. Und so stellt sich die Frage, wie die Parameter geschätzt und dokumentiert werden sollen. 

Zur Person

Prof. Dr. Martin Tettenborn ist Professor an der Hochschule Heilbronn in der Fakultät Technik und Wirtschaft.

Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez ist Professor am Institut für Finanzmanagement an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Basel.

Lesen Sie in Teil 2 des Interviews, worin insbesondere die Herausforderungen für die Corporate Governance liegen.

Einfluss der IFRS auf das HGB

Autor: Dr. Anna Holtsch

Die schrittweise Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS stellt eine bedeutende Entwicklung im jüngeren Bilanzierungsrecht dar. Spätestens das Inkrafttreten des BilMoG hat die Frage nach dem Einfluss der IFRS auf die Auslegung handelsrechtlicher Vorschriften und auf die Interpretation der handelsrechtlichen GoB neu aufgebracht.

Unter umfassender Berücksichtigung auch der europarechtlichen Ebene macht Anna Holtsch die bestehenden tiefgehenden Vernetzungen zwischen IFRS und HGB transparent. Im Fokus stehen dabei u. a.:

  • Interdependenzen im Gesetzgebungsprozess durch einschlägige EU-Richtlinien und Endorsement-Verfahren sowie deren Auswirkungen z. B. für den True-and-Fair-View-Grundsatz
  • Europarechtliche und internationale Rückkopplungen auf das GoB-System und einzelne GoB
  • Reichweiten des IFRS-Einflusses, konkret diskutiert für ausgewählte Bereiche der Umsatzrealisation

Ein grundlegendes Werk, das insbesondere Implikationen der europarechtlichen Einbettung für das stark vom Gläubigerschutz geprägte Systemdenken nach deutschem Handelsbilanzrecht methodisch innovativ erschließt.


(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft