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Grundsätze für Sanierungs- und Insolvenzberatung (Fotolia, VRD)
GoR

Grundsätze ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung

Mario Schulz, ESV-Redaktion ConsultingBay/ KSI Redaktion
15.01.2015
Was sollen die Grundsätze ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung, die gerade entwickelt werden, bewirken? Dieser Frage geht der Sanierungsexperte Burkhard Jung im Interview mit der Zeitschrift KSI nach.
Krisen- und Sanierungsberater kämpfen oft mit dem gleichen Problem, wie andere Berater auch. Wenn eine Sanierung bzw. ein Projekt gelingt, wird darüber kaum ein Wort verloren. Schlägt aber eine Unternehmensrestrukturierung fehl, ist die Empörung in den Unternehmen und teilweise auch in der Öffentlichkeit groß. Schnell wird dann auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit und den Umfang von Beratungsleistungen diskutiert. Meist dreht sich die Diskussion dann um die folgenden drei Aspekte:
  • Qualität der Krisenberatung: Inwieweit können Berater auf die tatsächlichen Anforderungen des Auftraggebers eingehen und diese auch erfüllen?
  • Fehlberatung: Welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund fehlerhafter Beratung für den Sanierungsspezialisten?
  • Kosten: Tragen die hohen Beraterkosten dazu bei, dass die Krisensituation sich beschleunigt oder letztlich sogar eskaliert?

Ziele der Grundsätze ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung

Um die Diskussion zu versachlichen und um die teilweise sehr komplexen Kausalitäten in Restrukturierungsprojekten zu erklären, hat sich der BDU-Arbeitskreis GoR das Ziel gesetzt, Grundsätze ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung zu erarbeiten. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind: Matthias Beck, Prof. Dr. Markus Exler, Holger Hahn, Burkhard Jung, Klaus Dieter Pruss, Prof. Rolf Rattunde und Prof. Dr. Henning Werner.

Erste Eckpunkte wurden bereits im November 2014 auf der Fachkonferenz Sanierung vorgestellt. Im März dieses Jahres sollen auf der Fachkonferenz Sanierung auf dem Petersberg erste Ergebnisse präsentiert und nochmals diskutiert werden.

Die GoR richten sich neben Restrukturierungsspezialisten und Sanierungsberater auch an alle Stakeholder im Restrukturierungsprozess, wie Kreditinstitute, Warenkreditversicherer, Gewerkschaften, Kunden oder Lieferanten.

Ziel sei es, so Jung, dass alle Akteure in einem Sanierungs- oder Insolvenzverfahren den Beratungsprozess beurteilen können. Dabei soll das Rad nicht neu erfunden werden: "Wir wollen mit unseren GoR ausdrücklich nicht diese vorhandenen oder in der Entwicklung befindlichen Standards – wie beispielweise die Grundlagen der ordnungsgemäßen Planung (GoP), die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) oder auch die des IDW ES 9 für die Bescheinigung nach § 270b InsO sowie den derzeit in Arbeit befindlichen IDW ES 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen – inhaltlich in Frage stellen", so Jung in dem Interview.

Das gesamte Interview mit Burkhard Jung können Sie in der aktuellen Ausgabe der KSI (1/2015) hier auf ConsultingBay nachlesen.

Neben den Zielen und Erwartungen an die neue GoR geht der Vorsitzende des BDU Fachverbands Sanierung- und Insolvenzberatung, Jung, auch auf die Frage ein, was Sanierungsberater in den unterschiedlichen Projektphasen leisten müssen.