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Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

07.01.2020
Von Achenbach, A./Ransiek, A./Rönnau, T. (Hrsg.). Verlag C. F. Müller GmbH, 5. neu bearbeitete Auflage 2019, 2.106 Seiten, Preis Euro (D) 179,00, ISBN 978-3-8114-4618-2.
Wenn ein juristisches und dazu noch sehr umfangreiches Praxishandbuch in der ZIR rezensiert wird, kann dies nicht allein damit begründet werden, dass das Werk bereits in der fünften Auflage erschienen, sehr erfolgreich und in der juristischen Praxis bekannt und angesehen ist, oder sogar als ein Buch, das Standards setzt, bezeichnet werden kann. Findet eine Rezension in der ZIR statt, geht es vielmehr um die Frage, ob das Werk auch für die Interne Revision einen Nutzen haben kann. Dies kann uneingeschränkt bejaht werden. Warum ist das so?

Nach wie vor lässt sich in der Unternehmenspraxis feststellen, dass nur wenige Mitarbeiter der Internen Revision über eine juristische Ausbildung verfügen, wenn auch in den letzten zwei bis drei Jahren in diesem Zusammenhang eine leichte Trendumkehr zumindest in größeren Unternehmen feststellbar ist. Hieraus erwächst eine Diskrepanz zwischen den oftmals juristisch geprägten Anforderungen an die Tätigkeit der Internen Revision und dem juristischen Wissen, das in dieser Unternehmensfunktion abgebildet ist. Das „Handbuch Wirtschaftsstrafrecht“ stellt ein sehr gut geeignetes Hilfsmittel dar, um diese Diskrepanz zu verkleinern.

Dazu trägt insbesondere die Aufteilung wirtschaftsstrafrechtlicher Betrachtungen auf einzelne Branchen bei. Durch diese Gliederung wird gewährleistet, dass Revisoren sich branchenspezifisch über wirtschaftsstrafrechtliche Risiken informieren und dies im Rahmen einer Risikobeurteilung vor Durchführung einer Prüfung berücksichtigen können (vgl. IIA Implementierungsleitlinie 2300: Durchführung des Auftrags). Dabei handelt das Werk die wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken zum Beispiel in den folgenden Branchen ab: allgemeine Produkthaftung, Lebensmittelproduktion, Korruption im Gesundheitswesen, Kartellstrafrecht (strafbares Verhalten bei Ausschreibungen), Außenwirtschaftsverstöße, Daten- und Datennetzdelikte, Urheberstrafrecht, Patent- und Gebrauchsmusterstrafrecht oder Markenstrafrecht. Darüber hinaus werden die zentralen wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken, die in jedem Unternehmen eine Rolle spielen können, wie zum Beispiel der Untreuetatbestand des StGB, die Wirtschaftskorruption oder die illegale Arbeitnehmerüberlassung erläutert.

Prüfer finden aber auch Hinweise zur sogenannten Criminal Compliance. In diesem Kapitel werden zum Beispiel sehr nützliche Tipps für die Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen, zum sogenannten Whistleblowing, aber auch zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Compliance-Beauftragten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Obwohl die sich hierbei ergebende Schnittstellenproblematik, also die Abgrenzung zu der Tätigkeit der Internen Revision, nicht dezidiert abgehandelt wird, ergeben sich aus diesem Abschnitt dennoch wertvolle Hinweise für die praktische Tätigkeit der Internen Revision, und zwar insbesondere, wenn in einem Unternehmen die Funktion Interne Revision nicht von der Unternehmensfunktion Compliance abgegrenzt worden ist.

Dem oben genannten Umstand, dass Mitarbeiter der Internen Revision nur selten über eine juristische Ausbildung verfügen, ist allerdings noch der folgende Hinweis geschuldet: Das Buch ist – was nicht weiter erstaunlich ist – an einen Leserkreis gerichtet, der über eine juristische Vorbildung verfügt. Dies hat zur Folge, dass Leser, die das Werk primär für die Interne Revision nutzen möchte, an manchen Stellen in Gefahr geraten, sich in komplexen juristischen Überlegungen und Details zu verlieren. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf den Abschnitt über Daten- und Datennetzdelikte verwiesen. Ist man sich dessen aber bewusst, stellt das „Handbuch Wirtschaftsstrafrecht“ auch für die Interne Revision eine wertvolle Bereicherung insbesondere bei der Vorbereitung einer Prüfung dar und sollte deswegen in der Praxis der Internen Revision nicht unberücksichtigt bleiben.

Dr. Thomas Münzenberg, Rechtsanwalt in Wiesbaden.

Quelle: ZIR Zeitschrift Interne Revision Heft 6/2019

Programmbereich: Management und Wirtschaft