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Zwangshaltungen überprüfen (Abbildung: Michael Hüter)
GDA bewegt

Je weniger, desto besser – Arbeiten in Zwangshaltungen

BGW/ESV-Redaktion Arbeitsschutz
26.07.2016
Sommerzeit ist Ernte- und Reisezeit: Erdbeeren werden in gebückter Haltung gepflückt, schwere Koffer aus Flugzeugen geladen, Autos im Liegen  gewartet – bei diesen und vielen anderen Arbeiten müssen Beschäftigte ungünstige Körperhaltungen einnehmen. Machen Sie den Schnelltest der BGHM, ob Sie zu lange in Zwangshaltungen verharren und ob Handlungsbedarf besteht!
Von einer Zwangshaltung spricht man, wenn man bei Tätigkeiten über längere Zeit in ungünstigen Haltungen verharren muss, die nur wenig Bewegungsspielraum lassen. Typische Zwangshaltungen sind erzwungenes Sitzen und Stehen, gebücktes Arbeiten, Hocken, Knien und Kriechen, Liegen und Arbeiten über Schulterniveau. Verspannungen, Verrenkungen, Zerrungen, Rückenschmerzen, Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen können die Folge sein. Das muss nicht sein!

Stellschraube Arbeitsplatz: Analysieren, optimieren, vorbeugen

Dem Risiko, eine durch Zwangshaltungen verursachte Muskel-Skelett-Erkrankung zu erleiden, lässt sich vorbeugen. Eine wichtige Stellschraube ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Hier setzen die betrieblichen Arbeitsschutzexpertinnen und -experten an. Beraten und begleitet durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, die Betriebsärztin steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle die Analyse, welche und wie viele Arbeitsplätze mit erzwungenen Körperhaltungen es im Betrieb gibt. Im nächsten Schritt gilt es mögliche Alternativen zu prüfen. Zum Beispiel, ob die Tätigkeit anders ausgeführt werden kann? Ob geeignete Hilfsmittel wie beispielsweise Steh-, Hebe- oder Montagehilfen zur Verfügung stehen? Oder ob sich der Arbeitsplatz insgesamt ergonomisch besser gestalten lässt?

Bei der Gestaltungsphase können folgende Handlungsempfehlungen unterstützen:

  1. Optimieren Sie unter Beteiligung der Beschäftigten die Arbeitsorganisation: Hauptursache von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems ist der fehlende Ausgleich zwischen Be- und Entlastung. Abwechslungsreiche Tätigkeiten, in denen häufiger die Haltung gewechselt werden kann, mindern das Risiko erheblich. Auch sollten ausreichend Pausen möglich sein, in denen sich die Muskulatur der Beschäftigten erholen kann.
  2. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten im richtigen Arbeitsverhalten und im Umgang mit unterstützenden Hilfsmitteln.
  3. Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten regelmäßig an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen.

Erste Unterstützung bei der Analyse von Zwangshaltungen bietet beispielsweise der interaktive Bewertungsbogen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), der Ihnen nach sieben kurzen Fragen und Antworten Aufschluss darüber gibt, ob Sie auf dem richtigen Weg sind oder wo Handlungsbedarf besteht.

Schnelltest zu Zwangshaltungen

Müssen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ungünstige Körperhaltungen einnehmen, spricht man von Zwangshaltungen. Typische Beispiele sind langes Stehen, gebückte Haltung, Hocken, Knien und Kriechen sowie das Liegen und Überkopf-Arbeiten. Auch das Sitzen auf den Fersen zählt dazu. Werden diese Haltungen häufig und langanhaltend eingenommen, kann sich die Muskulatur nicht ausreichend erholen. Verspannungen, Zerrungen, Rückenschmerzen sowie langfristige Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen können die Folge sein.

Damit es gar nicht erst dazu kommt, bietet die BGHM einen interaktiven Schnelltest auf ihrer Homepage an. „Mit sieben kurzen Fragen können Internetnutzerinnen und –nutzer selbst ermitteln, ob in ihrem Betrieb alle präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen bedacht und berücksichtig wurden. Je nach Punkteergebnis des Tests kann die Ermittlung von zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt oder bestehende optimiert werden“, sagt Dr. Christoph Hecker, Leiter der Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit der BGHM.

Zum Schnelltest

Die GDA
Die GDA ist ein strategisches Bündnis aus Bund, Ländern, Kranken- und Unfallversicherungsträgern. In ihrem Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen hat sie sich zur Aufgabe gemacht, die arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu minimieren. Ziel ist es, über Aufklärung, Schulungen und Handreichungen die Arbeitsverhältnisse in den Betrieben gesundheitsgerechter zu gestalten und ein gesundes Arbeitsverhalten der Beschäftigten zu fördern.

Programmbereich: Arbeitsschutz