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Rote Karte gegen Kartelle - auch von den KMU Foto: DragonImages/ Fotolia.com
Compliance Management Systeme (CMS)

Kartellrechts-Compliance – auch für KMU

MS, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
14.08.2015
Wie können kartellrechtliche Gefahrenlagen abgewendet werden? Ein Praxisbericht von Prof. Ehlers von der FH-Kiel zeigt Wege auf, was KMU gegen Kartellrechtverstöße unternehmen können.
In den letzten Jahren flogen eine Vielzahl von Kartellen auf. Betroffen waren hier meist größere Konzerne. Doch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rücken verstärkt in den Fokus der Kartellbehörden, erklärt Prof. Dr. Harald Ehlers von der Fachhochschule Kiel in einem Beitrag für die Zeitschrift Corporate Governance – ZCG (Ausgabe: 4/15).

Es geht um mehr als Wurst und Zucker

So hat die Kartellbehörde im Juli 2014 gegen 21 Wursthersteller ein Bußgeld von insgesamt rund 338 Millionen Euro verhängt.  Im gleichen Jahr mussten die drei größten deutschen Zuckerhersteller rund 280 Millionen Euro an Strafe zahlen. Und der Druck auf die Kartelle hält weiter an. Das Bundeskartellamt schließt heute dreimal so viele Verfahren ab, wie dies noch Mitte der 90er Jahre – Tendenz steigend. Kein Wunder also, dass die Summe der verhängten Bußgelder im Jahr 2014 erstmals die Schallmauer von einer Milliarde Euro durchbrochen hat.

Und auch Unternehmen kämpfen verstärkt gegen Kartelle an – allen voran die Deutsche Bahn, sind sie es doch, die am meisten unter den Kartellen durch Marktverzerrungen und überhöhten Preisen leiden.

Wirksame Instrumente gegen Kartelle

Neben einem gewachsenen Problembewusstsein sowohl in Politik, Öffentlichkeit und auch in den Unternehmen selbst, kann das Bundeskartellamt auf wirkungsvolle Instrumente zurückgreifen, welche die Aufdeckung von Kartellen erleichtert. Dazu zählen beispielsweise die Sektor-Untersuchungen auf Basis der 7. GWB-Novelle aus dem Jahr 2005, der Bonus- und Kronzeugenregelungen oder aber auch durch eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen des European Competition Network – dem Netzwerk der EU-Wettbewerbsbehörden.

Compliance gegen Schutz vor Kartellen

Unternehmen müssen – wollen sie nicht in die Gefahr von hohen Strafzahlungen, Ausschluss von Aufträgen oder Privatklagen geraten – in wirksame Kartellrechts-Compliance-Management-Systeme (CMS) investieren.

Die Anforderungen an Kartellrechts-CMS sind dabei nicht trivial. Die Systeme müssen
  • den Mitarbeitern Kenntnis über das Kartellrecht und über die Risiken bei Kartellrechtverstößen vermitteln;
  • die Mitarbeiter von kartellrechtswidrigen Verhalten abschrecken;
  • Verstöße rechtzeitig aufdecken und zwar bevor es zu einer Untersuchung durch die Behörden kommt;
  • Bußgelder gänzlich durch Vermeidung von Kartellrechtsverstößen ausschließen oder dadurch verhindern, dass ein funktionierendes Compliance-Programm nachgewiesen wird;
  • das Risiko von Schadensersatzklagen und Rufschäden zu vermeiden.
Um diesen Anforderungen Genüge zu tun, müssen die Systeme nach Auffassung von Prof. Ehlers, folgerichtig
  • ein ausdrückliches, schriftlich dokumentiertes und allen Mitarbeitern kommuniziertes Bekenntnis der Geschäftsführung zur Beachtung des Kartellrechts enthalten,
  • eine Identifizierung der kartellrechtsrelevanten Risikobereiche im Unternehmen gewährleisten,
  • eine kartellrechtliche Schulung der Mitarbeiter beinhalten,
  • entsprechende schriftliche Verhaltensweisen vorhalten und
  • eine permanente Kontrolle, insbesondere der Rechtsänderungen, sicherstellen.

Literaturempfehlung zum Thema Kartellrechts-Compliance

Den gesamten Beitrag „Kartellrechts-Compliance: Auch für KMU notwendig“ von Prof. Ehlers können Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG 4/15) nachlesen.

In dem von Prof. Dr. Josef Wieland, Dr. Roland Steinmeyer und Prof. Dr. Stephan Grüninger herausgegebenen „Handbuch Compliance-Management“ setzt sich Dr. Georg Weidenbach in seinem Beitrag mit der existenzsichernden Bedeutung von Compliance im Kartellrecht auseinander.

Welche Kartellrechtliche Vorgaben und Verpflichtungen notwendig sind, finden Sie in der gleichnamigen Arbeitshilfe von Prof. Dr. Stefan Behringer.