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Claudia Kemfert: Stromspeicher von Abgaben und Umlagen befreien (Foto: Pavel Losevsky/Fotolia.com)
Im Fachgespräch mit der ER

Kemfert: „Stromspeicher müssen kosteneffizient zum Einsatz kommen“

ESV-Redaktion Recht
02.07.2019
Der Klimawandel beschäftigt die Öffentlichkeit nicht erst seit der Europawahl. Grund genug für Prof. Dr. Claudia Kemfert, vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, sich gegenüber der Fachzeitschrift ER Energierecht zu den Klimazielen, über ein Klimaschutzgesetz oder zum Kohleausstieg zu äußern.
Am Beginn des Interviews steht das Konzept der Kohlekommission. Hierzu meint Kemfert, dass der Abschlussbericht der Kommission zunächst einen gesellschaftlichen Großkonflikt befriedet habe. Es sei nun allerdings an der Bundesregierung, die in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen konkret umsetzen.

Alte Kohlekraftwerke schnell vom Netz nehmen

Hierzu müssten die ältesten und ineffizienten Kohlekraftwerke – vor allem solche, die vor 1990 gebaut wurden – möglichst rasch vom Netz genommen werden.

Für die restlichen Kohlestrom-Kapazitäten empfiehlt Kemfert eine sukzessive Verminderung. Entscheidend wäre insoweit aber nicht die Einhaltung eines Enddatums, sondern dass das maximale Emissionsbudget eingehalten wird.

Zur Person
Prof. Dr. Claudia Kemfert ist Professorin für Energieökonomie und Nachhaltigkeit an der Hertie School of Governance und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. 

Stromspeicher von Abgaben und Umlagen befreien

Auch die Bedeutung von Stromspeichern würde wachsen. Allerdings, so die Wissenschaftlerin weiter, müssen die Speicher auch kosteneffizient eingesetzt werden. Daher seien die rechtlichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass Energiespeicherbetreiber effektiv am Marktgeschehen teilnehmen können und insoweit von Abgaben oder Umlagen befreit werden.

Netzausbau forcieren

Zu den Zwischenzielen bis 2022 – nach denen 12,7 GW brutto Kraftwerksleistung fossil vom Markt zu nehmen sind, und zwar zeitgleich mit dem vollständigen Atomenergieausstieg – meint Kemfert, dass zunächst Stromüberschüsse abzubauen seien. Zudem müssten die erneuerbaren Energien deutlich schneller als bisher ausgebaut werden.

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Klimaschutzgesetz und konkrete Sektorziele

Auch den im Februar vorgelegten ersten Entwurf eines Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung begrüßt die Forscherin.

Einen der Hauptgründe, warum die Klimaziele bisher nicht erreicht werden, sieht sie im mangelhaften Monitoring in Verbindung mit einer nicht ausreichenden Evaluation sowie einer fehlenden Revision.

Dennoch: Ein Klimaschutzgesetz könne die Verbindlichkeit der Ziele gegenüber dem Klimaschutzplan 2050 erhöhen, weil dieser dann besser zu planen wäre. Für die Emissionssenkung um 95 Prozent bis 2050, sollten konkrete Sektorziele vereinbart werden.

Spielraum des aktuellen EuGH-Urteils zur Beihilfeproblematik ausnutzen

Auch das aktuelle EuGH-Urteil, nach dem das EEG 2012 keine Beihilfe darstellt, begrüßt Kemfert: Ihr zufolge hat die Bundesregierung nun deutlich mehr Spielraum als sie zugibt. Allerdings empfiehlt sie, belastende Klimawirkungen einzupreisen. Auch der ÖPNV müsse seinen Beitrag leisten und attraktiver werden. 

Lesen sie in dem vollständigen Interview in der Fachzeitschrift Energierecht ER: 
  • durch welche rechtlichen Maßnahmen die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens doch zu erreichen wären,
  • warum neben dem Kohleausstieg auch eine nachhaltige Verkehrswende notwendig ist,
  • was für eine erfolgreiche Verkehrswende erforderlich ist, 
  • wie der Ausbau des Übertragungsnetzes beschleunigt werden kann,
  • und welche Beiträge intelligente Verteilnetze, Smart Grids und digitale Technik leisten können.

ER EnergieRecht

Herausgeber: Prof. Dr. jur. Tilman Cosack

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Das Interview mit Prof. Dr. Claudia Kemfert führte Prof. Dr. Tilman Cosack, Herausgeber der Fachzeitschrift ER Energierecht.

(ESV/bp)

Programmbereich: Energierecht