Klagen gegen EU-Kommission wegen EU-Taxonomie
Zu den Klagenden zählen Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der World Wide Fund For Nature (WWF).
Greenpeace fordert, „dass klimaschädliche Gaskraftwerke und riskante Atommeiler nicht als nachhaltige Investitionen deklariert werden dürfen“. Die Klage ziele auf die Annullierung des entsprechenden Delegierten Rechtsakts, der seit Anfang 2023 in Kraft ist und speziell die Berücksichtigung von Gas- und Atomkraftwerken in der EU-Taxonomie regelt. „Die EU-Kommission darf nicht das Problem als Lösung verkleiden“, sagte Greenpeace-Geschäftsführerin Nina Treu.
Der BUND spricht von „Etikettenschwindel“ und „dreistem Greenwashing“. Die EU-Kommission verstoße gegen ihr eigenes Klimagesetz und die Taxonomie-Verordnung. „Mit der Taxonomie soll eigentlich eine klimaneutrale Energiewende finanziert werden“, so der BUND. Durch die Aufnahme von Gas und Atom in den Katalog klima- und umweltfreundlicher Projekte könne jedoch noch mehr Geld mit klimaschädlichen Technologien mit dem Etikett „nachhaltig“ investiert werden. Das beschädige die Glaubwürdigkeit des Labels massiv. Der BUND rechnet mit einer ersten Anhörung in der zweiten Hälfte 2024, mit einem Urteil Anfang 2025.
„Die Klage hat das Ziel, Greenwashing zu verhindern und die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Taxonomie zu retten“, führt der WWF aus. „Die Einschätzung der wissenschaftlichen Beratungsplattform der EU-Kommission war eindeutig: Fossiles Erdgas ist nicht nachhaltig, die Emissionen wirken sich negativ auf Klima und Natur aus. Die EU-Kommission hat ihre eigenen Expertinnen und Experten ignoriert.“ Wenn die EU-Taxonomie zielgerichtet Kapital in nachhaltige Aktivitäten steuern soll, müsse sie klar und eindeutig sein.
(fab)
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