Leutheusser-Schnarrenberger: Datenschutz auch für „rohe“ oder „für sich belanglose“ Daten
An Apple a day keeps the Data away?
Das die AOK Nordost das nicht aus Barmherzigkeit für das wertvollste Unternehmen der Welt, Apple, tut ist klar. Vielmehr sollen die Nutzer dieser Gadgets zu einem gesünderen Lebensstil animiert werden, indem sie sich u.a. mehr bewegen oder gesünder ernähren. Mit Sensoren zur Schritt-, Kalorien- oder Herzfrequenzmessung, die in den sogenannten Wearables meist integriert sind und den entsprechenden Apps, können die Träger dieser kleinen Helfer ihre Aktivitäten kontrollieren, oder – um ein nicht so schönes Verb zu verwenden – überwachen. Doch was passiert mit den Bewegungsprofilen und gesammelten Messwerten? Ist es wirklich sinnvoll, der Institution, die letztendlich für meine Arztrechnungen aufkommt, Zugriff auf derlei Daten zu ermöglichen? Und was passiert anschließend mit diesen Daten? Bleiben diese bei den Krankenkassen oder werden sie – wenn sich das Geschäftsmodell der Krankenkasse ändert – gewinnbringend weiter veräußert?Erst denken, dann herunterladen
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädiert im Interview in der aktuellen Ausgabe (5/15) der Datenschutzzeitschrift PinG daher für einen sensibleren Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten.Auch die Bundesdatenbeauftrage Andrea Voßhoff (CDU) steht dem Einsatz von Gesundheits-Apps kritisch gegenüber: „Allen Anwendern, die Fitness-Apps freiwillig herunterladen, rate ich, nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen“, so Voßhoff.
Medizinischer Fortschritt durch Big Data
In dem Interview plädiert die ehemalige Justizministerin allerdings auch dafür, dass Datenschutz nicht zum Hemmnis werden darf. Tumordatenbanken seien heutzutage unerlässlich, um eine bestmögliche Behandlung der Patienten zu gewährleisten. Aber: Gewebeproben zu Forschungszwecken sollten stets anonymisiert oder zumindest, mit entsprechender Sicherung, pseudonymisiert erhoben werden, so die Forderung Leutheusser-Schnarrenberger. Ihr Argument: „Auch mit anonymisierten Daten kann erfolgreiche Forschung betrieben werden.“Das gesamte PinG-Interview mit der ehemaligen Bundesjustizministerin lesen Sie hier.