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Der BfDI sieht TrustPID datenschutzpolitisch durchaus zwiespältig. (Grafik: Fotolia)
TrustPID

Neue Plattform als Alternative zur personalisierten Werbung auf Basis von Drittanbieter-Cookies

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
03.03.2023
Als Alternative zu der im Internet weit verbreiteten personalisierten Werbung auf Basis von Drittanbieter-Cookies entwickeln Telekommunikationsanbieter aktuell die Plattform TrustPID.

Mit diesem Dienst sollen Nutzende auf Basis ihrer IP-Adresse erkannt werden, teilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit. TrustPID befindet sich derzeit im Aufbau. Der BfDI hat jetzt eine FAQ zur Plattform veröffentlicht, in der folgende Fragen beantwortet werden:

Was steckt hinter TrustPID?

TrustPID ist ein Projekt mehrerer großer Mobilfunkanbieter. Es soll pseudonymisierte personalisierte Werbung auf Internetseiten ohne Drittanbieter-Cookies ermöglichen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von den großen Werbevermarktern zu lösen, da der Online-Werbemarkt insbesondere von großen Anbietern wie Google und Facebook dominiert sei. 

Wie funktioniert TrustPID?

Bei TrustPID werden die IP-Adressen und die Mobilfunknummern der Nutzerinnen und Nutzer verwendet, um eine pseudonyme Kennung zu generieren. Ausgangspunkt ist der Aufruf einer Partnerwebseite. Von dort aus werden Nutzerinnen und Nutzer (getrennt vom Cookie-Banner) nach der Einwilligung gefragt. Nach der Einwilligung wird die IP-Adresse des jeweiligen Mobilfunk-Netzbetreibers übertragen. Der Netzbetreiber ermittelt dann anhand der IP-Adresse die Rufnummer und generiert daraus eine eindeutige, pseudonyme Netzwerkkennung für TrustPID. Der Anbieter TrustPID wiederum erzeugt aus diesem Pseudonym weitere – ebenfalls pseudonyme – Marketing-Kennungen für die Partnerwebseiten. Diese Marketing-Kennungen ermöglichen dem Webseitenbetreiber und Werbetreibenden ein personalisiertes Online-Marketing.

Wie bewertet der BfDI TrustPID?

Datenschutzpolitisch lässt sich der Dienst durchaus zwiespältig sehen, so der BfDI. Einerseits bestehe hier lediglich eine Verarbeitung von im Grundsatz pseudonymisierten Daten auf Basis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung. Andererseits komme vor allem Telekommunikationsanbietern eine besondere Vertrauensstellung zu, die für den BfDI nur schwer mit einem Tracking ihrer Nutzerinnen und Nutzer vereinbar sei. Außerdem müssten weitere Gefahren wie die Zusammenführung der pseudonymen Kennung und dem Log-in bei Diensten von Anbietern im Web, die zu einer Repersonalisierung führen und anschließend ein detailliertes Tracking ermöglichen würden, betrachtet und unterbunden werden.

Was sind die nächsten Schritte?

Die EU-Kommission hat am 10.2.2023 die Freigabe für die gemeinsame Werbeplattform von Deutscher Telekom, Orange, Telefónica und Vodafone erteilt. Die vier Anbieter werden zu je einem Viertel an einer neu gegründeten Holdinggesellschaft beteiligt sein, die ihren Sitz in Belgien haben soll. Nach der Freigabe der Kommission kommt es nun maßgeblich auch auf die Bewertung der zuständigen europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden an.

Diese und weitere Infos hat der BfDI hier veröffentlicht.

(fab)

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Dr. Simon Menke: „Anonymiserungen wären beim Online-Tracking eine gute Alternative zur Einwilligung“
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Programmbereich: Management und Wirtschaft