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Berichtigt im Sinne des EU-Rechts: BaFin bringt Prüfungsberichtsverordnung auf aktuellen Stand (Foto: BaFin)
BaFin

Neue Prüfungsberichtsverordnung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
10.09.2015
Änderungen im Risikomanagement, bei der Sanierungsplanung und bei übertragenen Kreditrisiken - seit dem 20. Juni gilt die von der BaFin erlassene neue Prüfungsberichtsverordnung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 11. Juni 2015 die neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbVO) erlassen.

Grund für die Überarbeitung war die Anpassung an verschiedene EU-Richtlinien. So ist die neue PrüfbVO auf dem Stand der CRD IV und der EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz).

Inhaltlich orientiere sich die überarbeitete Verordnung an den Grundsätzen der EU-Richtlinien, so die Begründung zur Prüfungsberichtsverordnung. Insbesondere trage sie den Gedanken einer risikoorientierten Aufsichtstätigkeit und dem damit verbundenen veränderten Informationsbedarf der Aufsicht Rechnung.

Die Änderungen betreffen vor allem neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Themen:
  • Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen,
  • technisch-organisatorische Ausstattung,
  • Einhaltung von BaFin-Anordnungen,
  • Risikomanagement,
  • Verwaltungs- und Aufsichtsorgane,
  • Strukturen und Berichtswege bzgl. der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane,
  • Vergütungssysteme,
  • Sanierungsplanung,
  • kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen,
  • Organkredite,
  • übertragene Kreditrisiken.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig zusätzlich auch elektronisch bei der BaFin einzureichen ist. Weiterführende Informationen zu den Änderungen können dem BaFin-Journal Juli 2015 (S. 33 ff.) entnommen werden.

Nach Hinweisen der WPK vom 13. August 2015 ist die neue PrüfbVO erstmals auf Prüfungen anzuwenden, die das nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahr betreffen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Umfassend informiert der Kommentar WpDVerOV – Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung von Dr. Thomas Preuße und Dr. Frank Zingel über die Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistern und erläutert die wichtigsten Vorschriften aus diesem Bereich.