Neue Prüfungsberichtsverordnung
Grund für die Überarbeitung war die Anpassung an verschiedene EU-Richtlinien. So ist die neue PrüfbVO auf dem Stand der CRD IV und der EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz).
Inhaltlich orientiere sich die überarbeitete Verordnung an den Grundsätzen der EU-Richtlinien, so die Begründung zur Prüfungsberichtsverordnung. Insbesondere trage sie den Gedanken einer risikoorientierten Aufsichtstätigkeit und dem damit verbundenen veränderten Informationsbedarf der Aufsicht Rechnung.
Die Änderungen betreffen vor allem neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Themen:
- Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen,
- technisch-organisatorische Ausstattung,
- Einhaltung von BaFin-Anordnungen,
- Risikomanagement,
- Verwaltungs- und Aufsichtsorgane,
- Strukturen und Berichtswege bzgl. der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane,
- Vergütungssysteme,
- Sanierungsplanung,
- kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen,
- Organkredite,
- übertragene Kreditrisiken.
Nach Hinweisen der WPK vom 13. August 2015 ist die neue PrüfbVO erstmals auf Prüfungen anzuwenden, die das nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahr betreffen.