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Kontakt mit Diisocyanaten kann schwere Erkrankungen der Haut oder der Atemwege auslösen. (Foto: stevepb/Pixabay)
Sichere und gesundheitsschonende Handhabung

Neue Verwendungsvorschriften für diisocyanathaltige PU-Schäume und Klebstoffe

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
07.09.2023
Seit dem 24. August 2023 besteht für alle gewerblichen und industriellen Anwender:innen von diisocyanathaltigen Produkten die Pflicht, sich in der sicheren Verwendung schulen zu lassen.
Diisocyanate sind als Haut- und Atemwegsallergene der Kategorie 1 (höchste Kategorie) eingestuft. Personen, die mit ihnen in Berührung kommen oder ihren Dämpfen ausgesetzt sind, können schwere Haut- oder Atemwegserkrankungen erleiden. Diisocyanate sind beispielsweise in PU-Schäumen oder bestimmten Klebstoffen enthalten, solange diese noch nicht ausgehärtet sind. Ob in einem Produkt Diisocyanate enthalten sind, kann dem Gefahrstoffetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 3 entnommen werden.

Gesundheitsgefährdende Stoffe meiden

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt, alternative Produkte ohne Diisocynat zu verwenden, um eine Gefährdung durch die krankheitserregenden Stoffe auszuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Anwender:innen seit dem 24. August 2023 im Rahmen einer Schulung über den sicheren und gesundheitsgerechten Umgang informiert werden. Die Pflicht zur Schulung gilt für Betriebe mit Beschäftigten sowie für Selbstständige ohne Beschäftigte, sofern die Produkte für industrielle oder gewerbliche Zwecke verwendet werden und das eingesetzte Produkt eine Konzentration an Diisocyanaten von > 0,1 % aufweist. Ein entsprechender Hinweis auf dem Verpackungsetikett klärt, ob bei der Verwendung eines Produktes eine Schulung erforderlich ist. Dieser Hinweis muss seit Februar 2022 von den Herstellern bzw. Lieferanten auf den Verpackungen angebracht werden. Für Stoffe, die vor dem Stichtag erworben wurden, gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft.

Online- oder Präsenzschulung

Die Schulung muss von einer Expertin oder einem Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um die Fachkraft für Arbeitssicherheit handeln, sofern diese selbst über die erforderliche Fachkunde verfügt. Die Schulungsunterlagen werden vom Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt. Am Ende der Schulung muss eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich abgeschlossen werden. Als Alternative zur Präsenzschulung ist auch die Teilnahme an einer Online-Schulung möglich.

Veranstaltungen in Deutsch und Fremdsprachen bieten beispielsweise die Herstellerverbände unter https://isopa-aisbl.idloom.events an. Mit dem Gutscheincode FEICA_21_G des Europäischen Verbandes der Klebstoff- und Dichtstoffindustrie (FEICA) können ausgewählte Dicht- und Klebstoffkurse kostenlos besucht werden.

Teilnahme dokumentieren

Unabhängig von der Art der Schulung ist der Unternehmer oder die Unternehmerin zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung verpflichtet. Die Gültigkeit der Schulung beträgt fünf Jahre. Danach muss die Schulung wiederholt werden. Aus dem Eintrag Nr. 74 Anhang XVII der REACH-Verordnung ergibt sich die Teilnahmepflicht.

Sicherheitshinweise für den Umgang mit diiscocynathaltigen Produkten
  • Schutzbrille tragen
  • geeignete Handschuhe benutzen (siehe Sicherheitsdatenblatt)
  • lange Arbeitskleidung tragen (bei Kontamination diese sofort ablegen)
  • Arbeitsplatz gut belüften, ggf. geeignetes Lüftungssystem einsetzen
Quelle: SVLFG

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