Neues aus München, Hamm und Krefeld
BPatG: Werktitel sticht Marke
Mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hat das Bundespatentgericht (BPatG) die Löschung der Wortmarke „Länder-Menschen-Abenteuerreisen” angeordnet. Ein Reiseveranstalter hatte am 01.09.2012 die Eintragung der Marke unter Klasse 39 „Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten” beantragt. Gegen diese Eintragung hatte ein ARD-Sender Widerspruch eingelegt und sich auf Werktitelschutz berufen. Der Sender strahlt seit 1972 zahlreiche Sendungen unter dem Titel „Länder-Menschen-Abenteuer” aus.Die entsprechende Markenstelle des DPMA hatte im Juli 2014 eine Verwechslungsgefahr verneint und den Widerspruch zurückgewiesen. Zu Unrecht, wie das BPatG befand. Danach ist die seit über 40 Jahren ausgestrahlte Sendereihe dem normal informierten und aufmerksamen sowie verständigen inländischen Durchschnittsverbraucher als kennzeichnungskräftiger Herkunftshinweis bekannt. Dieser Durchschnittsverbraucher, so das Gericht weiter, wüsste ebenso, dass Hörfunk- und Fernsehsender ihrem Publikum auch Reisen anbieten. Auch eine Verwechslungsgefahr zwischen Werktitel und Marke liege somit vor.
Beschluss des BPatG vom 22.02.2017 - AZ: 26 W (pat) 55/14, veröffentlicht am 18.07.2017
Grenzenloser Schutz für Marke und Design |
Das Berliner Handbuch Marken- und Designrecht, herausgegeben von Maximiliane Stöckel, bietet Ihnen eine Gesamtschau des nationalen und supranationalen Marken- und Designrechts. Ergänzend werden zudem die markenrechtlichen Bezüge des Domain- und Lauterkeitsrechts beleuchtet. Sämtliche Autoren sind durch ihre jahrelange Tätigkeit für viele Großunternehmen mit den Anforderungen der Markenrechtspraxis bestens vertraut. Mit diesem Handbuch geben sie ihre Expertise an Sie weiter. |
OLG Hamm: Fernwärmeversorger muss auf Homepage nicht über Preise und Versorgungsbedingungen informieren
Web-Seiten eines Fernwärmeversorgungsunternehmens müssen nicht zwingend dessen Preisangaben und Versorgungsbedingungen enthalten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm kürzlich entschieden. Die Beklagte sendet ihren Kunden in der Regel nach Kontaktaufnahme ein Vertragsangebot mit den zugehörigen Anlagen per Post zu. Darüber hinaus informiert sie über ihre Versorgungsbedingungen in öffentlichen Printmedien. Zudem können Aushänge in den jeweiligen regionalen Heizwerken vor Ort eingesehen werden. Auf Nachfrage erfolgt auch eine Übersendung dieser Unterlagen. Entgegen der Auffassung des Klägers sah das OLG hierin keinen Verstoß gegen § 1 Absatz 4 der AVBFernwärmeV.Quelle: Pressemitteilung vom 24.07.2017 zum Urteil vom 18.05.2017 - AZ: 4 U 150/16
Der smarte Informationsversorger |
Die Fachzeitschrift ER EnergieRecht, Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis, herausgegeben von Prof. Dr. jur. Tilman Cosack, richtet sich speziell an Ihre Bedürfnisse als Rechtsanwender. Die Zeitschrift setzt die entscheidenden Schwerpunkte auf Fachbeiträge aus der Feder praxiserfahrener Experten und informiert Sie konzentriert über aktuelle Themen. Zusätzlich legen exponierte Persönlichkeiten des Energierechts in exklusiven Interviews ihren Standpunkt zu rechtlich relevanten Fragen dar. |
OLG Hamm: Kein Schmerzensgeldanspruch für Ehefrau aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung ihres Ehemanns
Eine Ehefrau hatte behauptet, ihr Ehemann hätte aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung im beklagten Krankenhaus einen Nervenschaden erlitten. Durch diesen sei ihr Ehemann impotent geworden. Hierfür verlangte sie von dem beklagten Krankenhaus Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Nach Meinung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hatte die Klägerin aber gar keine eigene Rechtsgutsverletzung erlitten. Sie habe schon nicht vorgetragen, dass die behauptete Impotenz ihres Ehemanns bei ihr zu einem körperlichen oder psychischen Schaden geführt habe, so das Gericht. Sie berufe sich lediglich auf einen faktischen Verlust ihrer Sexualität. Nach diesem richterlichen Hinweis des OLG nahm die Klägerin ihre Klage zurück.Quelle: PM OLG Hamm vom 21.07.2017 zum Hinweisbeschluss vom 07.06.2017 – AZ: 3 U 42/17
AHRS - Unerschöpfliche Informationsquelle |
In dem Loseblattwerk Arzthaftpflicht-Rechtsprechung III, herausgegeben von Dr. Hans Josef Kullmann, Richter am BGH a. D., finden Sie eine Sammlung zur Arzthaftpflicht-Rechtsprechung. Diese bietet Ihnen einen umfassenden und zuverlässigen Überblick. Nicht ohne Grund erntet die Sammlung daher auch hervorragende Kritiken. |
LG Krefeld: Kein Schmerzensgeld der Tochter bei Bestattung der Asche ihres Vaters im Fluss
Die Tochter eines Verstorbenen kann kein Schmerzensgeld gegen dessen Ehefrau verlangen, weil diese eine Flussbestattung veranlasst hatte. Dies hat das Landgericht (LG) Krefeld kürzlich entschieden. Die totenfürsorgeberechtigte Ehefrau war Alleinerbin und veranlasste nach der Bestattung des Verstorbenen eine Flussbestattung in den Niederlanden. Daraufhin verlangte die Tochter Schmerzensgeld wegen Verletzung ihres Totenfürsorge- und Persönlichkeitsrechts.Das LG meinte hierzu, dass die Umbettung in die Entscheidungszuständigkeit der Totenfürsorgeberechtigten falle. Im vorliegenden Fall wäre aber die Ehefrau des Verstorbenen primär zur Totenfürsorge berufen und könne deshalb allein über eine Umbettung entscheiden. Nur dann, wenn der primär Totenfürsorgeberechtigte sachwidrig handele, indem er im äußersten Fall sogar auf emotionale Verletzung anderer abziele, gehe diese mit einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen einher. Eine solche würde gleichzeitig die Rechte der engen Angehörigen verletzen.
Quelle: Pressemitteilung des DAV ErbR 2/2017 vom 12.07.2017
Lehrbuch mit Fällen |
Das Buch Erbrecht, Lehrbuch mit Fällen, von Prof. Dr. Walter Zimmermann, stellt alle Grundlagen des Erbrechts für Einsteiger und für erfahrenere Rechtsanwender dar. Dem Leser erleichtert es die Annäherung an dieses schwierige Rechtsgebiet durch die schwerpunktmäßige Darstellung der Rechtsprechung und der Kennzeichnung prüfungsrelevanter Textteile mit einem Stern. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht