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Unser Überblick - aktuell aus den Gerichtssälen (Foto: pressmaster und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus München, Stuttgart und Freiburg

ESV-Redaktion Recht
18.08.2017
OLG München hält Werbeblocker für zulässig. Ein Brunnen in Ravensburg darf weitersprudeln, sagt der VGH Baden-Württemberg. Das SG Stuttgart musste über die Lesbarkeit einer „Doktorschrift” auf ärztlicher Behandlungsdokumentation entscheiden. Um die Fahreignung eines „Reichsbürgers” ging es vor dem VG Freiburg.

OLG München: Werbeblocker sind zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in drei Parallelverfahren entschieden, dass Adblocker nicht gegen das Kartell-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht verstoßen. Die Beklagten hatten eine Open Source-Software vertrieben, die Werbung auf Internetseiten unterdrückt. Diese sogenannten Adblocker waren so voreingestellt, dass Werbung, die die Beklagten als nicht störend eingestuft hatten, in einer sogenannten „Whitelist” enthalten war und angezeigt wurde. Jeder Webseitenbetreiber konnte an diesem Whitelisting teilnehmen und seine Seiten freischalten lassen. Allerdings verlangte die Beklagte von Betreibern größerer Webseiten hierfür Lizenzzahlungen. Die Kläger sahen darin eine gezielte unlautere Behinderung. Dem folgte das OLG nicht. Das Geschäftsmodell der Beklagten ist nach Auffassung der Münchner Richter keine verbotene aggressive Werbung. Für ein kartellrechtliches Verbot fehle es an einer marktbeherrschenden Stellung der Beklagten, so das OLG weiter. Etwaige urheberrechtliche Ansprüche scheitern dem Gericht zufolge daran, dass die Nutzer die Werbeblocker rechtmäßig einsetzen. Da das OLG Köln dieses „Whitlisting” für unzulässig hält - Urteil vom 20.06.2016 - Az: 6 U 149/15 - haben die Münchner Richter die Revision zum BGH zugelassen. 

Quelle: PM des OLG München zum Urteil vom 17.08.2017 AZ: 29 U 1917/16; U 2184/15 Kart; U 2225/15 Kart

Die tägliche Urheberrechtspraxis im Blick
Das Berliner Handbuch Urheberrecht, herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Marcel Bisges, bietet eine umfassende Darstellung des Urheberrechts. Dabei geht das Werk vor allem auf die Aspekte ein, die für die Praxis wesentlich sind. Besonders hervorzuheben sind die digitalen Verwertungsmöglichkeiten. Zudem bezieht es die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die jüngste europäische Richtlinien-Gesetzgebung mit ein.

VGH Baden-Württemberg: Brunnen auf Marienplatz in Ravensburg darf weitersprudeln

Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem aktuellen Beschluss entschieden. Danach können die Anwohner nicht verlangen, dass das Landratsamt Ravensburg gegen Lärmimmissionen einschreitet, die von dem Brunnen ausgehen.

Die Kläger wohnen seit 1992 am Marienplatz in Ravensburg. Dort sprudelt seit 1994 ein Brunnen. Hiergegen wandten sich die Kläger erstmals im Jahr 2014. Ihre Klage gegen das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde auf Einschreiten hat das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen im Jahr 2016 abgewiesen. Auch der Antrag der Kläger auf Zulassung zur Berufung vor dem VGH Baden-Württemberg war erfolglos. Dem VGH zufolge wird der zulässige Immissionsrichtwert von 60 dB(A) nicht überschritten. Unabhängig davon seien die Brunnengeräusche sozial adäquat und deswegen zumutbar. Darüber hinaus, so der VGH weiter, haben die Kläger etwaige Ansprüche auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten durch jahrelange Untätigkeit verwirkt.

Quelle: PM des VGH Baden-Württemberg vom 22.08.2017 – AZ: 10 S 1878/16.

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SG Stuttgart: Auch „typische Doktorschrift” muss lesbar sein

Dokumentationen über Leistungen von Vertragsärzten nach § 57 Bundesmantelvertrag-Ärzte müssen lesbar sein. Daran fehlt es, wenn ein Arzt seine Dokumentation in einer völlig unleserlichen Handschrift verfasst hat. Dies hat das Sozialgericht (SG) Stuttgart aktuell entschieden. In dem betreffenden Fall hatte die beklagte Kassenärztliche Vereinigung Honorarabrechnungen des Klägers für mehrere Quartale im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nach § 106a SGB V a.F. mangels Lesbarkeit gekürzt. Die hiergegen gerichtete Klage hat das SG Stuttgart abgewiesen. Da wegen fehlender Leserlichkeit die Diagnostik, die Therapie und die Abrechnung nicht nachprüfbar seien, wäre die beklagte Krankenkasse zur sachlich-rechnerischen Berichtigung der Dokumentation berechtigt gewesen, so die Richter aus Stuttgart. Dass der Kläger seine Dokumentation in einer geradezu „typischen Doktorschrift" abgefasst haben will, nützte ihm nichts.

Quelle: PM des SG Stuttgart  vom 16.08.2017 zur Entscheidung vom 14.09.2016 - AZ: S 24 KA 235/14

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VG Freiburg: Allein die Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerbewegung” rechtfertigt keine Anforderung eines psychiatrischen Gutachtens

Abstruse und abwegige Äußerungen bieten noch keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung, die die Fahreignung beeinträchtigen könnte. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg kürzlich entschieden und einem Eilantrag des Inhabers einer Fahrerlaubnisinhabers stattgegeben. Die Stadt Freiburg hatte dem Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen, weil dieser kein psychiatrisches Gutachten vorlegte. Die Stadt stufte den Antragsteller als sogenannten Reichsbürger ein und hatte daher Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Dies genügte dem VG zufolge aber nicht für die Anforderung des Gutachtens. Die Stadt, so das Gericht, habe keine konkreten Vorfälle benannt, bei denen der Antragsteller gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen hätte. Auch die Ausführungen des Antragstellers zum Widerstandsrecht würden keine Zweifel an der Fahrtauglichkeit begründen. Das OVG Thüringen hatte in einem ähnlichen Fall kürzlich anders entschieden.
VRSdigital.de
Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital.de herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts den themenverwandten Rechtsgebieten. Hierzu gehören unter anderem das Recht der Verkehrshaftpflicht, das KFZ-Vertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten oder das Verkehrsverwaltungsrecht.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht