Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Mit den Augen Justitias - unser Wochenüberblick (Foto: Erwin Wodicka und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Minden und Neustadt

ESV-Redaktion Recht
14.10.2016
Wikipedia-Fotograf muss im Museum gemachte Fotos löschen, sagt das LG Stuttgart. Um Telefonwerbung einer gesetzlichen Krankenkasse ging es vor dem VG Düsseldorf. Weitere wichtige Entscheidungen betrafen die Zulässigkeit von Windkraftanlagen und den Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit.

LG Stuttgart: Rechtswidrig veröffentlichte Fotos auf Wikipedia

In einem Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Bildern aus den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen musste ein Wikipedia-Nutzer vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage hinnehmen. Der Nutzer hatte Reprografien von urheberrechtlich nicht mehr geschützten Gemälden fotografiert und auf Wikipedia veröffentlicht. Zudem hatte er einige antike Vasen in dem Museum fotografiert und diese Fotos ebenfalls auf dem Online-Lexikon veröffentlicht. Alle abgebildeten Gemälde und Vasen waren aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr urheberrechtlich geschützt.

Nach Auffassung des Gerichts waren dennoch sämtliche Veröffentlichungen auf Wikipedia rechtswidrig. Danach sind Reprografien von Gemälden als Lichtbild geschützt. Auch wegen der Veröffentlichung der Fotos von den Vasen habe das Museum einen Unterlassungsanspruch gegen den Fotografen, so das Gericht. Insoweit verweisen die Stuttgarter Richter unter anderem auf das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall „Preußische Schlösser und Gärten” vom 17.12.2010 (Az: V ZR 44/10). Danach könne die Verwertung von Fotos auf Grundlage des Eigentums an den fotografierten Objekten untersagt werden. Zudem könne der Eigentümer eines Hauses selber darüber entscheiden, wer wirtschaftliche Vorteile aus dem Zugang zu seinen Räumen ziehen darf. Daher dürfe das Museum auch eine Veröffentlichung auf Wikimedia Commons verbieten. Diese Plattform erlaubt nämlich auch eine kommerzielle Nutzung der Fotos.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner, Berlin und der Reiss-Engelhorn-Museen, Mannheim vom 11.10.2016 - Urteil des LG Stuttgart vom 27.09.2016 – AZ: 17 O 690/15

Weiterführende Literatur
Das Buch Fotorecht, herausgegeben von Prof. Dr. Oliver Castendyk, leistet konkrete Hilfestellung für praktische und rechtliche Herausforderungen bei Fotografie und Fotonutzung: Urheberrecht des Fotografen, Persönlichkeitsschutz, Besonderheiten der digitalen Fotografie, Vermarktung und Lizenzierung. 

Das Berliner Handbuch Urheberrecht, herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Marcel Bisges, bietet eine umfassende Darstellung des Urheberrechts. Dabei geht das Werk vor allem auf die Aspekte ein, die für die Praxis wesentlich sind. Besonders hervorzuheben sind die digitalen Verwertungsmöglichkeiten. 

SG Düsseldorf: BKK muss wegen unzulässiger Telefonwerbung Vertragsstrafe zahlen

Hat eine Betriebskrankenkasse entgegen eines Unterlassungsvergleichs Kunden ohne Einwilligung für Werbezwecke angerufen, um für Wechselprämien oder Geldbeträge zu werben, muss sie die in dem Vergleich bestimmte Vertragsstrafe zahlen. Dies hat das SG Düsseldorf mit Urteil vom 08.09.2016 entschieden.

Die klagende AOK und die beklagte BKK schlossen Dezember 2014 einen Unterlassungsvergleich. Danach hat es die Beklagte unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, potenzielle Kunden ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen und mit Wechselprämien oder Geldbeträgen zu werben, ohne die Kunden ausführlich über die Voraussetzungen für den Erhalt der Geldbeträge aufzuklären. Anschließend kontaktierte ein von der Beklagten beauftragtes Unternehmen mehrere Versicherte der Klägerin telefonisch, um diese abzuwerben.

Die Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen die Unterlassungsvereinbarung und forderte in drei Fällen jeweils 15.000 Euro Vertragsstrafe. Das SG Düsseldorf gab der AOK Recht. Den Einwand der Beklagten, die Kunden hätten ihre Einwilligung in die telefonische Werbung durch Registrierung bei einem Online-Gewinnspiel erteilt, ließ das SG nicht gelten.  

Quelle: Pressemeldung der Justiz NRW vom 04.10.2016 zum Urteil vom 08.09.2016 - AZ: S 27 KR 629/16

Auch interessant:

Wettbewerbsrecht in der GKV – Aktuelle europäische und deutsche Rechtsprechung von Rechtsanwältin Christiane Köber, Frankfurt a.M., erschienen in der Fachzeitschrift KrV 02/2014, Seite 49 ff.

Weiterführende Literatur
Sozialrecht für Profis: Mit der Datenbank Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch – Gesamtkommentar stehen Ihnen sämtliche Inhalte unseres herausragenden SGB-Kommentarwerks in einer komfortablen und laufend aktualisierten Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung. Erstklassige Autoren und Inhalte gewährleisten ein Höchstmaß an Qualität. Diese Datenbank enthält den SGB-Kommentar von Hauck/Noftz inkl. EU-Sozialrecht. Buchen Sie genau die SGB-Teile, die Sie benötigen.

VG Aachen: Eilantrag gegen Windpark Münsterwald ohne Erfolg

Die Errichtung des Windparks Münsterwald mit dem Betrieb von sieben Windenergieanlagen ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 02.09.2016 entschieden. In dem betreffenden Fall genehmigte die Stadt Aachen am 23.11.2015 den Windpark. Hiergegen beantragte die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Aachen.

Der Eilantrag des Vereins hatte keinen Erfolg. Die Richter aus Aachen meinten im Wesentlichen, dass der Errichtung des Windparks keine Belange des Natur- oder Artenschutzes entgegenstehen. Danach besteht für die geschützten Tierarten, wie zum Beispiel Amphibien, Fledermäuse, Waldschnepfen oder Wildkatzen kein erhöhtes Sterberisiko. Die im Genehmigungsbescheid angeordneten Schutzmaßnahmen wären insoweit wirksam. Dem Betrieb des Windparks stehe auch nicht entgegen, dass dieser in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet werden soll. Der Vorhabenträger habe von dem grundsätzlich bestehenden Bauverbot wegen des öffentlichen Interesses am Ausbau regenerativer Energien befreit werden dürfen.

Quelle: Pressemitteilung des VG Aachen vom 12.10.2016 zum Beschluss vom 02.09.2016 - AZ: 6 L 38/16

Weiterführende Literatur
Das Handbuch Windenergie, herausgegeben von Rechtsanwalt Thomas Schulz, gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich wesentlichen Themen bei der Realisierung eines Windparkprojekts. Berücksichtigt werden sowohl On- als auch Offshore-Windanlagen. 

VG Minden: Keine wirksame Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen in Borchen

In dem besagten Fall wollte ein Investor in der Gemeinde Borchen ein Windrad erreichten. Dies sollte etwa 180 m hoch sein. In dem Flächennutzungsplan der Gemeinde waren allerdings Vorrangzonen ausgewiesen, in denen die festgeschriebene Anlagenhöhe auf maximal 100 m begrenzt war. Dementsprechend verweigerte der Kreis Paderborn dem Investor die Genehmigung.

Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Minden befand. Nach Auffassung des Gerichts, war der Flächennutzungsplan der beigeladenen Gemeinde Borchen unwirksam. Den Planungen lägen Abwägungsfehler und Verfahrensmängel zugrunde, die nach wie vor gerügt werden könnten. Insbesondere seien Vorschriften des Baugesetzbuchs, die nach Ablauf bestimmter Fristen dazu führen, dass Planungsfehler nicht mehr geltend gemacht werden, unanwendbar, weil die Bekanntmachungen der beigeladenen Gemeinde die erforderlichen Belehrungen nicht enthielten. Der Kreis Paderborn muss nun als Genehmigungsbehörde über den Antrag des Investors neu entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung des VG Minden vom 10.10.2016 zum Urteil vom 28.09.2016 - AZ: 11 K 2120/15 

Weiterführende Literatur
Das Buch Öffentliches Baurecht, von Prof. Dr. Wilfried Erbguth und Dr. Mathias Schubert, auch als eBook erhältlicherläutert Ihnen systematisch und kompakt das gesamte Öffentliche Baurecht. Dazu zählen das Bauplanungsrecht mit seinen Bezügen zum Raumplanungsrecht sowie zum nationalen und europäischen Umweltrecht, aber auch das Bauordnungsrecht der Länder. 

Das Buch Planung von Standorten für Windkraftanlagen, von Rechtsanwalt Matthias Spitz, ermöglicht Ihnen, sich intensiv mit den Fragen der Planung von Windkraftanlagen aus Sicht des Praktikers zu beschäftigen. Neben den Grundlagen der Windenergienutzung geht der Autor u.a. auch auf die Zulässigkeit der in der Praxis üblichen, teils umstrittenen bauplanerischen Festlegungen ein. Das Werk ist auch als eBook lieferbar.

VG Neustadt/Weinstraße: Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit

Die Entziehung der Fahrerlaubnis setzt nicht voraus, dass der Fahrerlaubnisinhaber alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, wenn der Inhaber alkoholabhängig ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 28.09.2016.

In dem betreffenden Fall hat die Polizei den Betroffenen mit einer Atemalkoholkonzentration von 2,37 Promille zu Hause aufgefunden. Zuvor hatte er eine Woche lang täglich 0,6 Liter Wodka und 0,5 Liter Radler konsumiert, ohne in dieser Zeit Nahrung aufzunehmen. Daraufhin ordnete die Kreisverwaltung die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens zur Fahreignung an. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass eine Alkoholabhängigkeit vorliege. Deshalb entzog die Kreisverwaltung dem Betroffenen die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Ein Eilantrag des Betroffenen hiergegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Neustadt blieb erfolglos. Nach Meinung des VG ging die Kreisverwaltung zu Recht davon aus, dass der Betroffene wegen Alkoholabhängigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Alle Umstände sprechen nach Auffassung des Gerichts für eine manifeste Alkoholabhängigkeit.

Quelle: Pressemitteilung des VG Neustadt an der Weinstraße vom 07.10.2016 zum Urteil vom 28.09.2016 - AZ: 1 L 784/16.NW

Weiterführende Literatur
Die Verkehrsrechts-Sammlung, herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt in Berlin, bietet Ihnen Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht