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Aktuelle Anweisungen aus der Finanzverwaltung zur Einkommensteuer im Überblick (Foto: hd-design/Fotolia.com)
Verwaltungsanweisungen-Übersicht

Neues aus der Finanzverwaltung zur Einkommensteuer

ESV-Redaktion Steuern
06.06.2017
Das Bundesfinanzministerium hat sich in aktuellen Schreiben zur Einkommensteuer u.a. zur Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG und zu Einzelfragen bei der Abgeltungsteuer geäußert.

Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG

Mit Urteil vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können. Nach dieser Entscheidung wird nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den im Gesetz genannten Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet. Nach einer Mitteilung des BMF vom 1. Juni 2017 soll die geänderte Berechnungsweise möglichst umgehend schon im Rahmen der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide Berücksichtigung finden. Bei Nichtberücksichtigung der geänderten Berechnungsweise im Einzelfall empfiehlt das Schreiben die Einlegung eines Einspruchs.

 Mitteilung des BMF vom 1. Juni 2017

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Das BMF hat am 24. Mai 2017 ein neues Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen veröffentlicht, welches sich im Teil A mit

 - dem Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Basisversorgung),
 - dem Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG,
 - den gemeinsamen Regelungen (Datenübermittlung, Zufluss- Abflussprinzip, Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen),
 - der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG befasst.

Das Schreiben gilt nach der Anwendungsregelung Teil B ab seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für alle offenen Fälle. Die Tz. 57, 90 und 184 finden hiernach abweichend erstmals auf VZ 2017 Anwendung. Teil A des mehrfach geänderten Schreibens vom 19. August 2013 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen wird mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt aufgehoben.

BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 – IV C 3 - S 2221/16/10001 :004

E-Bilanz - Veröffentlichung der Taxonomien 6.1

Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.1) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017 – IV C 6 - S 2133-b/17/10003

Weiterführende Literatur
Die steuerliche Gewinnermittlung mittels der Steuerbilanz befindet sich unter anhaltendem Reformdruck. Insbesondere das Inkrafttreten des BilMoG, aber auch die Steuergesetzgebung, die Finanzverwaltung und der BFH haben einer zunehmenden Durchbrechung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz Vorschub geleistet. So erscheint es mittlerweile fast unmöglich, eine Handelsbilanz aufzustellen, die gleichzeitig als Steuerbilanz fungieren kann.

Vor diesem Hintergrund und der zentralen Frage, ob an der Gewinnermittlung über Erträge und Aufwendungen (Periodisierung) festgehalten werden sollte, analysiert Dr. Matthias Gröne in dem Werk Periodisierung in der steuerlichen Gewinnermittlung die Konzeption der Periodisierung in der Steuerbilanz, Entstehungsgeschichte der Periodisierung in der Steuerbilanz, Adäquanz einer Beibehaltung der Periodisierung in der Steuerbilanz. Die dabei entwickelten Handlungsempfehlungen für die künftige Ausgestaltung der steuerlichen Gewinnermittlung werden mit einer Vielzahl von Abbildungen und Beispielen anschaulich.


Aktuelle Meldungen
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Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 hat das BMF zum Urteil des BFH vom 3. August 2016 (Az. IX R 14/15) Stellung genommen. Darin hatte der BFH entschieden, dass die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt grundsätzlich nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.
Nach dem Schreiben sind die Grundsätze des Urteils in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 wird es danach nicht beanstandet, wenn auf Antrag des Steuerpflichtigen die bisherige Rechtsprechung für die Erneuerung einer Einbauküche zugrunde gelegt wird, wonach die Spüle und der (nach der regionalen Verkehrsauffassung erforderliche) Herd als wesentliche Bestandteile des Gebäudes behandelt wurde und deren Erneuerung/Austausch zu sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand führte.

BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017 – IV C 1 - S 2211/07/10005 :001

Weiterführende Literatur
Der Kommentar StBVV ist das ideale Werk zum schnellen Nachschlagen bei den typischen Praxisfragen zur Vergütung der Steuerberater. Die 8. Auflage bringt Sie u.a. zu allen Änderungen durch die StBVV-Novelle 2016 auf den neuesten Stand, beispielsweise zur Vergütungsvereinbarung und zu den Informationspflichten.

Abgeltungsteuer - Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung nach § 20 EStG

Mit Schreiben vom 10. Mai 2017 hat sich das BMF zur steuerlichen Behandlung der Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung nach § 20 EStG geäußert.

BMF-Schreiben vom 10. Mai 2017 – IV C 1 - S 2252/15/10020 :007

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Mai 2017 das Vorgängerschreiben vom 18. Januar 2016 zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung ergänzt.

BMF-Schreiben vom 3. Mai 2017 – IV C 1 - S 2252/08/10004 :020

Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Im Schreiben vom 3. Mai 2017 hat sich das BMF mit den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters - insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht - befasst und darin zum Urteil des BFH vom 10. Februar 2015 (Az. IX R 23/14) Stellung genommen.

BMF-Schreiben vom 3. Mai 2017 – IV A 3 - S 0550/15/10028

Weiterführende Literatur
Zu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Dieses Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs. Auf Basis der Fachberaterrichtlinien des DStV und darüber hinaus geben Ihnen Experten Antworten auf alle wichtigen juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Neuauflage vertieft u.a. aktuelle Praxisfragen infolge des ESUG. Neu aufgenommen wurden Kapitel zum Konzerninsolvenzrecht und zur Schutzschirmbescheinigung nach § 270 Abs. 1 Satz 3 InsO.

(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht