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In unserem Überblick - Aktuelle Reformvorhaben (Foto: MARCELO und AllebaziB/Fotolia.com)
Aktuelle Übersicht

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
01.08.2016
Bundesregierung verabschiedet das Bundesteilhabegesetz, das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) und das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG). Experten kritisieren die EEG-Reform. Bundesrat stimmt Gesetzesbeschluss zum Investitions-Steuer-Reformgesetz zu.

Bundeskabinett beschließt Bundesteilhabegesetz

Am 28.06.2016 hat die Bundesregierung das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Die Reform soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung einräumen und Teilhabe ermöglichen.

Die Kernpunkte der Reform
  • Ein einziger Antrag und Teilhabeplan: Ob Sozialamt, Reha-Träger oder Bundesagentur - bisher müssen behinderte Menschen oft sämtliche Ämter abklappern und sich durch einen Wust von Formularen kämpfen. In Zukunft soll ein einziger Antrag das gesamte Prüf- und Entscheidungsverfahren auslösen. Dabei sollen sich die Ämter koordinieren und einen Teilhabeplan erstellen, der exakt benennt, was der Betreffende braucht.
  • Wohnen: Behinderte sollen frei wählen können, wo sie wohnen. Sie wären damit nicht mehr an Einrichtungen gebunden, die weit entfernt vom städtischen Leben liegen. Auch der Wechsel von einer Werkstatt in die normale Jobwelt soll erleichtert werden.
  • Lohnkostenzuschüsse: Arbeitgeber, die Behinderte einstellen, sollen einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des gezahlten Lohns erhalten. Damit will der Gesetzgeber die Zahl der Unternehmen senken, die keine Behinderten beschäftigen. Diese Zahl beziffert sich aktuell auf rund 39.000. 
  • Neue Freibeträge für einzusetzendes Vermögen: Der bisherige Freibtrag von 2.600 EURO soll deutlich angehoben werden. Ab 2017 soll dieser auf 27.600 EURO und ab 2020 auf 50.000 EURO steigen. Auch das Partnereinkommen soll anrechnungsfrei werden. 
  • Vorlage des Einkommensteuerbescheids reicht aus: Zur Einkommensermittlung müssen Betroffene gegegenwärtig ihre Einkünfte und Ausgaben im Detail offenlegen. Nach der Reform soll die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides ausreichen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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Weiterführende Literatur
Der Handkommentar SGB IX Teil 2 Schwerbehindertenrecht, herausgegeben von Bernd Wiegand, bietet hoch konzentriertes Fachwissen. Mit diesem Werk gewinnen die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu erfüllen, entscheiden souverän, welche Leistungen Sie gewähren können. Zudem verfügen Sie stets über gut umsetzbare Lösungen für Probleme, die bei der täglichen Arbeit immer wieder auftreten.

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Bundesrat bestätigt Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zum Investment-Steuer-Reformgesetz

Am 08.07.2016 hat der Deutsche Bundesrat unter TOP 4 den Gesetzesbeschluss zum Investmensteuerreformgesetz bestätigt. Die Novelle soll die Steuererklärung für Anleger vereinfachen und bestimmte steuerliche Gestaltungen bei sogenannten CumCum-Geschäften verhindern.

Die Kernpunkte der Reform

Künftig müssen Anleger für ihre Steuererklärung nur noch vier Angaben machen:
  • Höhe der Ausschüttung
  • Wert des Fondsanteils am Jahresanfang
  • Wert des Fondsanteils am Jahresende
  • Angeben darüber, ob es sich um einen Aktienfonds, einen Mischfonds, einen Immobilienfonds oder um einen sonstigen Fonds handelt. 
Es soll auch möglich werden, ohne steuerliche Nachteile in ausländische Investmentfonds zu investieren, bei denen keine deutschen Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden.

Bei sogannten Cum/Cum-Geschäften wird die Anrechenbarkeit der Kapitalertragssteuern, die auf Dividenden erhoben werden, an einen Mindesthaltezeitraum des Wertpapiers gekoppelt. Dieser Zeitraum soll nun 45 Tage betragen und für Dividendenerträge von mehr als 20.000 Euro jährlich gelten.

Die Regelungen zur Vereinfachung der Steuererklärung sollen am 01.01.2018 in Kraft treten. Die Änderung zur Verhinderung von Cum/Cum-Geschäften gelten danach schon seit dem 01.01.2016.

Erläuterung des Bundesrates zu TOP 4 

Auch interessant: Gesetzgeber plant Änderung der Investmentbesteuerung

Weiterführende Informationen
Die Datenbank Investment, herausgegeben von Beckmann/Scholz/Vollmer, bietet das Fachwissen für das gesamte Investmentwesen und Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Im Einzelnen werden das KAGB, das InvStG, das UBGG oder die DerivateV erläutert. Vertieft behandelt werden aber auch die Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG.

Fachleute sehen EEG-Reform 2016 kritisch

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat am 04.07.2016 Experten zur EEG-Reform 2016 angehört. Doch die Fachleute sehen ganz überwiegend noch viele Möglichkeiten der Verbesserung.

Im Zentrum der Kritik standen die vorgesehenen Ausschreibungen. Neben dem generellen Streit, ob der hierdurch ausgelöste Wettbewerb unter den Erneuerbaren Energien sinnvoll ist, wurden zahlreiche Einzelaspekte diskutiert. So sind zum Beispiel Einschränkungen für Photovoltaikanlagen vorgesehen. Streit gibt es auch über die Ausschreibungsmengen für Windenergie oder darüber, dass die Ausschreibungen nicht regionalisiert sind. Schließlich werden sogar Zweifel darüber laut, ob die Ziele der Engerigiewende überhaupt mit Ausschreibungen erreicht werden könnnen.

Die Anhörung machte aber deutlich, dass noch zahlreichte weitere Themenbereiche umstritten sind.

Die weiteren Streitpunkte und Forderungen 
  • Keine ausreichende Bürgerbeteiligung 
  • Höhere Stromkosten trotz geringeren Verbrauchs für bestimmte Unternehmen
  • Synchronisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau 
  • Breiterer Ausbaupfad für Biogasanlagen
  • Festschreibung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 45 Prozent

Bundestag und Bundesrat beschließen EEG-Reformpaket als "EEG 2017"

Das aktuelle EEG-Reform-Paket, das bisher regelmäßig als „Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016” bezeichnet wurde, haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat am 08.07.2016 beschlossen. Mit diesen Beschlüssen wurde die amtliche Abkürzung des Gesetzes in „EEG 2017” geändert.

Siehe auch: BR-Drucksache 355/16 

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Weiterführende Literatur
Im Berliner Kommentar EEG, herausgegeben von Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, erläutern Ihnen versierte Experten anschaulich und praxistauglich die weitverzweigten Regeln. Gleiches gilt für das Buch EEG II Anlagen und Verordnungen, herausgegeben von Prof. Dr. Frenz. Im Kommentarpaket empfehlen sich beide Werke als verlässliche Begleiter durch das Regelungsregime des EEG und führen Sie sachkundig durch die komplexe Materie der zahlreichen Anlagen und Verordnungen zum EEG.

Bundeskabinett beschließt Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Das Bundeskabinett hat am 28.06.2016 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Die neuen Regelungen sollen zum größten Teil zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Das PSG III will zunächst die Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege in den Kommunen verbessern. Zum anderen sollen die Regelungen an die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im PSG II und an das Bundesversorgungsgesetz angepasst werden.

Die wichtigsten Regelungsbereiche im Überblick
  • Sicherstellung der Versorgung im Pflegebereich
  • Verbesserung der Beratung der Pflegebedürftigen vor Ort 
  • Bessere Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  • Abgrenzung der Pflegeversicherung zur Eingliederungshilfe
  • Verhinderung von Abrechnungsbetrug

Der Deutsche Bundesrat muss diesem Gesetz allerdings noch zustimmen. Der erste Durchgang in diesem Gremium ist für den 23. September 2016 geplant. Der Deutsche Bundestag soll sich voraussichtlich am 22./23. September 2016 in seiner ersten Lesung mit der Reform befassen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit - Zum Regierungsentwurf 

Weiterführende Litertur
Die Zeitschrift Kranken- und Pflegeversicherung, herausgegeben vom Erich Schmidt Verlag, bietet Ihnen die ideale Kombination an Rechtsinformationen aus dem SGB V und SGB XI. Diese einzigartige Verbindung an Informationen aus dem ältesten und dem jüngsten Zweig der Sozialversicherung trägt den Herausforderungen Rechnung, die sich für das Gesundheitswesen in Zeiten des demografischen Wandels ergeben. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich. 

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Regierung beschließt FMSA-Neuordnungsgesetz

Am 20.07.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG)  beschlossen. Kern der Neuregelung ist die Umstrukturierung der Financial Services and Markets Authority (FMSA).

Die Umstrukturierungen der FMSA
  • Der Bereich „Nationale Abwicklungsbehörde der FMSA” wird Teil der BaFin.
  • Die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds wird in die Finanzagentur GmbH überführt.
Der Gesetzgeber verspricht sich hiervon eine Bündelung von know-how und damit neue Perspektiven und Impulse.
Neuregelungen außerhalb der FMSA 
  • Übernahme der Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durch die BaFin.
  • Angleichungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an europäische Vorgaben. 
  • Änderung von Vergütungsregelungen für Banken zur Umsetzung neuer Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA).

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im Jahr 2016 abgeschlossen werden. 

Re­gie­rungs­ent­wurf des FM­SA-Neu­ord­nungs­ge­setzes (FMSA­NeuOG)

Quelle: Pressemeldung Nr. 17 des Bundesministeriums für Finanzen

Auch interessant: Gesetzgeber will Finanzmarktstabilisierung in Deutschland neu ordnen auf KWG.digital

Weiterführende Literatur
Mit der Datenbank Kreditwesengesetz (KWG) profitieren Sie vom gesamten Fachwissen des Reischauer/Kleinhans, dem renommierten Großkommentar zum Bankenaufsichtsrecht. Damit verfügen Sie über Inhalte, die auch Detailproblemen auf den Grund gehen. Zu allen wichtigen Fragen finden Sie in der Datenbank praxisnahe Antworten, die Ihnen die tägliche Arbeit mit der hochkomplexen Regelungsmaterie des Bankenaufsichtsrechts nachhaltig erleichtern.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht