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Die Aktivitäten in den Parlamenten - Unser Überblick (Foto: Boris Stroujoku und AllebaziB/Fotolia.com)
Gesetzgebungsübersicht

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
31.01.2017
Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit. Seit 2017 gilt ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit. Weg frei für Cannabis auf Rezept: Gesundheitsausschuss billigt Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Der Ausschuss hat auch das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz passieren lassen.

Bundesregierung verabschiedet Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Am 11.01.2017 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen. Den Entwurf hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebracht.

Gegenwärtig beträgt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern durchschnittlich 21 Prozent. Um dem entgegenzuwirken, hat der Entwurf vor allem die Transparenz von Entgeltregelungen im Blick.

Lohngerechtigkeit: Die Kernpunkte der Neuregelung
  • Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigtern müssen ihren Arbeitnehmern künftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  • Einführung von betrieblichen Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Arbeitnehmen müssen regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit überprüfen.
  • Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Bei mehr als 500 Beschäftigten müssen Arbeitgeber, die gleichzeitig dazu verpflichtet sind, Lageberichte nach HGB zu erstellen, künftig regelmäßig über den jeweiligen Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
  • Bildung einer Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.

Quelle: PM des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Zum Gesetzesentwurf

Weiterführende Literatur
Mit dem Jahrbuch des Arbeitsrechts, herausgegeben von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, erhält man Jahr für Jahr ein hervorragendes Nachschlagewerk mit beachtlichem Informationswert. Über das aktuelle Tagesgeschehen hinaus eröffnet es ein Diskussionsforum für arbeitsrechtliche Problemstellungen. Besondere Bedeutung hat deshalb dei umfassende Dokumentation der neueren Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur. Die Abhandlungen von namhaften Repräsentanten des Arbeitsrechts behandeln ein breit gefächertes Themenspektrum.

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat zum 01.01.2017 einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Pflegebedürftig sind danach Personen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten in bestimmten Lebensbereichen. Diese sind in § 14 Absatz 2 in den Nummern 1 bis 6 definiert. Zudem hat der Gesetzgeber die folgenden neuen Pflegegrade eingeführt und damit die früheren Pflegestufen ersetzt:
 
Die neuen Pflegegrade
  • Geringe Beeinträchtigung 
  • Erhebliche Beeinträchtigung
  • Schwere Beeinträchtigung
  • Schwerste Beeinträchtigung
  • Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Weitere Neuerungen

Zur Bestimmung des Schweregrades findet ein neues Begutachtungsassessment statt. Neben der Berücksichtigung psychischer Krankheiten und Behinderungen werden nun auch Beeinträchtigungen in der Kommunikation erfasst.

Mehr dazu lesen Sie in dem Beitrag:
Auch interessant:
Weiterführende Literatur
Der Hauck/Noftz, Kommentar zum Sozialgesetzbuch (SGB) XI: Soziale Pflegeversicherung, überzeugt mit hoher Kompetenz und seinem seit Jahrzehnten anerkannten Konzept. Das Werk enthält und veranschaulicht alle notwendigen Informationen rund um die aktuellen Regelungen und Zusammenhänge des SGB XI zum übrigen Sozialrecht mit praktischen Hinweisen und Ausgewogenheit zur wissenschaftlichen Vertiefung dieses Rechtsgebietes.

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Cannabis auf Rezept - Gesundheitsausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 18.01.2017 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der noch an einigen Stellen verändert wurde, einstimmig gebilligt.

Cannabis: Die zentralen Punkte der Neuregelung
  • Patienten sollen auf ärztliche Verschreibung hin künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität in Apotheken erhalten können. 
  • In eng begrenzten Ausnahmefällen sollen die Versicherten auch einen Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon erhalten.
  • Um die Versorgung zu sichern, wird in Deutschland der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken möglich.
  • Zudem wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) damit beauftragt, eine staatliche Cannabisagentur aufbauen. Diese soll den Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. 

Eine wissenschaftliche Begleiterhebung soll zudem die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel erforschen. Eine generelle Freigabe der Droge Cannabis lehnt die Bundesregierung weiter strikt ab

Quelle: „PM hib - heute im bundestag Nr. 20” vom 18.01.2017

Weiterführende Literatur
Das Buch, Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, von Katrin Just (geb. Fastabend), Richterin am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, und Dr. Egbert Schneider, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, empfiehlt sich als systematische Darstellung des aktuellen Leistungsrechts und aller Ansprüche, die Versicherten zustehen. Die 2. Auflage bringt alle Inhalte auf den aktuellen Rechts- und Gesetzesstand. Die erfahrenen Autoren orientieren sich dabei durchgängig an der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere des Bundessozialgerichts, um größtmögliche Praxistauglichkeit zu gewährleisten.

Der Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) V: Gesetzliche Krankenversicherung, bietet Ihnen einen sicheren Überblick im System der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Werk zeichnet sich durch praxisorientierte Kommentierungen zum SGB V aus. Eine Fülle von Entscheidungshilfen und Informationen zu aktuellen sozial- und rechtspolitischen Entwicklungen erleichtern Ihnen die Gesetzesauslegung in Ihrer täglichen Rechtspraxis.

Gesundheitsausschuss billigt Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz der Bundesregierung hat den Gesundheitsausschuss des Bundestages passiert. Der Ausschuss hatte vorher noch etwa zwölf Änderungsanträge angenommen, mit denen die große Koalition auf Kritik im Rahmen der Expertenanhörung reagierte. Viele Kritiker waren der Meinung, dass der Entwurf entweder deutlich nachzubessern oder das Vorhaben ganz zu kippen sei.

Selbstverwaltungsstärkungsgesetz: Die Maßnahmen des gebillgten Entwurfs
  • Schärfere interne und externe Kontrollen für die Mitglieder der Selbstverwaltung. 
  • Erweiterung der Prüf- und Mitteilungspflichten bei Beteiligungen und Neugründungen der Organisationen. 
  • Regelmäßige externe Überprüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung.
  • Verpflichtende Einrichtung einer Innenrevision.
  • Satzungsänderungen in bestimmten Fallkonstellationen oder Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane.
  • Benennung und/oder Entsendung von Personen für besondere Angelegenheiten, um einen rechtmäßige Zustände wieder herzustellen. Die die betreffende Person kann auch in die Spitzenorganisation entsendet werden.
  • Regelung und Präzisierung von Haftungsfragen und Berichtspflichten. 

Mit dem Gesetzentwurf will das Bundesgesundheitsministerium auf mehrere skandalträchtige Alleingänge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) reagieren.

Auch interessant:
Quelle: PM „hib - heute im bundestag Nr. 44“ vom 25.01.2017

Weiterführende Literatur
Der Kommentar, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, von Clemens Becher, Ministerialrat a. D. und Frank Plate, Präsident des Bundesversicherungsamts, schafft Ihnen die Möglichkeit, sich schnell, praxisnah und zugleich wissenschaftlich einen Überblick über die Struktur des Selbstverwaltungsrechts der Sozialversicherung zu verschaffen. Das Werk hält die relevanten Informationen für Sie bereit, die Sie für Ihre Arbeit wirklich benötigen: Zum Beispiel, welche Spielräume hat die Selbstverwaltung? Welche Rolle spielen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch die Selbstverwaltung? Oder welche Aufgaben haben der Vorstand oder der Verwaltungsrat in der Krankenversicherung?

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht