Produktintervention: Neue Aufgaben für die BaFin
Zu den Maßnahmen im Einzelnen gehören bei der Produktintervention:
- das Verbot bzw. die Beschränkung der Vermarktung,
- des Vertriebs oder des Verkaufs von bestimmten Finanzinstrumenten oder strukturierten Einlagen.
- eine bestimmte Form der Finanztätigkeit oder der Finanzpraxis verbieten oder beschränken.
Verbraucherschutz verankern
Neben dem neuen § 4b WpHG, wurde der kollektive Verbraucherschutz explizit als Aufsichtsziel festgeschrieben. Es ist Teil des Aktionsplans der Bundesregierung für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt.Der deutsche Gesetzgeber ist mit der Regelung der europäischen Gesetzgebung zuvorgekommen: Die Europäische Finanzmarktverordnung (Markets in Fiancial Instruments Regulation – MiFiR) wird das Produktinterventionsrecht im Januar 2017 einführen. § 4b WpHG soll bis dahin als Übergangslösung dienen. (ESV/akb)
Literaturhinweise zum Thema
Die rechtliche Entwicklung im Blick hat das Handbuch EMIR – Europäische Regulierung der OTC-Derivate von Prof. Dr. Rüdiger Wilhelmi, Dr. Olaf Achtelik, Dennis Kunschke und Dr. Christian Sigmundt. Voraussichtlicher Erscheinungstermin im November 2015.Umfassend informiert der Berliner Kommentar WpDVerO – Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung von Dr. Thomas Preuße und Dr. Frank Zingel. Erschienen im Juli 2015 beim Erich Schmidt Verlag.
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht