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Arbeitsschutzrecht
Betriebssicherheit

Reform der Betriebssicherheitsverordnung

Christina Kickum (ESV-Redaktion ARBEITSSCHUTZdigital.de)
04.12.2014

Die am 3. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - wird grundsätzlich geändert. Nach über 10jähriger Erfahrung mit der BetrSichV wird jetzt eine "Rechts- und Strukturreform" der Verordnung vorgenommen.


Ein Schwerpunkt der Reform liegt in der Verbesserung des Arbeitsschutzes beim Einsatz von Arbeitsmitteln und in der Überarbeitung der Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Deutlich stellt die neue Vorschrift zukünftig u.a. heraus, dass auch der Bestand von Arbeitsmitteln der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung und damit ggf. einer Nachrüstung unterliegt.

Die Reform soll auch mehr Klarheit bringen: So werden die teilweise gegebenen Doppelregelungen zum Explosionsschutz - Gefahrstoffverordnung sowie BetrSichV - im Rahmen der Novelle der BetrSichV gestrichen.

In Kraft treten soll die neue Betriebssicherheitsverordnung am 1. Juni 2015.

Literaturhinweis zur aktuellen Betriebssicherheitsverordnung

Hatto Mattes (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) und Ralph Fähnrich (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) haben die Betriebssicherheitsverordnung im Werk "Anlagen- und Betriebssicherheit" für Praktiker umfassend kommentiert.