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Macht es Steuersündern schwer: Das Sammelauskunftsersuchen (Foto:Joachim Lechner/Fotolia.com)
Steuerrecht

Sammelauskunftsersuchen: Effektives Mittel der Steueraufsicht

12.08.2015
Um Steuersünder aufzuspüren, greifen Steuerfahnder häufig auf das Sammelauskunftsersuchen zurück. Eine effektive Methode – jedoch nicht selten Streitthema vor den Finanzgerichten.
Sammelauskunftsersuchen gewinnen in der Praxis branchenübergreifend an Bedeutung. Mit dieser Ermittlungsmaßnahme kann die Steuerfahndung auf einen Schlag Daten zu einer Vielzahl von Betroffenen erheben, welche anschließend regelmäßig die Grundlage für weitere fahndungsrechtliche Eingriffe bilden. Über die Rechtmäßigkeit von Sammelauskunftsersuchen wird regelmäßig vor den Finanzgerichten gestritten. In einem Beitrag für die Zeitschrift StBp – Die steuerliche Betriebsprüfung, beleuchtet Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec., die Voraussetzungen und Besonderheiten die Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung.

Sammelauskunftsersuchen: Voraussetzungen und Besonderheiten

Das Sammelauskunftsersuchen ist eine Ermittlungsmethode im Besteuerungsverfahren. Dabei wird von einer zentralen Person, Auskunft zu einer Vielzahl von gleichgelagerten Sachverhalten und Betroffenen verlangt, erklärt Roth.

Bei der Frage, wer Sammelauskunftsersuchen überhaupt durchführen kann, geht Roth abgrenzend hierzu auf die Möglichkeiten für Einzelauskunftsersuchen (§ 93 Abs. 1 AO) und auf die Feststellungen zu Verhältnissen Dritter nach den Vorschriften der Außenprüfung ein.

Doch welche Voraussetzungen sind nötig, um das Ersuchen an beteiligte Personen oder Dritte zu richten? Ein „hinreichender Anlass“ muss vorliegen, erklärt Roth, und das Ersuchen muss die allgemeinen „rechtsstaatlichen Grenzen“ einhalten.

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Branchenunterschiede beachten

Bestimmte Personengruppen sind von den Sammelauskunftsersuchen ausgeschlossen. Ihnen steht ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber den Behörden zu. Welche das sind und welche rechtlichen Branchenbesonderheiten bei Sammelauskunftsersuchen gegenüber Banken, Telekommunikationsunternehmen und Presseorganen zu beachten sind, lesen Sie in dem ganzen Beitrag von David Roth: Steueraufsicht durch Sammelauskunftsersuchen: Voraussetzungen und Branchenbesonderheiten. (ESV/fl)

Zur Person

Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec. ist stellvertretender Leiter des staatlichen Rechnungsprüfungsamts für Steuern in Münster und war zuvor Sachgebietsleiter im Finanzamt für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen Aachen. Als ausgewiesener Steuerstrafrechtsexperte ist er Mitautor im Steuerstrafrechtskommentar Rolletschke/Kemper, Verfasser zahlreicher steuerstrafrechtlicher Veröffentlichungen und Dozent an der Bundesfinanzakademie sowie der Justizakademie NRW.

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Literaturhinweise zum Thema

Das Werk Sammelauskunftsersuchen und internationale Gruppenanfragen, von Regierungsdirektor David Roth LL.M. oec., manövriert Sie durch das von unbestimmten Rechtsbegriffen, Einzelfallentscheidungen und besonderen Fahndungsbefugnissen geprägte Rechtsgebiet (auch als eBook verfügbar).

Die Zeitschrift StBp – Die steuerliche Betriebsprüfung informiert umfassend über die steuerliche Außenprüfung – erhältlich als Printversion und als ejournal.

Programmbereich: Steuerrecht