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Klare und ausgewogene Urteile: Wesentlich für einen Rechtsstaat (Foto: Africa Studio/Fotolia.com)
Sozialstaat und innere Sicherheit

Schlegel: „Der Bürger muss Gesetze, Bescheide und Gerichtsentscheidungen verstehen können”

ESV-Redaktion Recht
15.11.2016
Soziale und innere Sicherheit sind ein hohes Gut. Auch die Sozialgerichte müssen dazu betragen, dieses zu erhalten, meint der neue Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel. In der Fachzeitschrift SBb beleuchtet er die Rolle der Sozialrichter im Sozialstaat.
Soziale Sicherheit hat einen unschätzbarem Wert. Deswegen gibt Deutschland hierfür sehr viel Geld aus. So beliefen sich im Jahr 2015 die Ausgaben für Sozialleistungen auf 888 Mrd. Euro, so Schlegel. Dies entspricht etwa 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Der Hauptanteil der Sozialleistungen sei allerdings nicht steuer-, sondern beitragsfinanziert. Allein die gesetzliche Krankenversicherung habe im Jahr 2015 rund 202 Mrd. Euro ausgegeben. Demgegenüber belaufe sich der gesamte steuerfinanzierte Bundeshaushalt im Jahr 2016 auf 317 Mrd. Euro, führt Schlegel weiter aus.

Allein diese wenigen Zahlen würden zeigen, dass das Sozialrecht unsere Wirtschaft ebenso stark prägt, wie das Steuerrecht. Dementsprechend sieht der Verfasser das Sozialrecht auch als Wirtschaftsrecht an.

„Soziale Sicherheit genauso wichtig wie innere Sicherheit”

Streitigkeiten über Renten, Grundsicherung oder Sozialhilfe hätten für den Bürger oft eine existenzielle Bedeutung. Schlegel zufolge ist die soziale Sicherheit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft daher ebenso wichtig, wie die innere Sicherheit.

Sozialleistungen machen es vielen Menschen überhaupt erst möglich, am Berufsleben oder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies, so der Verfasser weiter, gelte vor allem für Personen mit körperlichen, geistigen, aber auch sozial bedingten Handicaps. Die sozialen Sicherungssysteme schaffen daher Chancengleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit. Zu Recht wären Sozialleistungen deshalb einklagbare Rechte und keine Almosen.

Anzeichen für Verunsicherung

Allerdings sieht der Verfasser auch Anzeichen für eine Verunsicherung der Bevölkerung. Ursachen hierfür wären unter anderem die Globalisierung und die Digitalisierung.

Die hieraus entstehenden Debatten lösen aber auch Verunsicherungen aus. So würde die Gesellschaft zunehmend Themen wie Pflegenotstand, Rentenniveau oder Sozialleistungen an Flüchtlinge diskutieren. Schlegel hält diese Debatten zwar für unerlässlich. Sie führen aber nicht dazu, dass der Bürger ruhiger schläft, fährt er fort. Entsprechende Reformvorschläge würden meist nur Einzelaspekte berücksichtigen. Dies könne zu unnötigen Polarisierungen und vor allem zu Entsolidarisierungen führen. 

So werde beispielsweise oft behauptet, dass es den Rentnern von heute so gut gehe wie nie zuvor, oder dass Privatpatienten von Ärzten bevorzugt werden. Dementsprechend stoße man oft auf Forderungen nach Korrekturen am Gesetz bei einzelnen Personengruppen. Ebenso wichtig, wie finanzielle Gesichtspunkte wäre jedoch das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit, Nachhaltigkeit und Ausgewogenheit der sozialen Sicherungssysteme.

Was Schlegel fordert: „Keine Nebelkerzen und kein Schaulaufen”

Vor allem die beitragsfinanzierte Sozialversicherung lebe in hohem Maße von ihrer Akzeptanz und dem Vertrauen in ihre Stabilität. Schlegel fragt also, wie diese Akzeptanz zu erreichen und erhalten ist. Dem Gesetzgeber, der Verwaltung, aber auch den Gerichten, rät er deshab, sich folgendes immer wieder bewusst zu machen:

„Der Bürger muss Gesetze, Bescheide und Gerichtsentscheidungen verstehen und nachvollziehen können”, führt er hierzu aus.

Nur wer als Bürger das ihm Gesagte oder das, was man von ihm verlangt, nachvollziehen kann, wird dazu „ja” sagen können - auch wenn er es nicht gut findet. Wo Erklärungsversuche auf Grenzen stoßen, können sich beim Bürger Hilflosigkeit und Ratlosigkeit oder das Gefühl des Ausgesetztseins breit machen, fährt Schlegel fort. Vielleicht hänge das Aufkommen von Wutbürgern, Protestbewegungen und vermeintlich zu kurz Gekommenen auch damit zusammen. 

Dem Bürger sollte zumindest vermittelt werden, dass Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte ihren Job gut machen. An die Richter appelliert Schlegel, dass sie verständliche Urteile schreiben sollten und führt hierzu aus: „Was wir brauchen sind stringente Gedankengänge und eine klare Sprache, keine Nebelkerzen und kein Schaulaufen”.

Das Gebot klarer Sprache gelte für alle. Dabei müsse auch die Richterschaft Lebensnähe erkennen lassen, und zwar ohne abgehoben zu sein. Dinge sollten nicht komplizierter gemacht werden, als sie schon sind. Komplexität müsse deswegen soweit vermieden werden, wie dies seriös möglich ist.

Speziell die BSG-Richter fordert er auf, stets selbstkritisch zu hinterfragen, ob zum Beispiel die Anforderungen an die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden nicht zu lebensfremd seien. Immerhin werden drei von vier Beschwerden als unzulässig verworfen.

Ängste und Sorgen der Bürger ernstnehmen

Letztlich sieht er hierin eine Frage des grundrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzes. Zudem sei es wichtig, gegenüber Bürgern, Behörden den unteren Instanzen und Anwälten den richtigen Ton treffen. Das ist in seinen Augen leider nicht immer der Fall. Vor allem die Ängste und Sorgen der Bürger müssen ernst genommen und ihre Argumente angehört werden.
Weiterführende Literatur
  • Der Kommentar Hauck/Noftz Sozialgesetzbuch (SGB) XI: Soziale Pflegeversicherung, Bandherausgeber Prof. Dr. Rainer Schlegel, überzeugt seit Jahrzehnten mit seinem anerkannten Konzept. Das Werk enthält und veranschaulicht alle notwendigen Informationen rund um die aktuellen Regelungen und Zusammenhänge des SGB XI zum übrigen Sozialrecht und mit zahlreichen praktischen Hinweisen. 
  • Der Berliner Kommentar Sozialgerichtsgesetz (SGG) herausgegeben von Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am Sozialgericht und Dr. Wolfgang Fichte, Richter am Bundessozialgericht, behandelt in zweiter und wesentlich erweiterter Auflage alle praxisrelevanten Problemstellungen. Durch einen übersichtlichen und klar strukturierten Aufbau ermöglicht Ihnen das Werk den schnellen Zugang zu den relevanten Fragen des sozialgerichtlichen Verfahrens. 

(ESV/bp)

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung