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Wieviel Recht braucht die Interne Revision? (© Fotolia, vege)
Recht in der Revision

Sieben Thesen zum Verhältnis von Recht und Interner Revision

MS, ESV-Redaktion INTERNE REVISIONdigital
15.07.2015
Welche Rolle spielt das Recht in der Internen Revision? Anja Hucke und Thomas Münzenberg geben in dem Band "Recht der Revision" einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Internen Revision.
Wachsende rechtliche Anforderungen und weiter steigende Erwartungen des Kapitalmarkts und der Öffentlichkeit führen dazu, dass die Bedeutung der Internen Revision in den Unternehmen immer weiter wächst. Haupttreiber dieser Entwicklung war vor allem das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Hierdurch wurde die Interne Revision zum unverzichtbaren Bestandteil in der Unternehmensorganisation (siehe hierzu den DIIR-Band 44: BilMoG und Interne Revision).

Verrechtlichung der Internen Revision schreitet voran

Mit dieser Entwicklung einhergehend ist auch eine weitere Zunahme der Verrechtlichung der Internen Revision zu beobachten. Das ist vielerorts allerdings eine Herausforderung – herrscht doch in den Revisionsabteilungen primär eine kaufmännische und technische Expertise vor, so die Auffassung von Prof. Dr. Anja Hucke und Dr. Thomas Münzenberg, Autoren des Bandes „Recht in der Revision“.

Sieben Thesen

Doch wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Recht und Interner Revision? In dem Band formulieren die Autoren sieben zentrale Thesen zum Verhältnis von Interner Revision und Recht:
  1. Wechselwirkung zwischen Rechts- und Betriebswirtschaftslehre: Die rechtlichen Grundlagen der Internen Revision (außer für die Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche) ergeben sich aus einer Zusammenschau und Auslegung organisationsrechtlicher Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Standards als auch der Standards des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) fließen so in juristische Überlegungen mit ein. Für die unternehmerische Praxis ergibt sich hieraus die notwendige Rechtssicherheit.
  2. Business Judgment Rule: Der Internen Revision wird auf Basis der Business Judgment Rule und des damit verbundene Postulats der sorgfältigen Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen eine Beratungsfunktion für die erste Führungsebene des Unternehmens zugesprochen.
  3. Dokumentation der Prüfung: Aufgrund der Bedeutung der Dokumentation sind die Vorgaben für deren Handhabung als Bestandteil einer Aufbau- und Ablauforganisation von dem Unternehmen schriftlich (z.B. in der Geschäftsordnung der Internen Revision) zu dokumentieren.
  4. Revisionsstandards: Der Revisionsstandard zum Qualitätsmanagement in der Internen Revision sind auch unter Einbeziehung juristischer Maßstäbe geeignet, Organisationsfehler bei der Einrichtung und der praktischen Tätigkeit der Internen Revision zu vermeiden.
  5. Datenanalyse: Massendatenanalysen ersetzen die Stichprobenauswahl nicht.
  6. Haftung: Die Haftung kann sich für die erste (Organe der Gesellschaft) als auch für die zweite Führungsebene (Leiter/in der Internen Revision) ergeben.
  7. Verhältnis Aufsichtsrat und Interner Revision: Das Verhältnis von Aufsichtsrat und Interner Revision ist von der dualistischen Auffassung der Unternehmen in Deutschland geprägt.

Die Herleitung sowie den Ausblick auf die weitere Entwicklung des Verhältnisses zwischen Recht und Interner Revision können Sie in dem Band "Recht der Revision" nachlesen.

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