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Podiumsdiskussion: Wie entwickelt sich der Stiftungssektor in der Zukunft? (Foto: Angela Kausche/ESV)
ESV-Akademie: StiftungsIMPACT

Stiftungsrechtsreform: Experten fordern mehr Transparenz

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
06.04.2017
Wie entwickelt sich der Stiftungssektor in den kommenden 20 Jahren  – auch vor dem Hintergrund der Stiftungsrechtsreform? Diese Frage stand im Mittelpunkt des ersten StiftungsIMPACT – der neuen Veranstaltungsreihe von Stiftung&Sponsoring.
„Voraussagen soll man unbedingt vermeiden, besonders solche über die Zukunft“, sagte schon Mark Twain. Aber anlässlich des 20-jährigen Jubiläums von Stiftung&Sponsoring warfen Ende März in Berlin Stiftungs-Experten auf dem ersten StiftungsIMPACT sowohl ein Blick zurück als auch einen Blick nach vorne – auf die kommenden 20 Jahre.

Neben der Frage, wie sich der Stiftungssektor in den vergangenen 20 Jahren entwickelt habe, ging es während der Diskussion vor allem um den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“. Auf dem Podium saßen Linda Zurkinden-Erismann (StiftungsZentrum Schweiz), Volker Then (Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen, Universität Heidelberg), Erich Steinsdörfer (Deutsches Stiftungszentrum) und Christoph Mecking (Institut für Stiftungsberatung).

Steinsdörfer: „Es besteht die Absicht, etwas zu verändern“

Einen großen Einfluss, wie der Stiftungssektor sich entwickeln kann, hat der „Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“, der seit vergangenen November vorliegt und entsprechend in der Stiftungsszene diskutiert wird. Grundlegend zeige der Bericht, so Steinsdörfer, dass bei den handelnden Akteuren die Absicht bestehe, etwas zu verändern. 

Vor allem werde deutlich, dass in Zukunft das Bundesrecht gestärkt werden soll – also die bundesgesetzliche Zuständigkeit für die Stiftungsgründung und -Anerkennung. Die Aufgabe der Länder bestünde dann vor allem darin, die Einhaltung des Stifterwillens sowie die Einhaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen zu überwachen – was aus Sicht von Steinsdörfer die Arbeit der Stiftungsaufsichten wesentlich erleichtern würde.

Aber nicht alle Punkte, die in dem Abschlussbericht festgehalten wurden, entsprechen den Vorstellungen des Stifterverbandes. Vor allem der Umgang mit dem Stifterwillen – und zwar nicht nur zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung, sondern darüber hinaus – ist aus Steinsdörfers Sicht nicht hinreichend berücksichtigt. Wurden Stiftungen Anfang des 19. Jahrhunderts noch vorwiegend von Todes wegen gegründet, ist die Situation heute anders. Stiftungen werden primär zu Lebzeiten des Stifters gegründet. Allein aus dieser Entwicklung heraus sei es geboten, einen längeren Zeitraum für Stiftungskonzeptionen vorzusehen.

Satzungsänderungen vereinfachen

Der Bericht schlägt hier eine Frist von fünf Jahren vor, was aus Sicht des Stifterverbandes unzureichend ist – die Festlegung auf fünf Jahre sei willkürlich. Was passiere z. B, wenn der Stifter in zehn oder 15 Jahren noch mehr Vermögen in die Stiftung hineingeben wolle oder neue Aufgabengebiete für seine Stiftung sehe? Der Stifterverband fordert hier, dass der Stifter zu Lebzeiten in einfacher Form Satzungsänderungen vornehmen kann.

2. StiftungsIMPACT:  Bildung - Vom Fordern und Fördern
Welche Rolle nehmen Stiftungen im Bildungssektor ein: Sind Sie Impulsgeber oder (nur) Lückenfüller?
Diese Frage diskutieren wir gemeinsam mit Vertretern aus dem Stiftungssektor im 2. StiftungsIMPACT. Moderiert wird die Veranstaltung von Dr. Mario Schulz, verantwortlicher Redakteur von Stiftung&Sponsoring.

Zeit: 9.5.2017 von 17:00 bis 19:00 Uhr
Ort: Seminarräumen Bülowbogen (Bülowstraße 64, 10783 Berlin)
Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter: www.esv.info/lp/esv-akademie/bildung

Transparenz – auch in Zukunft noch nicht gegeben

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Transparenzregister, das von den Verbänden seit langem eingefordert wird. Dieses soll – so der Bericht – einer Machbarkeitsstudie unterworfen werden. Dies werde zu einem Kosten-Nutzen-Faktor führen. Der Stifterverband plädiert daher – unabhängig von den Kosten – für die Einführung eines Transparenzregisters. Hier stehe der Staat in der Pflicht, denn er ist für die Stiftungsaufsicht verantwortlich. Das impliziere, dafür zu sorgen, dass Stiftungen sich auch nach außen präsentieren können, was mit einem öffentlichen Stiftungsregister gegeben wäre. Letztlich gebe es auch gute Beispiele, wie z.B. das Vereinsregister.

Aus Sicht von Volker Then vom Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen (CSI) geht die Forderung nach einem Transparenzregister nicht weit genug. Then trat daher für eine Publizitätspflicht von Stiftungen ein. Die Bürger und Bürgerinnen hätten ein Recht – so Then – zu erfahren, was Stiftungen eigentlich tun. Dies sei nicht kontrollierend gemeint, sondern auch im Sinne einer Vorbildfunktion, die die Stiftungen für sich ja auch reklamierten. Dies schließe auch die wirtschaftlichen Kennzahlen von Stiftungen mit ein. Im Augenblick seien das ausgewiesene und bewerte Stiftungskapital meist „Fantasiezahlen“, so Then. Mal werde hier nach Markt-, mal nach Nominal- oder dazwischen Buchwerten nach bewertet.

Statusänderungen bleiben weiterhin schwierig

Auch die Frage der Statusänderungen von Stiftungen – ein Thema, dass gerade in der Niedrigzinsphase immer drängender wird, wurde unter den Stiftungsexperten auf dem Podium intensiv diskutiert. Zwar habe sich die Kommission mit Fragen von Zusammen-, Auf- oder Zulegungen auseinandergesetzt. In dem Bericht – so Christoph Mecking – werde allerdings nur der status quo festgeschrieben. Die Voraussetzungen, die man auch heute benötige, um eine Zusammen- oder Auflösung zu erhalten, wurden zwar aufgenommen – „und auch intensiver in Worte gefasst“ – allerdings führen die Ausführungen nicht zu einer Erleichterung.

Bei der Stiftungsrechtsreform ist die Schweiz schon einen Schritt weiter. Hier gab es – so Linda Zurkinden-Erismann – 2006 eine Revision des Gesetzes. U.a. wurde dort festgelegt, dass der Stifter eine Karenzzeit von zehn Jahren habe, in der die Stiftung abgeändert werden kann. Die Frage, ob dieses Angebot von den Schweizer Stiftungen genutzt wurde, könne noch nicht abschließend gesagt werden, so Zurkinden-Erismann. Ansonsten gehe die Diskussion in der Schweiz z. B. bei der Frage der Transparenz in die gleiche Richtung. Aktuell gibt es eine Übergangsfrist bis 2020, wonach alle kirchlichen Stiftungen sowie Familienstiftungen sich ins Handelsregister eintragen müssen, was eine Grundlage für ein Register wäre.

Fazit des ersten, durchaus lebhaften StiftungsIMPACT, dessen Thesen im Nachgang diskutiert wurden: Stiftungen müssen aktiver werden in Sachen Transparenz, auch untereinander und im Hinblick auf ihre Stiftungszwecke und -ziele.  Mehr Querdenker täten der Stiftungsszene gut.

Weiterführende Literatur

Einen ausführlichen Bericht zum 1. StiftungsIMPACT lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Stiftung&Sponsoring, die am 18. April erscheint.

In Ausgabe 1/2017 erfahren Sie, wie sich der Stiftungssektor in den vergangenen 20 Jahren entwickelt hat und welchen IMPACT Stiftung&Sponsoring dabei hatte. Mehr Informationen zum Stiftungswesen auf www.stiftung-sponsoring.de und auf www.susdigital.de


(ESV/ms)

Programmbereich: Management und Wirtschaft