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Nicht nur das Datenschutzrecht im klassischen Sinn sorgte im Jahr 2019 für reichlich Diskussionen (Foto: valerybrozhinsky / Fotolia.com)
Rückblende 2019

Was sich 2019 im Datenschutzrecht getan hat

ESV-Redaktion Recht
02.01.2020
Das Bundesverfassungsgericht hat sich umfassend zum „Recht auf Vergessenwerden“ geäußert. Auch die Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form ist noch nicht vom Tisch. Wichtige Entscheidungen gab es auch zur Apple-Cloud oder zu Facebook.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ spielt vor allem seit der Existenz des Internets eine große Rolle. Befinden sich personenbezogene Daten erst einmal im Netz, hat der Betroffene in der Regel die Kontrolle darüber verloren. Nicht immer ist es möglich, die Veröffentlichung seiner Daten im Internet selbst zu steuern. Dies gilt vor allem dann, wenn die Person Gegenstand einer Berichterstattung von Dritten wird. Hier steht dann das Recht des Betroffenen den Rechten des Dritten und der Allgemeinheit an der Veröffentlichung gegenüber. Während Einigkeit darüber besteht, dass sich Person, die im öffentlichen Fokus stehen - zum Beispiel Politiker, Musiker oder Schauspieler - nur eingeschränkt gegen die Verbreitung ihrer Daten wehren können, ist die Grenzziehung bei Privatpersonen schon schwieriger. In zwei grundlegenden Entscheidungen hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2019 hierzu geäußert. Mit unterschiedlichen Ergebnissen: 

Informationsinteresse gegen allgemeines Persönlichkeitsrecht 04.12.2019
BVerfG zum „Recht auf Vergessen“ im Internet bei schweren Straftaten
Haben Täter auch bei schweren Straftaten ein „Recht auf Vergessen“ im Internet? Hierzu hat sich das BVerfG aktuell geäußert. Im Spannungsfeld steht hierbei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Straftäters und das Recht auf Meinungs- bzw. Pressefreiheit. mehr …

Neue Aspekte bei der Vorratsdatenspeicherung

Für einen Paukenschlag sorgte das BVerwG bei der schon von vielen totgesagten Vorratsdatespeicherung. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch einmal damit befassen. Ebenso sahen Leipziger Richter die Verpflichtung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanseite als vorläufig rechtmäßig an: 
 
Datenschutz 02.10.2019
BVerwG: EuGH soll die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht prüfen
Nach den Regelungen der Vorratsdatenspeicherung sollen Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr über längere Zeit speichern. Allerdings waren derartige gesetzliche Regelungen in Deutschland schon immer umstritten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Frage dem EuGH vorgelegt. mehr …

BVerwG: Deaktivierung von Facebook-Fanseite vorläufig rechtmäßig

Wichtige Rechtsprechung der Instanzgerichte

Auch die Instanzgerichte mischen munter mit: Viel drehte sich dabei um Apple. Hier ging es zum einen um die Datenschutzrichtlinien des kalifornischen Konzerns. Aber auch die Frage der Vererbung des Zugangs zum Apple-iCloud-Account spielte eine große Rolle. Die Videoüberwachung einer Wohngmeinschaft war Thema vor dem Amtsgericht (AG) München:  
 
DSGVO 28.02.2019
KG Berlin: „Apple-Datenschutzrichtlinie“ teilweise rechtswidrig
Sieben von acht Klauseln der „Apple-Datenschutzrichtlinie“ verstoßen gegen die aktuelle DSGVO. Das entschied das Kammergericht (KG) in Berlin und bestätigte damit teilweise die Entscheidung des Landgerichts Berlin aus erster Instanz. mehr …
Wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte: 

LG Münster: Erben haben Zugang zu Apple-Account eines Verstorbenen

Dies hat das Landgericht (LG) Münster aktuell entschieden. Geklagt hatten die Angehörigen eines verstorbenen Familienvaters, der einen iCloud-Account bei Apple unterhielt. Die Angehörigen hatte sich nähere Informationen über die Todesumstände des Apple-Nutzers erhofft, der im Ausland starb. Mit iCloud können Fotos, E-Mails und andere Dokumente gespeichert werden. Apple hatte jedoch das Anliegen der Kläger abgelehnt. Demgegenüber meinten die Richter aus Münster, dass die Erben ein Recht auf Einsicht in die Daten des Verstorbenen haben, die er in die iCloud hochgeladen hatte.

Schon der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juni 2018, dass Benutzerkonten bei einem sozialen Netzwerk zum digitalen Nachlass des Verstorbenen gehören. Damals wollte Facebook den Klägern aus Gründen des Datenschutzes den Zugang zum Konto ihrer Tochter verweigern.

Quelle: Zahlreiche Medienberichte unter Berufung auf DPA zum Urteil des LG Münster vom 06.04.2019 – Az: 014 O 565/18

AG München: Permanente Überwachung berechtigt zur fristlosen Kündigung

Die fristlose Kündigung eines Untermieters kann auf den Vorwurf der Anbringung, des Betriebes und der unterlassenen Entfernung einer Überwachungskamera im Flur einer Wohngemeinschaft gestützt werden.

Der Kläger und der Beklagte haben ein Untermietvertrag geschlossen. Der Mietvertrag beinhaltete die Klausel: „Vor der Haustür ist zum Schutz der Gemeinschaft eine Kamera angebracht“. Nach Auffassung des Gerichts kann sich der Vermieter auf diese Klausel nicht berufen, da sie das Anbringen „vor der Haustür“ regelt. Danach erfasst die Klausel keine Kameras im Inneren der Wohnung. Eine permanente Überwachung eines Flurs, der das Zimmer des Untermieters mit der Küche und dem Badezimmer verbindet, ist unzulässig. Auch weil die Aufnahmen unstreitig von dem Vermieter ausgewertet wurden.

Auch die Aufklärung etwaiger mietrechtlicher Pflichtverstöße rechtfertigt die Überwachungskamera nicht, so das AG. Eine lediglich abstrakte Gefahr, wie eine unterlassene Schließung der Haustür, reicht nicht für eine derart eingriffsintensive und permanente Überwachung aus. Vor allem im Hinblick auf die gesteigerte datenschutzrechtliche Sensibilität in der Gesellschaft. Dem Untermieter ist es nicht zuzumuten, sich weitere drei Monate bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist den rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen auszusetzen.

Quelle: Urteil des AG München vom 28.05.2019 – AZ: 432 C 2881/18

Ideen zum Datenrecht in der Digitalisierung

Wissenschaft und Lehre haben sich intensiv mit dem rechtlichen Umfang mit Daten befasst, der über den reinen Datenschutz hinausgeht. In einem mehrteiligen Interview ging es unter anderem um den Datenschutz im herkömmlichen Sinn, aber auch um das Thema Daten als Wirtschaftsgut. Neben der Frage, ob die datenschutzrechtlichen Informationspflichten überfrachtet sind, erörterte die ESV-Redaktion im Interview mit Frau Prof. Dr. Specht-Riemenschneider sowie Nicola und Susanne Werry zahlreiche Fragen um Big Data, ein neues Datenschuldrecht, KI, Clouds oder Smart-Contracts: 
 
Nachgefragt bei Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, RA'in N. Werry (LL.M) und RA'in S. Werry (LL.M) – Teil 1 14.10.2019
Specht-Riemenschneider: „Reine Textinformationen im Datenschutz können zum Information Overload führen“
Big Data, KI, Blockchain, Smart-Contracts oder Clouds sind längst real. Die Herausforderungen, die hieraus für unsere Rechtsordnung erwachsen, haben Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Nikola A. F. Werry, LL.M. und Susanne Werry, LL.M  in einem zweiteiligen Interview mit der ESV-Redaktion erörtert. mehr …

Dateneigentum und Datenhandel

„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt.

Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen.

  • Reicht das Konstrukt „informationelle Selbstbestimmung“ aus? Oder braucht es neue Regelungen?
  • Welchen Wert haben Daten? Werden (personenbezogene) Daten immer mehr zu einem ganz normalen Tausch- und Zahlungsmittel?
  • Wie kann mehr Transparenz geschaffen werden? Welche Folgen hat die längst stattfindende Kommerzialisierung der Privatsphäre?

Ein spannender Querschnitt aktueller Entwicklungslinien, Initiativen und Streitpunkte der notwendigen neuen Debatte um Dateneigentum und Datenhandel.

Facebook 

Facebook ist ein Dauerbrenner in Sachen Datenschutz. Mit seinen Geschäftsideen sorgt der Social-Media-Konzern immer wieder für Aufregung und ist datenschutzrechtlich nur schwer in den Griff zu bekommen. Zum einen spielte die Nutzung des „Gefällt-mir“-Buttons nach wie vor eine wichtige Rolle. Aber die zusätzliche Verantwortung der Betreiber geriet zunehmend in den Blickpunkt der Gerichte: 

Daten hinter Like-Button von Facebook 05.08.2019
EuGH zur datenschutzrechtlichen Verantwortung bei Webseiten mit „Gefällt-mir“-Button
Wann dürfen Webseiten mit eingebautem „Like“-Button von Facebook die Daten ihrer Besucher sammeln und an Facebook weiterleiten? Hierüber hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell entschieden, wobei allerdings einige Fragen offen bleiben. mehr …

Leitfaden der EU-Kommission

Seit dem 28.05.2019 bildet die VO (EU) 2018/1807 für den freien Verkehr von nicht personenbezogenen Daten zusammen mit der DSGVO den Rechtsrahmen für diese Art von Daten. Allerdings geht es dabei auch um gemischte Datensätze aus personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten und deren grenzüberschreitenden Austausch. Hierzu hatte die EU-Kommission 2019 einen neuen Leitfaden vorgestellt: 

Grenzüberschreitender Austausch von Daten 06.06.2019
EU-Kommission stellt neuen Leitfaden zur Verarbeitung nicht personenbezogener Daten vor
Die VO (EU) 2018/1807 für den freien Verkehr von nicht personenbezogenen Daten bildet seit dem 28.05.2019 zusammen mit der DSGVO den Rechtsrahmen für diese Art von Daten. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission vor kurzem Leitlinien für Anwender veröffentlicht. mehr …
Mehr über wichtige Weichenstellungen in 2019 in Sachen Digitalisierung, IT-Recht, KI, oder Legal-Tech erfahren Sie in unserem gesonderten Jahresrückblick zu diesen Themen: 

Digitalisierung des Rechts: Das war 2019 23.12.2019
Jahresrückblick 2019: Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Legal Tech und IT-Recht
Im Jahr 2019 gab es bemerkenswerte Entwicklungen in den Bereichen Legal Tech, bei Smart-Metern oder in Sachen „LexApplePay“ – aber auch bei der „App auf Rezept“ oder in der Diskussion um die KI. Wichtige Eckpunkte hat die ESV-Redaktion für Sie zusammengefasst. mehr …

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht