AC Mailand unterliegt im Markenstreit um sein Logo vor dem Europäischen Gericht (EuG)
InterES: Eintrag des Wappens führt zu großer Verwechslungsgefahr
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EuG: Phonetische Ähnlichkeit der beiden Zeichen zu groß
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Schriftzug „AC Milan“ ist dominierendes Element: Auch der Schriftzug „AC MILAN“ zieht dem Gericht zufolge durch seine Größe und die Schriftart sehr viel mehr Aufmerksamkeit auf sich als das Vereinswappen. Damit dominiert der Schriftzug „AC MILAN“ die neue angemeldete Marke.
- Ähnlichkeit führt zur Verwechslungsgefahr: Dies führt nach den weiteren Ausführungen des Gerichts zu einer großen Ähnlichkeit mit der schon eingetragenen Marke der Widerspruchsführerin und damit zu einer Verwechslungsgefahr. Hierbei stellte das EuG weniger auf die visuelle Ähnlichkeit ab. Vielmehr bewertete es die phonetische Ähnlichkeit als zu eindeutig.
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Bekanntheit des AC Mailand unerheblich: Der Fußballverein aus Mailand berief sich allerdings noch auf seine Bekanntheit und Beliebtheit auch in Deutschland. Demnach besteht bei den angesprochenen Verkehrskreisen trotz der hohen phonetischen Ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr. Dem hielt das EuG entgegen, dass es bei dem Tatbestandsmerkmal der Verwechslungsgefahr nicht auf die die Bekanntheit des Vereins ankommt. Maßgebend wäre insoweit ausschließlich die Bekanntheit der älteren Marke, so das EuG abschließend.
Quelle: PM des EuGH vom 10.11.2021 zur Entscheidung vom selben Tag – T-353/20 (englische Fassung)
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